Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5053 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IMRRS 2015, 1292
Wohnraummietrecht
LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014 - 21 S 353/13
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Wartungs- und Kleinreparaturklausel führt nicht dazu, dass ein Abschlag von der ortsüblichen Vergleichsmiete vorzunehmen ist.
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IMRRS 2015, 1291
Wohnraummietrecht
LG Bonn, Beschluss vom 12.03.2014 - 6 T 50/14
1. Die Anordnung der Räumung von Wohnraum darf lediglich dann erfolgen, wenn verbotene Eigenmacht oder eine Gefahr für Leib und Leben vorliegen.
2. Für die Glaubhaftmachung einer Räumungsverfügung ist bei der Vermutung darüber, dass der Mieter einen Drohbrief verfasst haben soll, ein Schriftgutachten eines Sachverständigen vorzulegen.
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IMRRS 2015, 1290
Wohnraummietrecht
LG Itzehoe, Urteil vom 07.11.2014 - 9 S 77/13
1. Die stillschweigende Zustimmung des Mieters zum Eintritt eines Dritten in die Vermieterstellung kann darin liegen, dass er von diesem im Rahmen eines Rechtsstreits die Beseitigung von Mängeln in dem Mietobjekt verlangt und ihm in Aussicht gestellt hat, ihm im Beisein eines beauftragten Handwerkers Zutritt zu den gemieteten Räumlichkeiten zu gewähren.*)
2. Die Pflicht des Vermieters zur Anbietung einer freigewordenen Alternativwohnung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung besteht nur für solche Wohnungen, die er auch fortan vermieten will (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2010, 3775 = NZM 2011, 30 = WuM 2010, 757 = IMR 2010, 508).*)
3. Die Anbietpflicht des Vermieters erstreckt sich nicht auf ein Objekt, welches bislang als Gewerberaum genutzt wurde (Anschluss an BGH, NJW-RR 2012, 341 = NZM 2012, 231 = IMRRS 2012, 0394).*)
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IMRRS 2015, 1285
Wohnraummietrecht
AG Hamburg, Urteil vom 20.08.2014 - 49 C 174/13
1. Bei einem 1978 geschlossenen Mietvertrag in Hamburg stand bei Mietvertragsabschluss keine ortsübliche Berechnungsmethode, welche nach Maßgabe der DIN 283 eine Anrechnung der Balkonfläche zu einem Viertel vorsah.*)
2. Für die Bestimmung der ortsüblichen Berechnungsmethode ist allein die bestehende örtliche Verkehrssitte maßgeblich. An einer solchen Verkehrssitte fehlt es auch dann, wenn eine Wohnflächenberechnung nach der 1983 ersatzlos aufgehobenen DIN 283 bei Abschluss des Mietvertrages nicht unüblich gewesen ist. Eine Verkehrssitte wäre allerdings dann anzunehmen, wenn bei Abschluss des Mietvertrages etwas die Wohnflächenberechnung nach dem Mietenspiegel auf Grundlage der DIN 283 erfolgt wäre.*)
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IMRRS 2015, 1275
Wohnraummietrecht
LG Frankenthal, Urteil vom 19.11.2014 - 2 S 173/14
1. Gegen das Übermaßverbot wird verstoßen, wenn eine starre Fristenklausel mit einer als Sondervereinbarung bezeichneten Regelung im Mietvertrag in Bezug auf die Endrenovierung verbunden wird. Dadurch entsteht ein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.
2. Ist die Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam, so bleibt ein Anerkenntnis des Mieters wirkungslos.
3. Durch regelmäßige Schönheitsreparaturen kann eine Beschädigung der Mietsache oder Vertiefung des Schades (hier Nikotinspuren durch stark rauchende Mieter) entgegengewirkt werden.
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IMRRS 2015, 1121
Wohnraummietrecht
LG Aachen, Urteil vom 02.07.2015 - 2 S 327/14
Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.
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IMRRS 2015, 1271
Wohnraummietrecht
AG Köln, Urteil vom 21.11.2014 - 208 C 151/14
Bedroht ein Mieter den Hausmeister des Vermieters, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses.
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IMRRS 2015, 1256
Wohnraummietrecht
LG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2015 - 10 S 203/14
1. Ein aus § 320 BGB herzuleitendes Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Beseitigung eines Mangels findet im Prozess nur dann Berücksichtigung, wenn der Mieter hinreichenden Sachvortrag hält, der das Gericht in die Lage versetzt, den Einwand des Zurückbehaltungsrechts zu prüfen. Hierzu ist es im Regelfall erforderlich, die funktionale Konnexität von Anspruch und Gegenanspruch aufzuzeigen.*)
2. Schadensersatzansprüche des Mieters in der Fallgruppe des sog. Kündigungsfolgeschadens sind nur dann erstattungsfähig, wenn sich der Mieter durch eine Vertragsverletzung des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses herausgefordert fühlen durfte. Aufwendungen, die der Mieter bereits vor der Verwirklichung des Kündigungsgrundes veranlasst hat, werden im Rechtssinne nicht durch die Vertragsverletzung verursacht.*)
3. Der Zweck einer mietvertraglichen Bestimmung, wonach einer Mieterin (hier Profimusikerin) ein tägliches Musizieren von bis zu fünf Stunden erlaubt ist, impliziert keineswegs deren gewissermaßen spiegelbildliche Befugnis, die übrigen Nutzer des Hauses in deren Wohnverhalten zu beschränken, (nur) um selbst möglichst ungestört Klavier spielen zu können. Das gilt auch im Verhältnis zum im Haus wohnenden Vermieter und dessen Wohnverhalten, u.a. beim Abspielen von Musik, solange keine vorsätzlich verursachte "Gegenlärmentwicklung" stattfindet.
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IMRRS 2015, 1250
Wohnraummietrecht
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 17.12.2014 - 531 C 116/14
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann - auch nach interner vom Verkäufer erklärter Ermächtigung - vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch im eigenen Namen keine wirksamen Vertragserklärungen - mit verdeckter Ermächtigung - abgeben.
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IMRRS 2015, 1226
Wohnraummietrecht
AG Schöneberg, Urteil vom 15.04.2015 - 11 C 340/14
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn der Verteilerschlüssel für den Mieter nachvollziehbar ist.
2. Ist der Schlüssel nicht selbsterklärend (hier: Angabe von Zahlenkombinationen), muss er erläutert werden. Ist dies im Vorjahr bereits geschehen, ist dem Mieter auch ein Rückgriff auf die Erläuterungen des Vorjahres zuzumuten.
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IMRRS 2015, 1237
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
AG Duisburg, Beschluss vom 29.04.2015 - 45 C 2556/14
1. Von der aufgrund eines Vollwartungsvertrags für einen Aufzug gezahlten Vergütung ist vor Umlage auf den Mieter ein Abzug für den in der Vergütung enthaltenen Instandsetzungsanteil vorzunehmen.
2. Bei einem einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung ist dieser Anteil durch das Gericht zu schätzen.
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IMRRS 2015, 1214
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 03.03.2015 - 63 S 288/14
1. Die Umlage von Kosten, die durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting anfallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus.
2. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass für den Mieter erkennbar ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kostenanteile vorab abgesetzt worden sind.
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IMRRS 2015, 1238
Wohnraummietrecht
BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.*)
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IMRRS 2015, 1210
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 10.04.2015 - 63 S 318/14
1. Der Mieter hat nur dann einen Ersatzanspruch wegen rechtsgrundlos erbrachter Schönheitsreparaturen, wenn der herbeigeführte Dekorationserfolg dem entspricht, was der Vermieter im Zuge der Weitervermietung nutzen kann.
2. Ein Ersatzanspruch besteht außerdem nur dann, wenn der Mieter die Reparaturen am Ende des Mietverhältnisses durchführt und sie daher nicht ihm zu Gute kommen.
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IMRRS 2015, 1213
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 29.07.2015 - 65 S 144/15
1. Der Einbau einer Gasetagenheizung als Ersatz für einzelne Kohleöfen ist schon allein durch den Wegfall der Notwendigkeit, Kohle beschaffen und Asche entsorgen zu müssen, eine Gebrauchswerterhöhung.
2. Ob der derzeitige Mieter die vorhandenen Kohleöfen behaglich findet, kommt es bei der Bewertung des Gebrauchswertes nicht an.
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IMRRS 2015, 1211
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 07.04.2015 - 63 S 362/14
Der Einbau eines Etagenfahrstuhls stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar - auch dann, wenn hierdurch der Flur der Wohnung um 1,60 m verkürzt wird.
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IMRRS 2015, 1149
Wohnraummietrecht
AG Fritzlar, Urteil vom 22.05.2015 - 8 C 140/14
1. Nicht vermietete Wohnungen können nicht als Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen angegeben werden.
2. Die Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 BGB sind keine Beweismittel im Zustimmungsprozess.
3. Die Nachholung eines Erhöhungsverlangens im Prozess setzt die Beifügung des Sachverständigengutachtens voraus.
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IMRRS 2015, 1208
Wohnraummietrecht
LG Potsdam, Urteil vom 17.07.2015 - 13 S 72/14
Soweit die Vereinbarung einer Inklusivmiete für die Betriebskostenart Heizkosten grundsätzlich unzulässig ist und keine Ausnahmeregelung der Heizkostenverordnung zum Tragen kommt, ist der Vermieter nur mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, die Struktur des Mietvertrags der verbindlichen gesetzlichen Regelung der Heizkostenverordnung anzupassen.
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IMRRS 2015, 1194
Zwangsvollstreckung
AG Bremen, Urteil vom 30.04.2015 - 5 C 135/15
Angesichts der besonderen Bedeutung der Wohnung und der bei einer Räumung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 940a ZPO eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache muss die konkrete Gefährdung für Leib oder Leben des Antragsstellers oder Dritter nicht unerheblich sein. Bloße Befürchtungen oder Angst reichen nicht aus. Harmlose Gefährdungen reichen für eine Räumungsverfügung ebenfalls nicht aus, insbesondere, wenn ihr Provokationen durch den Antragssteller vorausgegangen sind.
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IMRRS 2015, 1193
Wohnraummietrecht
AG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 212 C 86/13
An der Ernsthaftigkeit der Eigenbedarfskündigung fehlt es dann, wenn sich der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht sicher ist, ob er die Überlassungsabsicht tatsächlich verwirklichen will, oder ob stattdessen ein Haushaltsangehöriger in die Wohnung einziehen soll.
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IMRRS 2015, 1190
Wohnraummietrecht
AG Bremen, Urteil vom 18.06.2015 - 9 C 447/13
1. Der Mieter hat durch überobligatorische Maßnahmen nicht dafür Sorge zu tragen, dass sich in einer bauphysikalisch gefährdeten Wohnung zukünftig keine Mängel bilden.*)
2. Nachzahlungsforderungen des Vermieters indizieren für das betreffende Betriebsjahr eine ausreichende Beheizung durch den Mieter.*)
3. Sofern sich ein etwaiger Mitverursachungsbeitrag des Mieters nicht konkretisieren lässt, haftet allein der Vermieter für Mängel der Mietwohnung (hier: Schimmelpilzbildung).*)
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IMRRS 2015, 1189
Wohnraummietrecht
LG Krefeld, Urteil vom 15.04.2015 - 2 S 52/14
Der allgemeine Hinweis in einem Formularmietvertrag, dass die Miete nach den §§ 557 bis 559b BGB geändert werden könne, macht eine Staffelmietvereinbarung nicht unwirksam, wenn hinreichend klargestellt ist, dass während der Laufzeit der Staffelmiete eine Erhöhung gemäß §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen ist; letzteres ist bei dem Formularvertragsvordruck des Haus und Grund Rheinland Verlages aus dem Jahr 2011 der Fall (Abgrenzung zu AG Dortmund - 425 C 142/10, IMR 2010, 1130 - nur online, und LG Dortmund - 1 S 165/10, IMR 2012, 146).*)
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IMRRS 2015, 1186
Prozessuales
LG Berlin, Beschluss vom 16.04.2015 - 67 S 92/15
In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Berechtigung des Mieters zur Tierhaltung liegt die Beschwer sowohl im Falle der Klagestattgabe als auch der Klageabweisung grundsätzlich bei nicht mehr als 600,00 EUR.*)
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IMRRS 2015, 1183
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
AG Zossen, Urteil vom 11.06.2015 - 4 C 50/15
1. Eine grundsätzlich mögliche Kleinreparaturklausel darf sich nur auf diejenigen Teile der Mietsache beziehen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
2. Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper gehören nicht dazu. Eine dahingehende Klausel ist unwirksam.
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IMRRS 2015, 1172
Wohnraummiete
LG Berlin, Urteil vom 19.05.2015 - 63 S 371/14
Das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel 2013 "Zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang" liegt auch dann vor, wenn dafür ein Entgelt zu zahlen ist.
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IMRRS 2015, 1178
Insolvenz & Zwangsvollstreckung
LG Coburg, Urteil vom 14.11.2014 - 32 S 49/14
Bei Miete, die für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters geschuldet ist, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
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IMRRS 2015, 1143
Wohnraummietrecht
AG Lichtenberg, Urteil vom 24.06.2015 - 2 C 381/14
Vereinbaren die Parteien eines Untermietverhältnisses, dass die Untermieter an den Hauptmieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten entrichten sollen, so hat der Hauptmieter über diese Vorauszahlungen abzurechnen. Die möglicherweise eine Nachzahlungspflicht begründende Abrechnung kann und darf inhaltlich vollumfänglich auf eine Seitens des Hauptvermieters vorgelegte Abrechnung Bezug nehmen, wenn keiner außer der Untermieter im Besitz des Wohnraums war, über den abzurechnen ist. Hierzu genügt es, wenn der Hauptmieter die Nebenkostenabrechnung des Hauptvermieters "durchreicht", solange er schriftliche Anmerkungen oder Modifikationen im Hinblick auf die von den Untermieters geleisteten Vorauszahlungen macht.*)
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IMRRS 2015, 1142
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 130/15
Verlangt der Vermieter direkt nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung, kann der Mieter das so verstehen, dass der Vermieter sämtliche auch aus der Modernisierung herrührenden Rechte geltend machen und auf etwaige überschießende Rechte verzichten wollte.
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IMRRS 2015, 1141
Wohnraummietrecht
AG Köpenick, Urteil vom 04.11.2014 - 3 C 29/14
Ein im Krieg beschädigtes Gebäude stellt keinen Nachkriegsbau dar, wenn die Außenmauern noch komplett standen, Keller und Kellerdecken unbeschädigt, das Treppenhaus intakt und die Wohnungen noch begehbar waren.
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IMRRS 2015, 1139
Wohnraummietrecht
LG Dresden, Urteil vom 14.03.2014 - 4 S 63/13
Werden im Mietvertrag bei "mehr als nur unerheblich[er]" Abnutzung Schönheitsreparaturen verlangt, führt dies selbst bei der mieterfeindlichsten Auslegung - Renovierungspflicht bei leichten bis mittelgradigen Abnutzungsspuren - nicht zu einer für den Mieter unangemessenen Benachteiligung.
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IMRRS 2015, 1140
Wohnraummietrecht
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.10.2014 - 211 C 170/14
1. Der Vermieter kann die Betriebskostenpauschale nur dann einseitig durch Erklärung in Textform erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Erhöhungsvereinbarung enthalten ist (vgl. § 560 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Altverträge (hier: von 1988).
2. Wird in den Mietvertrag explizit das Wort "Pauschale" aufgenommen, obwohl vorher der Begriff "Vorauszahlung" verwendet wurde, ist von einer bewussten Entscheidung der Parteien für eine Betriebskostenpauschale auszugehen.
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IMRRS 2015, 1123
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 16.09.2014 - 65 T 224/14
Eine Störung des Besitzes ist auch bei jeder Beeinträchtigung der Sachherrschaft unterhalb der Schwelle des Sachentzugs gegeben. Zu den möglichen Eingriffen gehören Störungen der Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten aller Art, im Bereich des Wohnraummietrechts etwa Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen, Einschränkungen insbesondere der Privatheit der Wohnung durch das Aufstellen eines Baugerüsts.
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IMRRS 2015, 1133
Wohnraummietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2015 - 33 C 2098/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2015, 1106
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 27.10.2014 - 65 T 220/14
Die Durchsetzung des Duldungsanspruchs für Modernisierungsmaßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist nur unter äußerst engen Voraussetzungen zulässig.
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IMRRS 2015, 1109
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.09.2015 - 33 C 1729/15
Zur Abrechnung vertraglich vereinbarter Hausmeisterkosten, wenn diese über längere Jahre/Jahrzehnte nicht abgerechnet wurden.
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IMRRS 2015, 1108
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
AG Köln, Urteil vom 31.05.2015 - 213 C 116/14
1. Die Abrechnung genügt bei Vornahme eines Vorwegabzugs den an sie zu stellenden formellen Anforderungen nicht, wenn nur die um einen Vorwegabzug bereinigten Kosten ausgewiesen werden; es fehlt dann an der erforderlichen Angabe der Gesamtkosten.
2. Eine Abrechnung ist formell unwirksam, wenn aus der Abrechnung ein Vorwegabzug zwar erkennbar ist, aber nicht (nachvollziehbar) erläutert wird.
3. Bezüglich der Grundsteuer muss eine Kostentrennung für Gewerbe- und Wohneinheiten vorgenommen werden. Die Zuordnung der Kostenanteile ist hier nur entbehrlich, wenn die Gewerbefläche einen sehr geringen Teil der Gesamtfläche ausmacht.
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IMRRS 2015, 1105
Prozessuales
OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 1 U 16/14
Der Vortrag der beklagten Partei kann nur dann zu einer Zuständigkeit für Wohnungsmietsachen führen, wenn der Kläger dem nicht näher entgegentritt.*)
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IMRRS 2015, 1085
Wohnraummietrecht
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.08.2015 - 2-11 S 103/15
Ein Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist ist als unzulässig zu verwerfen, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist gestellt wurde.
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IMRRS 2015, 1074
Wohnraummietrecht
AG Köpenick, Urteil vom 17.03.2015 - 3 C 267/14
1. Die Duschmöglichkeit als Positivmerkmal setzt eine separate Dusche voraus. Die bloße Möglichkeit sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen entspricht nicht den Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.
2. Das Negativmerkmal "fehlender Kabelanschluss" hängt nicht von der Kostenfreiheit ab.
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IMRRS 2015, 1073
Wohnraummietrecht
AG Ludwigsburg, Urteil vom 15.05.2015 - 7 C 3065/14
1. Vereinbaren die Vertragsparteien im Mietvertrag getrennte Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten, ist von zwei Abrechnungskreisen auszugehen. Ob einheitliche oder verschiedene Abrechnungszeiträume für die beiden Kostengruppen festgelegt sind, ist unerheblich.
2. Ein "Nullsummenspiel" kommt nicht in Betracht, wenn sich die Summe der Betriebskosten ändert.
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IMRRS 2015, 1060
Wohnraummietrecht
AG Wedding, Urteil vom 10.02.2015 - 11 C 103/14
Eine fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung begründet, wenn der Mieter oder ein Dritter, dessen Verhalten der Mieter sich zurechnen lassen muss, die abgeschaltete Baustromversorgung wieder in Betrieb nimmt und über ein Kabel seine Wohnung mit Strom versorgt.
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IMRRS 2015, 1055
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 17.07.2015 - 63 S 220/11
Der Berliner Mietspiegel 2009 ist zur Ermittlung der ortüblichen Miete im Innenstadtgebiet Berlin-Mitte weder als qualifizierter Mietspiegel noch als einfacher Mietspiegel heranzuziehen.
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IMRRS 2015, 1026
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 17.12.2014 - 67 S 66/14
Birgt das, was allgemein als üblicher Bauablauf angesehen werden kann, für einen Mieter, der unter schweren psychischen Problemen leidet, die Gefahr der Dekompensation bis zur existentiellen Krise, so kann keine Duldung einer umfangreichen Sanierung verlangt werden.
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IMRRS 2015, 1027
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2014 - 67 S 397/14
Die pünktliche, aber fortgesetzt unvollständige Mietzahlung allein genügt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt erst vor, wenn sich der Mieter mit (mindestens) einer Monatsmiete mindestens einen Monat in Verzug befindet.
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IMRRS 2015, 1009
Wohnraummietrecht
AG Charlottenburg, Urteil vom 03.03.2015 - 234 C 106/14
Die Mieterin, die ihrem Ehegatten Vollmacht erteilt hatte, sie in mietrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, haftet für Pflichtverletzungen ihres Ehegatten (vorliegen: strafbare Handlungen gegenüber Beauftragten des Vermieters) nach § 278 BGB.
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IMRRS 2015, 1029
Wohnraummietrecht
AG Duisburg, Urteil vom 12.03.2015 - 79 C 3529/14
1. Gegen die Kosten für Kabelfernsehen von 251,62 Euro für ein Kalenderjahr bestehen keine Bedenken. Sie sind insbesondere nicht unangemessen hoch.
2. Die Vorlage eines Dienstleistungsvertrags, der die Pflichten eines Hausmeisters beinhaltet, reicht als Beleg für Nebenkosten nicht aus. Aus ihm ergibt sich insbesondere nicht, wann welche Arbeiten wo in der Immobilie verrichtet und wie diese abgerechnet worden sein sollen.
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IMRRS 2015, 1005
Wohnraummietrecht
AG Flensburg, Urteil vom 17.06.2015 - 65 C 106/15
Der Vermieter kann trotz Verjährung der Schadensersatzforderungen (BGB § 548) noch mit der Kaution aufrechnen.
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IMRRS 2015, 1028
Wohnraummietrecht
LG Bonn, Urteil vom 08.01.2015 - 6 S 138/14
Die Ausschlussfrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung wird durch eine "lediglich fristwahrende" Abrechnung mit bewussten Falschangaben nicht gewahrt.
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IMRRS 2015, 1006
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 - 65 S 527/14
1. Will der Vermieter die Erforderlichkeit eines Innenanstrichs der Fenster prüfen, ist der Mieter verpflichtet, den Zutritt zu den Mieträumen zwecks Prüfung des Zustands der Mietsache zu gestatten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter zur Durchführung des Innenanstrichs nicht verpflichtet sei, diesen jedoch gleichwohl vorgenommen hat.
2. Ein absichtlich vereitelter Besichtigungstermin kann die Kündigung rechtfertigen.
3. Bestreitet der Mieter einerseits dem Vermieter das Recht auf Mieterhöhung und verweigert die Zustimmung und veranlasst andererseits das JobCenter durch falsche Angaben bezüglich des Eintritts der Mieterhöhung zu einer Erhöhung die Leistungen, mag das strafrechtlich relevant sein, stellt aber keine für die Wirksamkeit der Kündigung des Vermieters erforderliche (erhebliche) Verletzung von Pflichten aus dem Mietverhältnis dar.
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IMRRS 2015, 1004
Wohnraummietrecht
LG Berlin, Urteil vom 16.04.2015 - 67 S 14/15
1. Der Vermieter kann sich auf eine von ihm ausgesprochene Eigenbedarfskündigung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben nicht berufen, wenn er der Pflicht zum Angebot einer freistehenden Alternativwohnung zuwider gehandelt hat, selbst wenn der Mieter nach Ausspruch einer zeitlich nachfolgenden Eigenbedarfskündigung die Anmietung der nunmehr angebotenen Alternativwohnung ablehnt. Die Treuwidrigkeit ist allenfalls dann zu verneinen, wenn der Mieter zu keinem Zeitpunkt Interesse daran hatte, die Alternativwohnung anzumieten.*)
2. Das Berufungsgericht hat eine in einem gemäß § 283 ZPO nachgelassenen erstinstanzlichen Schriftsatz erklärte neuerliche Kündigung gemäß § 533 Nr. 2 ZPO nur zu berücksichtigen, wenn sie auf einer mit einer zuvor in den Rechtsstreit eingeführten Kündigung kongruenten Tatsachengrundlage beruht.*)
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