Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1880 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2014, 0063
Mietrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 - 1 U 128/13
1. Die Untervermietung von Mieträumen außerhalb des vertraglich vereinbarten Mietzwecks kann einen vertragswidrigen Gebrauch darstellen.
2. Der Vermieter einer Gewerbefläche kann vom Mieter das Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauches im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen, wenn dies unter Abwägung der gegenseitigen Interessen zur Vermeidung größerer Schäden für den Vermieter geboten ist.
2. Bei der Zusage des Vermieters an andere Gewerberaummieter "an keine weiteren Raumausstatter" zu vermieten, reicht es für die Glaubhaftmachung der einstweiligen Verfügung nicht aus, dass eine Auslegung zu Lasten des Verfügungsbeklagten nur möglich ist. Sie muss überwiegend wahrscheinlich sein, insbesondere dann, wenn ein allgemeiner Konkurretenschutz im Mietvertrag ausgeschlossen wurde.
IMRRS 2014, 0056
Mietrecht
LG Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2013 - 25 T 138/13
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. Er ist nicht berechtigt, die Sendungen ohne Nachfrage bei dem bisherigen Mieter einfach in einen öffentlichen Briefkasten zu werfen.*)
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IMRRS 2014, 0039
Mietrecht
OLG Celle, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 U 179/13
Ist der Vermieter nach den von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Mahnung berechtigt, darf sich der Mieter auf die Einhaltung dieser Voraussetzung auch dann verlassen, wenn die Klausel einer Inhaltskontrolle deshalb nicht standhält, weil sie den Mieter im Übrigen (kein Verschuldenserfordernis, Rückstand mit nur einer Monatsmiete) unangemessen benachteiligt.*)
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Online seit 2013
IMRRS 2013, 2431
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2012 - 10 U 63/12
1. Die ohne Beachtung der Schriftform geschlossene Nachtragsvereinbarung (lediglich) über den Beitritt zweier weiterer Personen zum Mietvertrag, lässt die Bindung des bisherigen Mieters an die vereinbarte Befristung des formwirksamen Ausgangsmietvertrags unberührt.*)
2. Haben sich die Parteien über die Mitverpachtung des gesamten Inventars geeinigt, ist die Form des § 550 BGB auch ohne Beifügung einer Inventarliste gewahrt.*)
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IMRRS 2013, 2354
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen und damit auch eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB nicht zu rechtfertigen; dem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.*)
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IMRRS 2013, 2341
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013 - 1 U 19/13
1. Im Bereich der gewerblichen Miete ist eine Einschränkung der Mieterrechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich möglich. Ein Ausschluss von Minderung, Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten ist danach zulässig, soweit sich aus der mietvertraglichen Klausel ergibt, dass ungerechtfertigte Mietzahlungen gegebenenfalls nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können.
2. Die Klausel im Vertrag, wonach die Geltendmachung der Mieterrechte nur dann in Betracht kommen soll, wenn die rechtzeitige und vollständige Zahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis sichergestellt wird, ist zulässig.
3. Die Geltendmachung einer Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter das Mietobjekt vorbehaltlos als vertragsgerecht gebilligt und übernommen hat.
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IMRRS 2013, 2320
Mietrecht
KG, Urteil vom 28.10.2013 - 8 U 181/12
1. Vereinbaren die Parteien in Abänderung des ursprünglichen Mietvertrags, die Miete statt wie bislang spätestens zum dritten Werktag zukünftig erst zum Ende des jeweiligen Monats zu zahlen, so ist diese Änderung des Mietvertrags wesentlich und bedarf der Schriftform des § 550 BGB.
2. Eine auf einen Schriftformmangel gestützte Kündigung des Mietverhältnisses ist nur in Ausnahmefällen treuwidrig. Die Tatsache allein, dass die Kündbarkeit einem der Vertragspartner "gelegen kommt", genügt indes nicht, den Einwand der Treuwidrigkeit zu begründen.
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IMRRS 2013, 2277
Mietrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 22.08.2013 - 1 U 1314/12
1. Die Schriftform eines Mietvertrags über einen festen Zeitraum ist gewahrt, wenn die Vertragsparteien eine die mietvertraglichen Regelungen abschließende Anlage zum Mietvertrag unterschrieben haben, der Mietvertrag einen eindeutigen Hinweis auf diese Anlage enthält und ersichtlich auch für beide Mietvertragsparteien ein einheitliches Vertragswerk vorgelegen hat.
2. Die Schriftformvorsorgeklausel "Den Mietparteien sind die besonderen gesetzlichen Schriftformerfordernisse der § 566 Satz 1, § 126 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun und den Mietvertrag nicht unter Berufung auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform vorzeitig zu kündigen." ist wirksam.
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IMRRS 2013, 2274
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2013 - 24 U 136/12
1. Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.
2. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs ist der Vermieter allerdings gemäß § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet, sich um die anderweitige Vermietung zu bemühen. Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen.
3. Auch bei der Vermietung von Gewerberaum ist innerhalb einer angemessenen Frist Abrechnung zu erteilen; die angemessene Frist endet in der Regel spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder der Vermieter eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat.
4. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus. Nur wenn dieses eingelegt ist, kann die Klage um einen Anspruch erweitert werden, mit dem das erstinstanzliche Gericht nicht befasst war.
5. Die Kenntnis einschlägiger und gefestigter Rechtsprechung ist bei einer anwaltlich vertretenen Partei vorauszusetzen.
IMRRS 2013, 2254
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.11.2013 - XII ZR 142/12
Durch das Inkrafttreten des Preisklauselgesetzes am 14.09.2007 wurden Wertsicherungsklauseln, die bis dahin weder genehmigungsfrei noch genehmigt waren und für die bis dahin keine Genehmigung beantragt war, mit Wirkung für die Zukunft auflösend bedingt wirksam.*)
IMRRS 2013, 2245
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 30.10.2013 - XII ZR 113/12
1. Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist.*)
2. Der Ersteher kann von einem Mieter, der die Eigentumswohnung im Rahmen einer gewerblichen Weitervermietung an einen Endmieter zu Wohnzwecken vermietet hat, trotz Wirksamkeit der auf § 57a ZVG beruhenden Kündigung nicht Räumung und Herausgabe verlangen, weil der Endmieter wegen § 565 BGB unbeschadet dieser Kündigung zu Besitz und Nutzung berechtigt bleibt.*)
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IMRRS 2013, 2191
Mietrecht
KG, Urteil vom 12.09.2013 - 8 U 4/13
Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume aus wichtigem Grund ist grundsätzlich auch schon vor Übergabe der Mietsache möglich.*)
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IMRRS 2013, 2483
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZR 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2139
Mietrecht
KG, Urteil vom 09.09.2013 - 8 U 254/12
Der Geschäftsraumvermieter ist ebenso wie der Wohnungsvermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Barkaution von seinem Vermögen getrennt und insolvenzsicher anzulegen. Diese Verpflichtung endet nicht, bevor er über die Kaution abgerechnet hat. Hat der Mieter eine Bürgschaftskaution geleistet, hat diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion. Ebenso wie bei der Barkaution darf der Vermieter - bei beendetem Mietverhältnis - grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Abrechnung über seine noch offenen Forderungen aufstellt und diese von der Kaution abzieht.*)
IMRRS 2013, 2136
Mietrecht
KG, Urteil vom 12.08.2013 - 8 U 3/13
Bei einem Mischmietverhältnis kommt es für die Einordnung als Wohn- oder Geschäftsraummietverhältnis maßgeblich darauf an, ob der Mieter in den Räumen seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.
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IMRRS 2013, 2124
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.01.2013 - 2-32 O 176/12
1. Für die Abgrenzung ist zunächst auf den Vertragswortlaut abzustellen, ein entgegenstehender, vorgetäuschter Wille bleibt unbeachtlich.
2. Dem Mietwert des Objekts kommt nur untergeordnete Bedeutung zu, wenn der Mieter aus dem Betrieb des Objekts Geldmittel erwirbt, hieraus seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Miete zahlt.
3. Auch überwiegende wohnliche Nutzung ist nicht entscheidungserheblich, solange der gewerbliche Nutzungszweck nicht einvernehmlich geändert wird.
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IMRRS 2013, 2097
Mietrecht
KG, Urteil vom 02.09.2013 - 12 U 101/12
1. Jedenfalls bei einem Mietvertrag mit dem vereinbarten Nutzungszweck "chirurgische Praxis" aus dem Jahr 2004 liegt kein Verstoß gegen eine mietvertragliche Konkurrenzschutzklausel vor, wenn ein anderes Mietobjekt im selben Haus zum Betrieb einer "orthopädischen Praxis" vermietet wird.
2. Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.10.2012 - XII ZR 117/10, imr-online), in der ein Konkurrenzschutzverstoß bei gleichzeitiger Vermietung an Chirurgen und Orthopäden angenommen wurde.
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IMRRS 2013, 2488
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - I ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2002
Mietrecht
LG Köln, Urteil vom 28.03.2013 - 1 S 232/11
1. Unterlässt der Vermieter den gesetzlich vorgeschriebenen Vorwegabzug für Gewerbe, führt dies nicht dazu, dass die Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft ist. Das gilt auch bei der Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einem gemischt genutzten Gebäudekomplex.
2. Kann in einem gemischten Mietobjekt nicht festgestellt werden, ob Betriebskosten auf Wohnraum oder Geschäftsraum entfallen, hat eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche bzw. umbautem Raum zu erfolgen.
3. Es liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor, wenn der Vermieter die von der Stadt angebotenen kostenlosen Wertstofftonnen nicht anfordert und aufstellt. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten kann er nicht auf die Mieter umlegen.
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IMRRS 2013, 1994
Mietrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2013 - 2 U 3/13
1. Der Umstand, dass die Beheizung des Mietobjekts einen vergleichsweise hohen Kostenaufwand erfordert, begründet für sich genommen keinen Mietmangel.
2. Die Ausführung der Fensterscheiben als Einfachverglasung verstößt nicht gegen das einschlägige technische Regelwerk. Anzulegen ist der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab Auch wenn sich zu diesem Zeitpunkt (die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts) eine Einfachverglasung bereits als unüblich erweist, stellt dies trotzdem keinen Mangel dar, wenn sie durch die seinerzeit gültige Wärmeschutzverordnung gedeckt ist.
3. Wenn keine besonderen vertraglichen Abreden zur Form der Abrechnung getroffen sind, muss diese bei Gebäuden mit mehreren Wohn- bzw. Geschäftseinheiten rechnerisch nachvollziehbar sein und regelmäßig folgende Mindestangaben enthalten: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zu Grunde gelegten Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
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IMRRS 2013, 1957
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 26.04.2013 - 1 U 101/12
Die ordentliche Kündigung eines Pachtvertrags über ein Kleingartengrundstück ist in einem Planungsgebiet zulässig, wenn die Kleingartenfläche durch Bebauungsplan überplant worden ist. Ein übergeleiteter Bebauungsplan ist hierfür ausreichend.
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IMRRS 2013, 1954
Mietrecht
KG, Urteil vom 11.07.2013 - 8 U 243/12
Die Klausel:
Macht ein Mieter Minderungsrechte geltend, so ist er verpflichtet, den Betrag auf ein Notaranderkonto oder bei der Vermieterin zu hinterlegen."
ist wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.
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IMRRS 2013, 1948
Mietrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2013 - 3 U 328/13
1. Die Vorschrift des § 624 BGB, wonach ein Dienstverhältnis von dem Verpflichteten nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden, wenn das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen wurde, stellt ein außerordentliches Kündigungsrecht dar. Die Vorschrift hat den Schutz des Dienstverpflichteten vor übermäßigen Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit zum Zweck (in Anknüpfung an BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 845/95 - NZA 1997, 597). Auf gemischte Verträge ist das Kündigungsrecht nach § 624 BGB nur anwendbar, wenn das dienstvertragliche Element überwiegt. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Vertragsverhältnis mehr personen- und weniger unternehmensbezogen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 25.05.1993 - X ZR 79/92 - NJW-RR 1993, 1460).
2. Enthält der Nutzungs- und Organisationsvertrag zwischen einem Golfclub und der Betreibergesellschaft eine Aufteilung der Aufgaben dahingehend, dass der Golfclub für die Organisation und Durchführung der Golfturniere verantwortlich ist, während der Betreibergesellschaft die Instandhaltung des Golfplatzes und der Anlage obliegt, liegt der Schwerpunkt des Nutzungs- und Organisationsvertrages im miet- und pachtvertraglichen Bereich.
3. Eine außerordentliche Kündigung des Nutzungs- und Organisationsvertrages kann nicht erfolgreich darauf gestützt werden, dass die Mitgliederversammlung eines Golfplatzes beschließt, dass ein Gesellschafter der Betreibergesellschaft nicht im Vereinsvorstand des Golfclubs sein darf.
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IMRRS 2013, 1945
Mietrecht
LG München I, Beschluss vom 17.09.2013 - 14 O 15811/13
Unter § 29a ZPO unterfallen ausdrücklich auch Mobilfunksendeanlagen, die auf dem Dach eines mit dem Erdboden fest verbundenen Gebäudes angebracht sind.
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IMRRS 2013, 1942
Mietrecht
KG, Beschluss vom 05.09.2013 - 8 W 64/13
§ 940a Abs. 2 ZPO findet auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung.*)
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IMRRS 2013, 1935
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 30 U 4/11
1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages einzuhaltende Schriftform; insbesondere zur Bestimmbarkeit des Objekts.*)
2. Zur notariellen Beurkundungspflicht in Bezug auf ein sog. "Eintrittsrecht".*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Verpächter nach § 242 BGB verwehrt ist, sich auf die Schriftformwidrigkeit des Pachtvertrages zu berufen.*)
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IMRRS 2013, 1929
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 10 U 20/12
1. Wird ein befristetes Gewerbemietverhältnis vor Ablauf der Frist wegen Vertragsverletzungen des Mieters durch den Vermieter gekündigt, muss der Mieter den Schaden ersetzen, der dem Vermieter durch das vorzeitige Ende des Mietvertrages entstanden ist.
2. Der Vermieter soll sich um eine alsbaldige Weitervermietung kümmern. Die Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse liegt jedoch beim Altmieter.
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IMRRS 2013, 1922
Mietrecht
LG Köln, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 T 147/13
Der Erlass einer Räumungsverfügung nach § 940a ZPO erstreckt sich nur auf Wohnraummietverhältnisse. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Wohnraummieter im Vergleich zu anderen Mietern einen höheren Schutz genießen, damit verbietet sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Norm im Sinne einer "erst-recht"-Auslegung.
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IMRRS 2013, 1917
Mietrecht
OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 W 205/13
1. Zu den Anforderungen an die Feststellung eines besonderen Nachteils für den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a Abs. 1 ZPO auf Antrag des Vermieters von Gewerberäumen im Prozess auf Räumung und Mietzahlung*)
2. Die Sicherungsanordnung dient vor allem dem Schutz von Privatvermietern, die den ungerechtfertigten Ausfall von Mieteinnahmen wirtschaftlich nur schwer kompensieren können.
3. Zur Annahme eines besonderen Nachteils reicht das allgemeine Prozessrisiko eines jeden Gläubigers, die Forderung nicht realisieren zu können, als Sicherungsinteresse nicht aus, vielmehr muss der Vermieter in besonderer Weise auf den laufenden Eingang der Zahlungen angewiesen sein, etwa weil er sie zum Bestreiten seines Lebensunterhalts oder zur Tilgung eines Darlehens benötigt, oder ob ein Ausfallrisiko im Hinblick auf seine Altersvorsorge ihn in besonderer Weise belastet.
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IMRRS 2013, 1880
Mietrecht
BGH, Urteil vom 24.07.2013 - XII ZR 104/12
Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen.*)
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IMRRS 2013, 1793
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2013 - 2-12 O 210/13
Ein gewerblicher Mieter, der eine deutlich größere Fläche als im Vertrag vereinbart nutzt, kann nicht verlangen, diese Nutzung auch weiterhin betreiben zu dürfen, auch wenn er die zusätzliche Fläche über einen längeren Zeitraum ungestört beansprucht hat. Er kann sich weder auf Vertrauensschutz berufen, da die vermietete Fläche aus dem Mietvertrag klar zu entnehmen ist, noch steht ihm ein Anspruch gegenüber dem Eigentümer zu, die rechtsgrundlos genutzte Fläche anderweitig zu vermieten.
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IMRRS 2013, 1720
Mietrecht
AG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2013 - 31 C 153/13
Ein Vermieter stört den Besitz des Mieters (§§ 858, 862 BGB), wenn er wider den Willen des Mieters an der Schaufensterscheibe des Geschäfts eine großflächige Folie bzw. ein Plakat anbringt*)
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IMRRS 2013, 1715
Mietrecht
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2013 - 9 S 154/12
Beim Verslust eines Schlüssels einer Schließanlage kann der Vermieter nur den konkret entstandenen Schaden verlangen, der ihm durch den tatsächlichen Austausch der Schlösser entstanden ist.
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IMRRS 2013, 1672
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013 - 6 U 11/12
1. In dem Umstand, dass der Mieter dem Vermieter die Mieträume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, kann keine Vorenthaltung der Mietsache gesehen werden. Hat die Räumung stattgefunden, gerät der Vermieter in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme verweigert.
2. Eine Vorenthaltung der Mietsache kommt nur in Betracht, wenn trotz Auszug des Mieters eine Nutzung durch den Vermieter vollständig verhindert wird. Andernfalls liegt nur eine Schlechterfüllung der Rückgabepflicht vor, die zu Schadensersatzansprüchen führen kann, den Vermieter jedoch nicht zur Ablehnung der Rücknahme berechtigt.
3. Hat der Mieter entgegen einer vertraglichen Vereinbarung von ihm vorgenommene Einbauten nicht entfernt, liegt keine teilweise Räumung vor, wenn der Vermieter durch den unterlassenen Rückbau nicht daran gehindert wird, das Mietobjekt in Besitz zu nehmen, zu nutzen und aus dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
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IMRRS 2013, 1656
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - XII ZR 62/12
Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, IMR 2011, 88 = NJW 2011, 843).*)
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IMRRS 2013, 1643
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 09.07.2013 - IX R 48/12
Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann - auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung- dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)
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IMRRS 2013, 1615
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - 24 U 115/12
1. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der sich für Gewerberaummietverhältnisse aus § 242 BGB ergibt, darf der Vermieter nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)
2. Der Mieter, der sich auf die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots beruft, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters. Deshalb ist es seine Sache, konkret vorzutragen, dass die entsprechenden Leistungen im maßgeblichen Zeitraum günstiger zu erlangen gewesen wären. Gelingt ihm das, hat allerdings der Vermieter darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot gleichwohl nicht verletzt ist.*)
3. Ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot festzustellen, hat der Vermieter den Mieter von der Umlegung nicht erforderlicher Kosten freizustellen.*)
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IMRRS 2013, 1609
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012 - 24 U 69/12
1. Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren noch einmal stellen kann; dies gilt auch, wenn die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen besteht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden.*)
2. Eine unwirksame Kündigung kann nur in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umgedeutet werden, wenn der Erklärende sich bei der Kündigung bewusst war, dass sie möglicherweise nicht die gewünschte Rechtsfolge auslöst und in diesem Fall die vorzeitige Vertragsbeendigung von der Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängt.*)
3. Der Mieter verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er die Rückgabe der Mietsache verweigert, obwohl er selbst das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt hat.*)
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IMRRS 2013, 1577
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 27.02.2013 - 25 S 75/12
1. Die Grundkosten der Wasserversorgung sind umlagefähige Betriebskosten.
2. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrages vereinbart, dass die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung "nach Verbrauch" abzurechnen seien, aber keine Regelungen darüber getroffen, wie die Umlage von Grundkosten der Wasserversorgung zu erfolgen hat, da diese Grundkosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht eingeführt waren, darf der Vermieter den Umlageschlüssel für die Grundkosten - nach Einführung der Grundgebühr - nach billigem Ermessen durch Abrechnung nach Fläche und nicht nach Verbrauch bestimmen.
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IMRRS 2013, 1548
Mietrecht
BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12
Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1546
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12
1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.*)
2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.*)
3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1502
Mietrecht
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012 - 23 S 296/11
Veranstalter einer Musikveranstaltung ist derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist, bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist oder auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat. Ein Vermieter, der Veranstaltungsräume vermietet, ohne dabei jeglichen organisatorischen oder inhaltlichen Einfluss auf die Veranstaltung als solche zu nehmen, haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen seines Mieters.
Volltext
IMRRS 2013, 1491
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2013 - 24 U 97/12
1. Es muss nicht nur die Optionsausübung, sondern bereits die Einräumung der Option dem Schriftformerfordernis genügen.*)
2. Die Formvorschrift des § 550 BGB ist zwingend.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1488
Mietrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2013 - 2 U 7/13
Zur Auslegung eines Mietvertrags hinsichtlich der Identität des Vermieters.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1458
Mietrecht
KG, Urteil vom 02.05.2013 - 8 U 130/12
Zu den Voraussetzungen der Einhaltung der Schriftform gemäß § 550 BGB in einem Gewerberaummietvertrag im Zusammenhang mit der Ausübung einer Verlängerungsoption.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1430
Vergabe
LG Hamburg, Urteil vom 22.04.2013 - 408 HKO 95/12
1. Will die öffentliche Hand Räumlichkeiten an einen Schilderprägebetrieb vermieten, besteht zur Vermeidung einer unbilligen Behinderung der einzelnen Bewerber die Verpflichtung, ein Auswahlverfahren einzurichten, das an den Bestimmungen des existierenden Vergaberechts orientiert ist und das unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung durchgeführt wird.
2. Als Ausfluss eines umfassend zu verstehenden Transparenzgebots ist den nicht berücksichtigten Bewerbern Auskunft über die Namen der Bieter und die Beträge ihrer Angebote zu erteilen.
Volltext
IMRRS 2013, 1328
Mietrecht
AG Charlottenburg, Urteil vom 10.10.2011 - 213 C 98/11
Unterschreibt jemand im Namen eines nichtrechtsfähigen Vereins einen Mietvertrag, muss derjenige dem Vermieter die Miete persönlich entrichten, unabhängig davon, ob er den Vertragschluss ohne Vertretungsmacht unterzeichnet hat und zwar auch dann, wenn der Verein nicht mehr existiert.
Volltext
IMRRS 2013, 1270
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2013 - 30 U 82/12
1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages einzuhaltende Schriftform bei Vermietung einer noch herzustellenden Hotelanlage.*)
2. Zum Umfang der Heilung von Schriftformverstößen durch Abschluss von Nachträgen zum Mietvertrag.*)
3. Zur Wirksamkeit einer sog. Schriftformvorsorgeklausel.*)
4. Zum Anspruch des Erwerbers auf Abschluss eines formgültigen Mietvertrages aufgrund einer Schriftformvorsorgeklausel.*)
Volltext
IMRRS 2013, 1243
Gewerberaummiete
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 02.10.2012 - 51 C 1344/11
1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
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IMRRS 2013, 1242
Gewerberaummiete
LG Hannover, Beschluss vom 11.02.2013 - 9 S 43/12
1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
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