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Derzeit 50.712 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Miete und Pacht 28 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 91 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Miet- und Pachtrecht

29 Urteile - (91 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2026, 0097
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Schuhregals im Treppenhaus?

LG Berlin II, Beschluss vom 22.07.2025 - 63 S 49/25

Das Aufstellen eines Schuhregals im Treppenhaus rechtfertigt weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn der Mieter das Regal nach Zugang der Kündigung unverzüglich beseitigt hat.

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Online seit gestern

IMRRS 2026, 0090
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nutzungswunsch auch ohne konkrete Miete und Besichtigung gegeben

LG Berlin II, Urteil vom 20.05.2025 - 67 S 209/24

1. Im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigungen müssen Vermieter und Bedarfsperson (Sohn, Tochter) einen konkreten Plan gefasst haben, dass die Bedarfsperson in die gekündigte Wohnung einziehen soll. Das grundsätzliche Interesse der Bedarfsperson den Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nach Berlin zu verlegen, reicht dazu ebenso wenig wie die nachvollziehbare Intention der Vermieter, zwei Mietwohnungen in Berlin zu erwerben, um diese (irgendeinem) ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen.*)

2. Dem konkreten Nutzungswunsch steht nicht entgegen, dass der Sohn mit seinen Eltern noch keine konkrete Vereinbarung hinsichtlich der Miethöhe getroffen und die Wohnung auch noch nicht persönlich besichtigt hat.*)

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IMRRS 2026, 0088
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Miete steigt weniger als Index: Indexklausel unwirksam

KG, Beschluss vom 07.04.2025 - 8 U 161/24

Wenn der Formular-Mietvertrag - gestellt durch den Mieter als Verwender - über eine Gewerbeimmobilie mit einer Grundlaufzeit von 10 Jahren sowie einem 6-maligen Optionsrecht des Mieters für je 3 Jahre eine Mietanpassung nur bei Ansteigen des VPI um mehr als 10%, allerdings dann begrenzt/gekappt auf 6,5% seit der letzten Mietanpassung vorsieht, fehlt es an einem angemessenen Mittel zur Wahrung des Äquivalenzverhältnisses.*)

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Online seit 27. Januar

IMRRS 2026, 0087
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung

KG, Beschluss vom 01.09.2025 - 12 U 52/25

1. Nach Abmahnung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlung kann grundsätzlich bereits eine weitere unpünktliche Mietzahlung geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Im Einzelfall können Ausnahmen in Betracht kommen, wobei stets eine Abwägung der Einzelfallumstände erforderlich ist.

2. Täuschendes Verhalten des Mieters kann neben unpünktlichen Mietzahlungen eine erhebliche Erschütterung der Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragsparteien darstellen und die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses begründen.

3. Im Rahmen der nach § 719, § 707 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung hat das Gericht die widerstreitenden Interessen des Gläubigers und des Schuldners umfassend abzuwägen. Dabei ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers (§§ 708, 709 ZPO) zu beachten, dass grundsätzlich den Belangen des Vollstreckungsgläubigers der Vorrang gebührt. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Betracht, wenn die Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand bei der gebotenen Abwägung überwiegende Interessen der Schuldnerpartei an der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung bestehen.

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Online seit 26. Januar

IMRRS 2026, 0083
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Indexmiete und das Transparenzgebot

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.11.2025 - 104 C 5062/25

Eine formularmäßige Klausel über die Vereinbarung einer Indexmiete verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich darstellt, dass gem. § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB eine Erhöhung der Miete nach § 559 BGB neben der vereinbarten Indexmiete nur verlangt werden kann, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.

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IMRRS 2026, 0056
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Konto des Vermieters unbekannt: Erfüllung durch Hinterlegung?

OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2026 - 18 U 119/24

1. Die Erfüllungswirkung der Hinterlegung setzt u.a. voraus, dass sich der "wahre" Gläubiger zumindest unter den vom hinterlegenden Gläubiger bezeichneten Gläubigern befindet und als solcher zumindest bestimmbar ist, wofür es auf die objektive Sicht der Hinterlegungsstelle ankommt.*)

2. Der Zwangsverwalter kann die Auszahlung hinterlegter Mieten an einen Nichtberechtigten genehmigen, um ihn sodann auf Wertersatz (§ 816 Abs. 2 BGB) in Anspruch zu nehmen.*)

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Online seit 23. Januar

IMRRS 2026, 0051
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gesundheitsgefahr bei Räumung? Gutachten erforderlich!

BVerfG, Beschluss vom 06.10.2025 - 1 BvR 2024/24

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil Beschwerdeführerin entgegen der Begründungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht vorgetragen hat, dass sie vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erschöpft hat.

2. Macht ein Räumungsschuldner für den Fall des zwangsweisen Wohnungsverlusts substanziiert ihm drohende schwer wiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann.

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Online seit 22. Januar

IMRRS 2026, 0064
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter auf dem Dorf muss keine Terrorversicherung zahlen

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2025 - 19 O 166/23

Eine Terrorversicherung ist als Teil der Sachversicherung nur dann umlagefähig, wenn diese nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit aufgrund einer erhöhten Terrorgefahr erforderlich scheint (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09, IMR 2010, 522 = NJW 2010, 3648). Das ist der Fall, wenn das Gebäude selbst oder dessen unmittelbare Umgebung Symbolcharakter aufweist, dort staatliche Macht ausgeübt wird oder sich dort regelmäßig eine größere Anzahl an Menschen aufhält. Bei einem unbedeutenden Gebäude im ländlichen Raum ist das nicht der Fall.*)

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IMRRS 2026, 0053
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung im Schriftsatz muss klar hervorgehoben sein!

AG Köpenick, Urteil vom 14.01.2026 - 4 C 165/25

1. Zeigt der Mieter einen Mietmangel nicht an, kann er diesbezüglich auch nicht mindern.

2. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.

3. Eine Klageschrift mit einer Kündigung, die klar erkennbar durch Fettdruck und Zentrierung hervorgehoben ist, und die qualifiziert elektronisch signiert ist und der eine entsprechende Vollmacht als Anlage beilag, genügt diesen Anforderungen.

4. Wenn der Mangel vor der Kündigung des Mietverhältnisses eingetreten ist, kommt auch eine Minderung der Nutzungsentschädigung in Betracht.

5. Auch hier bedarf es jedoch einer Anzeige des Mietmangels.

6. Ein Mangel mindert die Nutzungsentschädigung zudem dann nicht, wenn der Vermieter wegen einer Verletzung der gem. § 536c Abs. 1 BGB bestehenden Anzeigepflicht, erst während der Vorenthaltungszeit von dem Mangel erfährt.

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Online seit 21. Januar

IMRRS 2026, 0058
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Reduzierung der Miete durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben

LG Darmstadt, Urteil vom 03.11.2025 - 18 O 25/23

Die Funktion eines Schreibens als kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss sich aus seinem Inhalt unmissverständlich ergeben.*)

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IMRRS 2026, 0055
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Miete bei Papa: Auch ohne Zahlung kein Scheingeschäft

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2025 - L 2 AS 559/25

1. Bei einem jahrelang gelebten Mietverhältnis unter Verwandten kann, auch wenn nun über einen längeren Zeitraum der Mietzins nicht abgeführt wird, nicht ohne Weiteres ein Scheingeschäft angenommen werden.*)

2. Werden bei einem Mietverhältnis unter engen Verwandten bei Nichtzahlung des Mietzinses nicht unmittelbar juristische Konsequenzen eingeleitet, so rechtfertigt dies nicht automatisch die Annahme eines Scheingeschäfts vorliegt.*)

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IMRRS 2025, 1621
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Betriebskostennachzahlung im Urkundenprozess

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2025 - 33029 C 10/23

1. Das abgerechnete Betriebskostenguthaben ist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet.

2. Aus der Betriebskostenabrechnung können die Anspruchsvoraussetzungen bewiesen werden, soweit sie nicht unstreitig sind.

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Online seit 20. Januar

IMRRS 2026, 0028
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietrechtliche Folgen der Nachverdichtung

LG Hamburg, Urteil vom 18.12.2025 - 334 S 13/22

1. Die Errichtung eines Neubaus vor dem Balkon einer Wohnung in einem Bestandsgebäude kann zu einer dauerhaften Mietminderung wegen Verschattung und Verdunkelung führen.

2. Ein Leitgedanke des § 906 BGB ist die Situationsgebundenheit von Grundstücken. Auch dieser Leitgedanke ist für den Mangelbegriff im Wohnraummietrecht mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall maßgeblich und heranzuziehen.

3. Für die einzelfallbezogene Feststellung einer wesentlichen Verschattung und Verdunkelung kommt es entscheidend auf den Vergleich der Lichtverhältnisse vor und nach Verbauung der Lichtquelle an.

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Online seit 19. Januar

IMRRS 2025, 1491
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ernsthafter Nutzungswille?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.11.2025 - 107 C 5030/25

1. Bei einer nur vagen oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgten Nutzungsabsicht fehlt es an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens. Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; "Vorratskündigungen" sind unzulässig.

2. Sofern der Vermieter keine Stellenzusage oder noch laufende Bewerbungsverfahren im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung hat, ist seine Nutzungsabsicht, in diesen Ort zu ziehen und beruflich neu anzufangen, nur vage.

3. Alleine der bloße Gedanke, ein Unternehmen im Ort der Mietwohnung gründen zu wollen, genügt für die Annahme, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung der Wohnung besteht, nicht.

4. Wenn der Vermieter ernsthaft einen Umzug in die Wohnung erwogen hätte, hätte es nahe gelegen, entweder die Ausstattung der Wohnung - zumindest überschlägig hinsichtlich der fest verbauten sanitären Einrichtungen - zu kennen oder Umgestaltungspläne zu haben.

5. Zur Überprüfung, ob tatsächlich Eigenbedarf besteht, darf sich der Mieter eines Detektivs bedienen, dessen Ergebnisse im Verfahren als Beweis dienen können.

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Online seit 16. Januar

IMRRS 2025, 1614
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter zahlt wegen drohender Versorgungssperre an Versorger: Vermieter muss rückerstatten!

LG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2025 - 19 O 160/24

1. Eine Beweislastumkehr tritt ein, wenn feststeht, dass als Schadensursache nur eine Handlung oder Unterlassung aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommt. In einem solchen Fall muss der Schuldner darlegen und beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (sog. Sphärentheorie).

2. Der Begriff Aufwendungen umfasst alle freiwilligen Vermögensopfer des Mieters auf die Mietsache, die sich auf deren Aussehen, Wirkungsweise, Brauchbarkeit und Haltbarkeit günstig auswirken, mithin die zumindest auch der Mietsache zugutekommen.

3. Zahlt der Mieter, der vertragsgemäß die monatlichen Abschläge für die Neben- und Verbrauchskosten an den Vermieter geleistet hat, zusätzlich einen Betrag für die Versorgungsleistungen (hier: Heizwärme und Wasser) unmittelbar an den Versorger, weil dieser aufgrund eines Zahlungsrückstands des Vermieters eine Einstellung der Versorgung bzw. Versorgungssperre angedroht hat, dann handelt es sich bei dieser Zahlung um Aufwendungen des Mieters.

4. Der Mieter handelt mit Fremdgeschäftsführungswille, wenn er für den Vermieter oder zu Gunsten der Mietsache gehandelt hat und die Aufwendungen somit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprechen und nicht nur im eigenen Interesse vorgenommen wurden. Es liegt bereits zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Mietern im ureigenen Interesse eines Vermieters, dass die Versorgung gewährleistet ist.

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Online seit 15. Januar

IMRRS 2025, 0742
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Tellergroßer Feuchtigkeitsfleck ist kein Mangel!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.02.2025 - 33050 C 204/24

1. Für die Minderung ist eine Gesamtabwägung entscheidend.

2. Eine diffuse Mängelbehauptung reicht nicht.

3. Sachanträge müssen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden.

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Online seit 14. Januar

IMRRS 2025, 1620
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Maßnahmewert-Überschreitung der TrinkwV (100 KBE/100 ml) allein ist kein Minderungsgrund

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.11.2025 - 2-11 S 107/24

1. Die Überschreitung des technischen Maßnahme-Wertes (100 KBE/100 ml) begründet, ohne Tauglichkeitsbeeinträchtigung, keinen minderungsrelevanten Mangel.

2. Die Tauglichkeitsbeeinträchtigung ist objektiv festzustellen; subjektive/individuelle Umstände bleiben unberücksichtigt.

3. Entwarnungs-Signale sind zu beachten!

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Online seit 13. Januar

IMRRS 2025, 1622
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Die Betriebskostenabrechnung und ihre Folgen

AG Stadthagen, Urteil vom 10.07.2024 - 4 C 531/23

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnungen müssen nicht nur substanziiert sein, sondern setzen auch eine vorherige Belegeinsicht voraus.

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Online seit 12. Januar

IMRRS 2025, 1615
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Ordentliche Kündigung führt nicht automatisch zu Mietende!

LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2025 - 2 S 264/24

1. Nicht jede auf einen Mietrückstand gestützte, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung führt im Ergebnis "ohnehin" zur Beendigung des Mietverhältnisses.

2. Maßgeblich ist, ob im konkreten Fall der Pflichtverletzung soviel Gewicht beizumessen ist, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien hierdurch nachhaltig gestört worden ist und welche Bemühungen der Mieter zur Erfüllung/Schadensbeseitigung unternommen hat.

3. Die Höhe der ausstehenden Mietzahlungen, der vollständige Ausgleich der offenen Mietforderungen, die künftige Einrichtung des Dauerauftrags durch den Mieter und die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Vermieter sind hierbei zu würdigen.

4. Macht der Vermieter im Räumungsprozess selbst den Vorschlag, bei Kostenübernahme durch den Mieter das Mietverhältnis fortzusetzen, wird deutlich, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien noch besteht.

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IMRRS 2026, 0021
GewerberaummieteGewerberaummiete
Falsches Mietende kann angefochten werden

AG Neukölln, Urteil vom 11.12.2025 - 2 C 305/25

1. Bei fehlendem Erklärungsbewusstsein steht dem Erklärenden ein Anfechtungsrecht gem. § 119 Absatz 1 BGB analog zu.

2. Berücksichtigt der Vermieter bei der Bestätigung der Kündigung des Mieters versehentlich einen Kündigungsausschluss nicht und gibt somit ein früheres Datum als Mietende an, kann er diese Erklärung anfechten.

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Online seit 9. Januar

IMRRS 2026, 0030
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse gilt nicht mehr nach freiwilliger Mietsenkung

BGH, Urteil vom 17.12.2025 - VIII ZR 56/25

Auf die Vereinbarung einer reduzierten Miete während eines laufenden Mietverhältnisses finden die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung (Fortführung von Senatsurteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21, IMR 2022, 483 = NJW-RR 2022, 1666).*)

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IMRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung durch Impressumsangabe?

AG Hamburg, Urteil vom 19.12.2025 - 49 C 213/25

1. Ohne besondere Vereinbarung darf ein Mieter in der Wohnung eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern diese nicht nach außen in Erscheinung tritt.

2. Die ist für rein geistige oder künstlerische Tätigkeiten, die weder besonderen räumlichen Aufwand erfordern, noch irgendwelche Störungen verursachen, wie etwa Schriftstellerei, Malerei oder auch eine Erfinder- oder Konstrukteurstätigkeit sowie ähnliche Berufe, bei denen typisch ist, dass die Berufsausübung in der Wohnung erfolge, der Fall.

3. Eine Außenwirkung liegt nicht bereits bei einer bloßen Anbringung eines Briefkastens des betreffenden ohne Waren- oder Personalverkehr in der Wohnung betriebenen Unternehmens und einer Adressangabe im Internet (Impressum), nach der sich der Sitz des betreffenden Unternehmens in der streitgegenständlichen Wohnung befindet, vor.

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IMRRS 2026, 0029
SteuerrechtSteuerrecht
Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.*)

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Online seit 8. Januar

IMRRS 2026, 0025
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Entzug der Wohnberechtigung = Kündigungsgrund!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2025 - 33076 C 50/25

1. Der Entzug der Wohnberechtigung berechtigt den Vermieter einer Sozialwohnung zur Kündigung.

2. Dies gilt erst recht, wenn das Amt für Wohnungswesen den Vermieter zur Kündigung aufgefordert und auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwiesen hat, der zur Verhängung eines Bußgeldes führen kann.

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Online seit 7. Januar

IMRRS 2026, 0020
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Stellplatzbaulast kann Hindernis für Rückbau- und Herausgabeansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende sein

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2025 - 18 U 127/24

Hat der Vermieter/Verpächter zu Gunsten eines Grundstücksnachbarn eine Stellplatzbaulast übernommen, so steht dies einem Herausgabeanspruch des Vermieters/Verpächters nach Beendigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses nicht notwendig entgegen, doch kann die Baulast gem. § 242 BGB dem Anspruch auf Rückbau des Parkplatzes entgegenstehen, wenn dadurch ein (realisiertes) Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück (materiell) baurechtswidrig wird und ein Anspruch des Vermieters/Verpächters auf Verzicht auf die Baulast (§ 85 Abs. 3 Satz 2 BauO-NW) nicht besteht; die Entscheidungen des BGH vom 24.01.2024 (V ZR 51/24, IMRRS 2025, 0211) und vom 27.06.2025 (V ZR 150/24, IMRRS 2025, 0973) stehen nicht entgegen.*)

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IMRRS 2026, 0015
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformverstoß auch bei Nebenabreden?

LG Dresden, Urteil vom 22.04.2025 - 5 O 1146/24

1. Ein Mietvertrag, der die Schriftform gem. § 550 BGB nicht wahrt, kann nach § 550 Satz 2 BGB mit der Frist des § 580a Abs. 2 BGB gekündigt werden.

2. Die Schriftform des Mietvertrags erfordert, dass wesentliche Vertragsbedingungen aus der Vertragsurkunde ersichtlich sind, einschließlich klarer Angaben zur Vertretung bei Unterschriften von Gesellschaftern einer GbR.

3. Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf Nebenabreden, die den Inhalt des Mietverhältnisses wesentlich gestalten.

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Online seit 5. Januar

IMRRS 2026, 0002
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Räumungstitel darf der Vermieter nicht räumen

AG Lemgo, Urteil vom 20.11.2025 - 18 C 369/25

1. Ein Vermieter begeht verbotene Eigenmacht, wenn er ohne Räumungstitel die Mieter aus der Mietwohnung oder das Türschloss auswechselt. Dies gilt auch dann, wenn er einen Herausgabeanspruch gegen die Mieter wegen Ablauf des Mietvertrags und/oder Mietschulden hat.*)

2. Dieser unerlaubten Selbsthilfe kann sich der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Geltendmachung des Besitzschutzanspruchs aus § 861 BGB erwehren.*)

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IMRRS 2025, 1549
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist weitere Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung statthaft?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2025 - 5 W 1424/25

1. Die weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat.

2. Die Prozessbevollmächtigten haben ein eigenes Beschwerderecht.

3. Im Rahmen der weiteren Beschwerde wird nur geprüft, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht.

4. Der Festsetzung des Streitwerts eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung auf 10 Monate der Bruttomiete ist ermessensfehlerfrei.

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Online seit 2. Januar

IMRRS 2025, 1548
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung: 10 Bruttomieten!

LG Regensburg, Beschluss vom 30.07.2025 - 24 T 152/25

1. Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist nicht nach § 9 ZPO zu bestimmen, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

2. Bei einfach gelagerten Fällen kann die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung und Herausgabe mit 10 Monaten bemessen werden.

3. Der Gesamtstreitwert bei einem Verfahren auf Räumung, Zahlung rückständiger Miete und laufender Nutzungsentschädigung setzt sich aus der Jahresnettomiete für den Räumungsantrag, der Höhe der rückständigen Miete und der 10-fachen Bruttomiete für die laufende Nutzungsentschädigung zusammen.

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