Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 1658
Mietrecht
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IMRRS 2008, 1657
Mietrecht
KG, Urteil vom 18.09.2008 - 8 U 2/07
Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der §§ 315, 316 BGB zu bestimmen.*)
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IMRRS 2008, 1649
Mietrecht
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IMRRS 2008, 1645
Mietrecht
OLG Jena, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 130/07
Zum Schriftformerfordernis beim Zeitmietvertrag.
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IMRRS 2008, 1641
Steuerrecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen ist.
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IMRRS 2008, 1627
Mietrecht
BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08
Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.*)
IMRRS 2008, 1611
Mietrecht
KG, Urteil vom 24.07.2008 - 8 U 26/08
1. Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf keiner vorherigen Abmahnung.
2. Allerdings kann der Abmahnung ausnahmsweise insofern eine Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Pflichtverletzung das erforderliche Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat oder eine Duldung des Vermieters zu vermuten war.
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IMRRS 2008, 1609
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008 - 3 U 148/07
1. Auch bei formunwirksam vereinbarten Vorkaufsrechten begegnet die Vereinbarung der salvatorischen Erhaltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gewerbemietverträgen keinen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 – XII ZR 131/03).
2. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urteil vom 01.03.2006 – XII ZR 210/04).
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IMRRS 2008, 1600
Mietrecht
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)
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IMRRS 2008, 1598
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2005 - 2 U 174/04
Zu den Auswirkungen eines Mangels der Schriftform eines Mietvertrages auf seine Kündbarkeit.*)
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IMRRS 2008, 1597
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07
1. Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck. Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Benutzung im Sinne der Führung eines Haushaltes bestimmter Raum.*)
2. Zur Abgrenzung privater von geschäftlicher Nutzung bei Forschung und Vermögensverwaltung sowie dem Abstellen mehrerer privater Fahrzeuge.*)
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IMRRS 2008, 1596
Mietrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2008 - 1 U 108/08
1. Das Umwandlungsgesetz eröffnet die weitreichende Möglichkeit der Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung der betroffenen Gläubiger. Ausdrücklich ist diese Möglichkeit auch für das Unternehmen eines Einzelhandelskaufmannes vorgesehen, der durch Ausgliederung (ein Unterfall der Spaltung, vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 123 UmwG) seines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft seine Haftung beschränken kann.*)
2. Wurden Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken an einen Einzelhandelskaufmann vermietet und wird das von diesem betriebene Unternehmen gemäß § 152 UmwG im Wege der Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt, so hat dies das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma zur Folge und, da das gesamte Unternehmen in die Ausgliederung einbezogen wurde, den Übergang des gesamten Vermögens des Unternehmers einschließlich der Verbindlichkeiten als Gesamtheit auf den übernehmenden Rechtsträger (§§ 155 i. V. m. 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Damit sind auch kraft Gesetzes und somit unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergegangen und ist ein Wechsel in der Person des Mieters dahingehend eingetreten, dass Mieter nicht mehr der Einzelhandelskaufmann sondern die GmbH geworden ist.*)
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IMRRS 2008, 1595
Mietrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2006 - 1 U 214/05
1. Die in einem Formularmietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel "Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, kann die Mieterin weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben noch Schadensersatz verlangen" ist wegen der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB dahin auszulegen, dass sie die Haftung der Vermieterin für anfängliche Mängel der Mietsache nicht ausschließt.*)
2. Begehrt der Mieter Ersatz seines künftigen Schadens für die während des Rechtsstreits noch fortdauernde Unbenutzbarkeit der Mietsache, so ist eine entsprechende Bedingung in das Urteil aufzunehmen (im Anschluss an RGZ 168, 325; BGHZ 43, 28).*)
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IMRRS 2008, 1588
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.11.2007 - KZR 22/06
Eine Vermietung von von in der Nähe von Zulassungsstellen gelegenen Gewerbeflächen ausschließlich an Schilderprägebetriebe, die als Werkstätten für behinderte Menschen anerkannt sind, ist unzulässig. Dies würde nämlich eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt der Schilderpräger bedeuten.
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IMRRS 2008, 1576
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - VIII ZR 249/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1568
Mietrecht
KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 8 U 99/08
Zum Ausschluss von Modernisierungsarbeiten wegen vorhergehender Vereinbarung über die Durchführung von Mietermaßnahmen.*)
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IMRRS 2008, 1567
Mietrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 282/07
Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen der Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag über Geschäftsräume.*)
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IMRRS 2008, 1544
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 134/06
1. Ein Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB liegt bei vereinbarter monatlicher Mietzahlung auch bei der Geschäftsraummiete jedenfalls dann vor, wenn der Rückstand den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt.*)
2. Ein solcher Rückstand reicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB nur aus, wenn er aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungszeiträumen (hier: Monaten) resultiert.*)
3. Ein Rückstand, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil er (auch) aus anderen Zahlungszeiträumen herrührt, rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung lediglich, wenn seine Höhe zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB).*)
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IMRRS 2008, 1541
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2007 - 10 U 86/07
Ist die Mietsache mangelhaft und droht der Mieter mit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung eine andere Maßnahme als die Kündigung – etwa eine Ersatzvornahme oder eine Minderung – an, so kann er eine Kündigung nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklären, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.
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IMRRS 2008, 1533
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2008 - 24 U 189/07
Verzichtet der Vermieter bei einem Mieterwechsel auf den Abriss der vom Mieter errichteten Gebäude (hier: Tankstellenaufbauten) und macht der Mieter auch von seinem Wegnahmerecht keinen Gebrauch, kann eine Eigentumsübertragung auf den Vermieter vorliegen, wenn der Nachmieter an den Absprachen nicht beteiligt wird.*)
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IMRRS 2008, 1532
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 U 159/07
1. Der Mieter hat darzulegen, dass der von ihm vereinbarungsgemäß geschuldete und an den Vermieter gezahlte Betrag neben der Miete auch Betriebskostenvorauszahlungen enthält, wenn der Mieter die variablen Betriebskosten seit geraumer Zeit selbst entrichtet.*)
2. Für das Mietobjekt aufgewendete Investitionen kann der Mieter allenfalls nach Bereicherungsgrundsätzen vom Vermieter erstattet verlangen, wenn sie zu einer Ertragswertsteigerung geführt haben.*)
IMRRS 2008, 1525
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2008 - 24 U 44/08
Stolpert der Mieter über Risse schadhafter Bodenplatten der angemieteten Flächen und verletzt er sich dabei, so kommt eine Haftung des Vermieters nur in Betracht, wenn der Mieter den Mangel angezeigt hat.*)
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IMRRS 2008, 1519
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2008 - 24 U 136/07
Die Mietzinsklage ist im Urkundenprozess unstatthaft, wenn die Mietsache unstreitig mit einem anfänglichen Mangel behaftet war und der Vermieter die vom Mieter bestrittene Beseitigung des Mangels nicht urkundlich zu beweisen vermag.*)
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IMRRS 2008, 1517
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.*)
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).*)
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IMRRS 2008, 1516
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 83/07
Dem Vermieter steht, wenn Schönheitsreparaturen wegen Unwirksamkeit oder Fehlen einer Schönheitsreparaturklausel nicht vom Mieter übernommen werden, ein Anspruch auf Zustimmung zum Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu.
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IMRRS 2008, 1514
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2008 - 24 U 161/07
Der Mieter eines PKW-Stellplatzes hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Winterdienst des Vermieters.*)
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IMRRS 2008, 1511
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2008 - 24 U 193/07
1. Der Mieter muss die Mietsache nicht auf verborgene Mängel untersuchen und dem Vermieter nur offensichtliche Mängel anzeigen (hier verneint für Wasseransammlungen auf dem Flachdach eines Supermarkts).*)
2. Die Anzeigepflicht des Mieters entfällt für Mängel, die sich aus einer dem Vermieter bekannten Gefahrenlage entwickelt haben.*)
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IMRRS 2008, 1508
Mietrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 9 U 45/07
Mieter, der über die Nebenkosten die Haftpflichtversicherung für das gemietete Gebäude finanziert, haftet dem Vermieter bei einem Regress wegen eines Glätteunfalls nur bei vorsätzlicher Verursachung.*)
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IMRRS 2008, 1506
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2007 - 24 U 207/06
Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR verwirkt sei, ist unwirksam.*)
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IMRRS 2008, 1502
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008 - 24 W 53/08
Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages (Bestätigung von Senat MDR 2001, 83).*)
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IMRRS 2008, 1497
Mietrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 18/08
1. Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).*)
2. a) Die formularmäßig in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter geregelte Offenhaltungspflicht, derzufolge zeitweilige Schließungen "wie Mittagspause, Ruhetage, Betriebsferien" untersagt und Unterbrechungen wegen Inventuren und Betriebsversammlungen gestattet werden, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, weil - auch mit Rücksicht auf die Interessen der betroffenen Verkehrskreise - die Einlegung einer Mittagspause sämtlicher Mitarbeiter eines Lebensmittel-Discounters in einem Einkaufscenter ebenso wenig branchentypisch und der Verkehrssitte entsprechend ist wie die Schließung aufgrund von Betriebsferien oder eines Ruhetages.*)
b) Die - unterstellte - Unwirksamkeit des vorerwähnten Ausschlusses kurzzeitiger Geschäftsschließungen erstreckte sich, ohne damit gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu verstoßen, nicht auch auf die formularmäßig geregelte Betriebspflicht, die die auf Dauer angelegte Nutzung der Geschäftsräume regelt.*)
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IMRRS 2008, 1487
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 23.07.2008 - XII ZR 158/06
Einer auf eigenes Recht gestützten Klage steht die Rechtskraft eines Urteils zwischen denselben Parteien nicht entgegen, in dem die allein auf abgetretenes Recht gestützte Klage abgewiesen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 VIII ZR 93/04 NJW 2005, 2004 ff.).*)
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IMRRS 2008, 1479
Mietrecht
LG Mainz, Urteil vom 05.12.2007 - 9 O 4/07
1. Wegen der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit des Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. zulässig.
2. Der Mieter, aber auch dessen Arbeitgeber haben derartige Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dem Selbstbestimmungsrecht der um Auskunft Gebetenen ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass sie eine Erklärung verweigern können. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der gewünschte Vertrag in einem derartigen Fall wahrscheinlich scheitert.
3. Für den aus einer Falschauskunft sich ergebenden Mietausfallschaden haftet der Arbeitgeber des Mieters nicht, wenn der Vermieter den anfechtbaren oder kündbaren Mietvertrag nach Kenntnis des wahren Sachverhalts durch Fortsetzung des Mietverhältnisses bestätigt.
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IMRRS 2008, 1473
Mietrecht
LG Itzehoe, Urteil vom 28.03.2008 - 9 S 132/07
Gibt der Mieter eine falsche Selbstauskunft, so ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt, wenn die zu Grunde liegende Frage des Vermieters zulässig ist und wesentliche Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses besitzt (hier: frühere Mietschulden).
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IMRRS 2008, 1448
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt.*)
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IMRRS 2008, 1447
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.*)
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IMRRS 2008, 1445
Mietrecht
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - VIII ZR 307/07
Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen weitere Räume vorhanden sind, die sich für eine Nutzung als (dritte) Wohnung eignen und früher auch als Wohnung genutzt wurden, wenn diese weiteren Räume schon bei Abschluss des Mietvertrages, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt worden sind.*)
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IMRRS 2008, 1444
Mietrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Eine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.*)
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IMRRS 2008, 1422
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - VIII ZR 249/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1408
Mietrecht
AG Weißwasser, Urteil vom 29.04.2008 - 3 C 0102/08
1. Der Mieter hat Anspruch darauf, die Grundlagen für die Betriebskostenabrechnung selbst zu überprüfen. Der Vermieter hat insofern Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und Belege zu gewähren.
2. Gewährt der Vermieter eine solche Einsichtnahme nicht, ist der Vermieter zu verurteilen, den Mieter zur Einsichtnahme in die Belege beim Aussteller zu ermächtigen.
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IMRRS 2008, 1407
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - IX ZR 128/07
Dem Mieter, der Räume von einem nicht verfügungsberechtigten Vermieter gemietet hat, wird der vertragsmäßige Gebrauch bereits dadurch entzogen, dass der wahre Berechtigte nicht bereit ist, den Mieter die Mietsache zu den mit dem Vermieter vereinbarten Konditionen nutzen zu lassen.*)
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IMRRS 2008, 1406
Mietrecht
OLG Rostock, Urteil vom 10.07.2008 - 3 U 108/07
Eine mietvertragliche Heilungsklausel kann den Mieter nach Treu und Glauben nicht hindern, den Mietvertrag gegenüber dem ursprünglichen Vermieter unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne ihn zuvor um Heilung des Schriftformmangels ersucht zu haben.
IMRRS 2008, 1393
Mietrecht
AG München, Urteil vom 19.10.2006 - 473 C 18682/06
1. Durch die Anbringung eines venezianischen Spiegels im Bad wird die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Mieters massiv gestört. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Es ist dem Mieter nicht mehr zuzumuten, das Bad zu nutzen, da er jederzeit damit rechnen muss, dass er heimlich beobachtet wird.
2. Bei Einbau eines venezianischen Spiegels ist von einer 100 prozentigen Mietminderung auszugehen, da durch den Einbau des venezianischen Spiegels eine massive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Mieters gegeben ist. Der Wohnwert einer derart beeinträchtigten Wohnung mindert sich auf Null, da die Tauglichkeit des in der Wohnung befindlichen Bades auf Null gemindert war. Dieser Mangel schlägt auf die gesamte streitgegenständliche Wohnung durch.
IMRRS 2008, 1382
Leasing und Erbbaurecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2008 - 5 U (Lw) 138/07
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 widerspricht nicht einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache im Sinne des § 586 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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IMRRS 2008, 1371
Mietrecht
LG Krefeld, Urteil vom 23.01.2008 - 2 S 40/07
1. Nach § 558a Abs. 2 BGB kann ein Mieterhöhungsverlangen u. a. durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel begründet werden. Der Mietspiegel kann allerdings nicht herangezogen werden, wenn er sich lediglich auf Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bezieht, bei dem vermieteten Objekt es sich jedoch um ein Einfamilienhaus handelt.
2. Dagegen kann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, die Miete für Einfamilienhäuser liege meist oder immer über der für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
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IMRRS 2008, 1370
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)
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IMRRS 2008, 1350
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2008 - 30 U 120/07
Die Vereinbarung der Festmietzeit genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 550, 126 BGB auch dann, wenn der Mietbeginn und der Übergabezeitpunkt nur unter der Bedingung kalendermäßig bestimmt ist, dass das Mietobjekt zum 01.02.1992 vollständig fertig gestellt oder geräumt ist. Eine solche übergabeabhängige Laufzeitklausel bei Abschluss eines Mietvertrags ist insbesondere im Hinblick auf das praktische Bedürfnis der Mietparteien, den Mietbeginn bei einer Vermietung vom Reißbrett von einem künftigen Ereignis wie der Fertigstellung oder der Übergabe der Mietsache abhängig zu machen, zulässig.
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IMRRS 2008, 1347
Leasing und Erbbaurecht
OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 W 108/08
Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.*)
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IMRRS 2008, 1340
Mietrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.06.2008 - 5 U 20/08
1. Wird die Einziehung von Mietzinsforderungen im Lastschriftverfahren vereinbart, so kommt der Schuldner nicht in Verzug, wenn der Gläubiger von der Ermächtigung keinen Gebrauch mehr macht, ohne dies vorher anzukündigen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einziehung im Lastschriftverfahren unterbleibt, weil es zu einzelnen Rücklastschriften gekommen ist.
Anders verhält sich die Sachlage nur dann, wenn so konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass keine Deckung besteht, dass es treuwidrig wären, wenn der Schuldner sich weiterhin auf das Lastschriftverfahren berufen könnte.*)
2. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter bei einem lange Zeit unproblematischen Verhältnis bei Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten sich zunächst mit dem Mieter einvernehmlich auf kurzfristige Ratenzahlungen verständigt, die auch eingehalten werden, und er so die Zahlungsverzögerungen hinnimmt, dann jedoch bei unveränderter Sachlage gleichartige Zahlungsverzögerungen ohne vorherige Abmahnung oder Warnung zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nimmt.*)
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IMRRS 2008, 1335
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 31 AR 74/08
1. Bestimmung eines sachlich gemeinsam zuständigen Gerichts für Klage gegen Wohnungseigentümer und dessen Mieter.*)
2. Die "Abteilung für Wohnungseigentumssachen" beim Amtsgericht ist kein gesetzlich bestimmter besonderer Spruchkörper. Eine Bestimmung durch das übergeordnete Gericht, dass für eine Klage innerhalb des Amtsgerichts die Abteilung für Wohnungseigentumssachen zuständig ist, findet deshalb nicht statt.*)
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