Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1862 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1997
IMRRS 1997, 0002
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 18.06.1997 - XII ZR 192/95
1. Die mietrechtlichen Gewährleistungsregeln wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich erst anwendbar, wenn die Mietsache übergeben worden ist (Bestätigung von BGHZ 85, 267 (270) = NJW 1983, 446 = LM § 535 BGB Nr. 79). Das gilt auch in Fällen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit (Abgrenzung von BGHZ 93, 142 (144) = NJW 1984, 1025 = LM § 306 BGB Nr. 8).*)
2. Hat der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen unrichtige Angaben über die Beschaffenheit der Mietsache gemacht, schließen die Gewährleistungsregeln des Mietrechts Schadensersatzansprüche des Mieters aus culpa in contrahendo aus, wenn der Vermieter lediglich fahrlässig gehandelt hat. Gegen den mit Arglist handelnden Vermieter kann der Mieter dagegen aus culpa in contrahendo Ersatz des - nicht auf das Erfüllungsinteresse beschränkten - Vertrauensschadens geltend machen (Fortführung von BGH, NJW 1980, 777 (780) = LM § 537 BGB Nr. 26).*)
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IMRRS 1997, 0004
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 11.06.1997 - XII ZR 254/95
Der Minderung geltend machende Mieter genügt seiner Darlegungslast, wenn er den konkreten Sachmangel bezeichnet; das mit dem Mangel einhergehende Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung braucht er nicht vorzutragen. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1995
IMRRS 1995, 0005
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 13.12.1995 - XII ZR 185/93
ohne amtlichen Leitsatz
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IMRRS 1995, 0003
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 08.02.1995 - XII ZR 42/93
Ein Optionsrecht in einem Mietvertrag erlischt, sobald es ausgeübt und damit verbraucht worden ist. In einem Vertrag über die Verlängerung eines Mietvertrags, dessen Option bereits ausgeübt worden ist, ist eine unmißverständliche Vereinbarung der Parteien erforderlich, wenn das Optionsrecht wieder aufleben soll. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1994
IMRRS 1994, 0003
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 18.05.1994 - XII ZR 188/92
Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen.*)
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Online seit 1992
IMRRS 1992, 0004
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90
1. Gegen die Abweisung einer Klage kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel, die Erledigung feststellen zu lassen, eingelegt werden, wenn der Kläger bei Rechtskraft der Klageabweisung Gefahr läuft, die ihm aus einer Bürgschaft inzwischen geleistete Klageforderung zurückzahlen zu müssen.*)
2. In einem Mietvertrag über Marktstände verstößt eine dem Mieter auferlegte Betriebspflicht während der Öffnungszeiten der Markthalle nicht gegen § 9 AGB-Gesetz und ein Verstoß gegen diese Betriebspflicht kann eine fristlose Kündigung begründen.*)
3. Die Vertragsklausel, daß der Vermieter im Falle einer Kündigung des Mietvertrags den ihm von dem Mieter angebotenen Nachmieter nicht zu akzeptieren verpflichtet ist, ist nur bei einer unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vorzunehmenden Auslegung bestandskräftig. (Leitsätze der Redaktion)*)
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Online seit 1991
IMRRS 1991, 0005
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 02.10.1991 - XII ZR 88/90
Enthält ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Apotheke eine Klausel, wonach der Mieter nach Ablauf der ersten Mietlaufzeit von zehn Jahren auf weitere zehn Jahre mieten kann, ohne daß eine Regelung über die Miethöhe für diese zweite Mietzeit getroffen ist, dann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete.
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IMRRS 1991, 0006
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 27.02.1991 - XII ZR 47/90
Der Ausfall der Lüftungsanlage stellt bei einem Restaurant einen Mangel dar. Der Mieter muß für eine Mietminderung alsdann nur noch darlegen, daß die Tauglichkeit der Mieträume zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in nicht nur unerheblicher Weise beeinträchtigt wird. Ihm obliegt es nicht, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung darzutun. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1985
IMRRS 1985, 0002
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84
Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)
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Ältere Dokumente
IMRRS 2001, 0090
Mietrecht
BGH, Urteil vom 30.05.2001 - XII ZR 273/98
a) Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen "Sonder"kündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.
b) Zur Annahme eines Verstoßes gegen die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 539 ZPO.
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IMRRS 2001, 0058
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 263/98
Zur Kündigung eines Mietvertrages
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IMRRS 2001, 0057
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - XII ZR 43/99
Der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäfts durch die neugegründete Gesellschaft führen nicht kraft Gesetzes dazu, daß die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages über die weiter genutzten Geschäftsräume wird. Zu einem solchen Vertragsübergang ist die Mitwirkung des Vermieters erforderlich.
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