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Rechtsanwalt scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlverfahren für Anwaltszulassung beim BGH
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Ein Rechtsanwalt ist mit seiner Verfassungsbeschwerde, die sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof richtete, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig gewesen, weil sie den Anforderungen an die Beschwerdebegründung nicht genügt habe (Beschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16, IBRRS 2017, 2847).
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