Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5053 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0015
Mietrecht
LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012 - 6 S 155/11
Wird ein beiderseitiger Kündigungsausschluss im Wege einer Individualvereinbarung festgelegt, kann ein längerer Zeitraum als vier Jahre vereinbart werden, wenn es sich nicht um einen Staffelmietvertrag handelt.
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IMRRS 2013, 0012
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 12.04.2012 - 13 U 105/11
Zum Umfang der Verpflichtung desjenigen, der den Grundstücksteil mit der einzigen Messeinrichtung gemietet hat, für die Kosten der Energielieferungen aufzukommen (zugleich Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 1998 - 15 U 50/97, juris).*)
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IMRRS 2013, 0006
Mietrecht
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.10.2012 - 20 C 71/12
1. Eine Abrechnung ist dann ordnungsgemäß, wenn ein juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter sie gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann.
2. Für eine formell wirksame Abrechnung sind die Gesamtkosten auch dann anzugeben, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind. Die Angabe der schon bereinigten Kosten reicht hierzu nicht, weil es für den Mieter nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.
3. Aus einer Formulierung wie "Kosten der Wartung technischer Anlagen" kann ein Mieter ohne genaue Kenntnis der im Mietobjekt vorhandenen Anlagen nicht entnehmen, welche Kosten annähernd auf ihn zukommen. Daher ist es erforderlich aber auch ausreichend, wenn eine Bezeichnung der Art der Anlagen erfolgt.
4. Die Kosten der Dachreinigung sind weder Kosten der Entwässerung noch Kosten der Hausreinigung.
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IMRRS 2013, 0002
Mietrecht
LG Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012 - 5 S 42/12
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.*)
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Online seit 2012
IMRRS 2012, 3400
Mietrecht
OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 23 U 3400/12
Hat eine Bürgschaftserlärung erkennbar den Zweck, den Vermieter dazu zu bewegen, überhaupt ein Mietverhältnis mit dem Mieter einzugehen, so ist der Sicherheitszweck auf die Verbindlichkeiten beschränkt, die zu Lebzeiten des Mieters begründet wurden.
Für die Annahme, dass auch Forderungen gegen den Rechtsnachfolger des Mieters abgesichert werden sollen, bleibt im Zweifel kein Raum.
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IMRRS 2012, 3389
Mietrecht
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 118/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3353
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 16.03.2012 - 65 S 219/10
1. Sind die Wände einer Wohnung vom Mieter farblich besonders gestaltet worden, so ist der Mieter vor der Rückgabe an den Vermieter verpflichtet, diese in neutralen Farben zu streichen.
2. Eine Gebrauchsbehinderung, die darin besteht, dass eine Wohnung in Teilen erst noch neu gestrichen werden muss, ist nicht unerheblich.
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IMRRS 2012, 3345
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
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IMRRS 2012, 3344
Mietrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
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IMRRS 2012, 3340
Mietrecht
LG München I, Urteil vom 16.05.2012 - 14 S 27322/11
1. Zur Anwendbarkeit des Münchener Mietspiegels.*)
2. Bei Mietwohnungen, die im sog. Dritten Förderweg nach § 88d WohnBauG errichtet und mit öffentlichen Darlehen gefördert wurden, handelt es sich auch dann nicht um frei finanzierten Wohnraum, wenn Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB ausdrücklich zulässig sind.*)
3. Bestimmt ein Mietspiegel, dass er für öffentlich geförderten Wohnraum nicht anwendbar ist, so führt dies zur formellen Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, wenn der Vermieter gleichwohl zur Begründung seines Zustimmungsverlangens alleine auf den Mietspiegel Bezug nimmt.*)
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IMRRS 2012, 3337
Mietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.08.2012 - 33 C 1839/12
In Frankfurt am Main stellt Fluglärm keinen Mietmangel dar; eine Minderung scheidet diesbezüglich demzufolge aus.
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IMRRS 2012, 3334
Mietrecht
OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 1350/11
Die Frage nach der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit für den Vermieter (Unterfall der Leistungserschwerung) ist auf der Grundlage der Regelung in § 313 Abs. 3 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu entscheiden, nicht aber anhand von § 275 Abs. 2 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.*)
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IMRRS 2012, 3329
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2012 - 2-11 S 348/11
Weder die Ersetzung des früheren "Austritts" der Wohnung (0,9 m x 3,11 m, Gesamtfläche 2,80 qm) nebst Wellkunststoffüberdachung durch einen geräumigen "Balkon" (1,75 m x 5,75 m, Gesamtfläche von 10,06 qm) ohne Überdachung, noch die erstmalige Errichtung einer zweiten Zugangstür zum neuen "Balkon" (hier: auch aus der Küche statt wie bisher nur vom Schlaf-/Wohnzimmer aus) stellen Maßnahmen dar, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen.
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IMRRS 2012, 3254
Mietrecht
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 119/12
Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90, WM 1991, 1306).*)
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IMRRS 2012, 3200
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 65 S 40/12
1. Die Nutzung des Balkons zur Aufzucht und zum Aufstellen von Pflanzen und Blumen gehört zum üblichen Mietgebrauch.
2. Das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite ist dann nicht mehr vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt, wenn vernünftige Gründe dieser Nutzung entgegenstehen.
3. Die mit der Montage von Balkonkästen außerhalb der Balkonbrüstung verbundene Verkehrsgefährdung stellt einen solchen vernünftigen Grund dar, diese Nutzung zu untersagen, wenn die Fläche unter dem Balkon zum Abstellen von PKW genutzt wird.
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IMRRS 2012, 3173
Mietrecht
AG Wedding, Beschluss vom 22.10.2012 - 19 C 215/12
1. Der Vermieter darf dem Mieter die Berechnungsunterlagen für die Nebenkosten auch in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2. Jede Mietvertragspartei kann nach einer Abrechnung die Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch eine einseitige Erklärung vornehmen.
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IMRRS 2012, 3165
Mietrecht
LG Neubrandenburg, Urteil vom 13.06.2012 - 1 S 139/11
1. Nur aus dem Umstand, dass sich eine gemietete Wohnung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen befindet, ist noch nicht ohne weiteres zu schließen, dass an den Mietvertrag auch eine Betreuungsvertrag gekoppelt ist.
2. Mieter im Alter von 85 und 86 Jahren, die eine gewisse Unterstützung im Alltag benötigen, entsprechen der Zielgruppe der Seniorenwohnanlage in jeder Hinsicht. Eine Fehlbelegung der Mietwohnung in einer solchen Anlage liegt daher nicht vor.
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IMRRS 2012, 3133
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 56/12
Für die Beurteilung der Frage, ob vom Vermieter geplante bauliche Maßnahmen des Vermieters als Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB anzusehen sind, auf den gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen an; lediglich vertragswidrig vorgenommene bauliche Maßnahmen des Mieters bleiben außer Betracht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11, imr-online).
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IMRRS 2012, 3119
Prozessuales
AG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
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IMRRS 2012, 3114
Mietrecht
AG München, Urteil vom 14.02.2012 - 415 C 31694/11
1. Während eines laufenden Mietverhältnisses kann ein Mieter nicht mit der an den Vermieter gezahlten Kaution gegen Mietrückstände aufrechnen.
2. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht muss vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt werden, wenn es den Verzug ausschließen soll.
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IMRRS 2012, 3071
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 04.10.2000 - XII ZR 44/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3070
Wohnraummiete
LG Berlin, Urteil vom 29.06.2007 - 63 S 469/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3047
Mietrecht
VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2011 - VerfGH 8/10
1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter auf sein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet als Gegenleistung zur Modernisierungsmaßnahmen durch die Mieter, bedarf der Schriftform. Sind mehrere Personen auf Miete - oder Vermieterseite betroffen, so müssen alle unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen.
2. Weicht ein Gericht von diesen Grundsätzen ohne eingehende Begründung ab, verstößt es gegen das Willkürverbot.
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IMRRS 2012, 3031
Mietrecht
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.07.2012 - 409 C 192/11
1. Der Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er die Mietsache - die Wohnung - in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten hat. Er ist also darlegungspflichtig und damit auch beweispflichtig dafür, dass ein Mangel nicht vorliegt.
2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch besteht bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kaution gezahlt ist, die Rückzahlung ist aber noch nicht fällig. Fällig wird sie, wenn das Mietverhältnis beendet ist.
3. Kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses nicht beweisen, dass er noch offene Forderungen gegenüber seinen Mietern hat, so darf er die Kaution nicht länger behalten - sein Sicherungsinteresse an der Kaution entfällt.
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IMRRS 2012, 3025
Mietrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 330/11
Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 127/05, NZM 2005, 943).*)
IMRRS 2012, 3023
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
1. Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.*)
2. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.*)
IMRRS 2012, 3007
Mietrecht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 3 U 147/11
1. Kostenarten, die nicht ausdrücklich im Vertrag benannt sind, sind danach im Zweifel nicht gesondert mit dem Mieter abrechenbar.
2. Die Unklarheitenregel des § 305c BGB kann nur dort angewandt werden, wo die streitige AGB-Klausel tatsächlich unklar ist. Dies ist nicht der Fall, wenn aus dem Verhalten der Parteien zu entnehmen ist, dass die von ihnen im Vertrag getroffenen eindeutigen Regelungen (hier: Nebenkostenarten und Kostengruppen) richtig verstanden haben und sich daran hielten.
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IMRRS 2012, 2993
Mietrecht
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.03.2012 - 210 O 370/11
1. Der Untermieter des gekündigten Mieters schuldet dem Vermieter die zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs aufgewendeten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
2. Er trägt auch die Kosten der nach Herausgabe zurückgenommenen Räumungsklage.
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IMRRS 2012, 2982
Mietrecht
AG Neuss, Urteil vom 04.10.2012 - 85 C 5151/11
Durch ein von einem Hilfsarbeiter des Hausmeisterservices unterzeichnetes Wohnungsübergabeprotokoll, das der Mieter selbst ausgefüllt hat, werden keine vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters begründet, wenn dieser Mitarbeiter allenfalls für tatsächliches Tun (Wohnungsübergaben etc.) und nicht zur Vornahme vertraglicher Regelungen bevollmächtigt ist.
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IMRRS 2012, 2981
Mietrecht
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.
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IMRRS 2012, 2980
Mietrecht
AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 28.02.2012 - 101 C 94/1
1. Mit der Anpassung der Vorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder der Mieter dem Vermieter ein zinsloses Darlehen gewährt, noch der Vermieter die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss.
2. Eine unangemessene Erhöhung der Vorauszahlungen ist zumindest in der Höhe nichtig, in der die angemessene Höhe der Vorauszahlung überschritten wird.
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IMRRS 2012, 2941
Mietrecht
LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2012 - 311 S 92/10
Dringt in die Wohnung wegen rauchender Nachbarn Zigarettenrauch ein, kann eine erheblich geminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung vorliegen, die zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt.
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IMRRS 2012, 2887
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 25/12
1. Grundlage für die Beurteilung der Modernisierung ist nicht der im Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Zustand (mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät), sondern der gegenwärtige Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen (hier: Einbau einer Gasetagenheizung).
2. Dementsprechend kann dem Einwand des Mieters, die Modernisierung stelle für ihn mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte dar, nicht gemäß § 554 Abs. 2 Satz 4 BGB entgegengehalten werden kann, dass die Mietwohnung durch den Anschluss an die Zentralheizung lediglich in einen Zustand versetzt werde, wie er allgemein üblich sei, wenn der Mieter selbst auf seine Kosten bereits eine - erlaubte - Modernisierung durchgeführt hat.
IMRRS 2012, 2880
Mietrecht
AG München, Beschluss vom 20.04.2012 - 474 C 2793/12
Rein optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett nach einer Kondenswasserbildung in der Wohnung rechtfertigen keine Mietminderung, da dieser Mangel nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt.
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IMRRS 2012, 2877
Mietrecht
AG Schöneberg, Urteil vom 17.04.2012 - 15 C 384/11
1. Soll eine Wohnung nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden, muss im Vertrag nicht nur eine kurzfristige, überschaubare Vertragsdauer, sondern auch ein Vertragszweck, der sachlich die Kurzfristigkeit der Gebrauchsüberlassung begründet, zum Ausdruck kommen.
2. Allein die Tatsache, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde, genügt dafür nicht. Auch möblierte Wohnungen können zur Deckung eines unbefristeten Wohnbedarfs vermietet werden.
3. Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist, ist erforderlich, dass die Wohnung funktional in den Wohnbereich des Vermieters eingezogen ist.
4. Der Begriff des Vorenthaltens setzt voraus, dass die Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht. Dieser Wille fehlt regelmäßig schon dann, wenn der Vermieter irrtümlich von einem Fortbestehen des Mietvertrages ausgeht.
5. Ansprüche aus §§ 887, 990 und aus § 812 BGB scheiden aus, wenn nur die bloße Möglichkeit der Nutzung der Wohnung nach Vertragsende besteht, diese aber tatsächlich durch den ehemaligen Mieter nicht genutzt wird.
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IMRRS 2012, 2820
Mietrecht
AG Emmerich, Urteil vom 11.02.2011 - 9 C 255/10
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
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IMRRS 2012, 2819
Mietrecht
LG Kleve, Urteil vom 09.08.2012 - 6 S 37/11
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn einer der beiden Mieter den Vater des Vermieters tätlich angreift und verletzt.
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IMRRS 2012, 2788
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 5 C 245/12
Die unberechtigte Inanspruchnahme des Vermieters durch den Mieter auf Mangelbeseitigung stellt eine Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflichten i. S. d. §§ 241 Abs. 2, 280 BGB dar. Ansprüche des Vermieters auf Ersatz der ihm durch Abwehr des unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Rechtsverfolgungskosten scheiden gleichwohl aus, wenn sich der Mieter von dem nach § 280 Abs. 1 Stz 2 BGB vermuteten Verschulden entlasten kann. Die Entlastung gelingt namentlich dann, wenn die unberechtigte Inanspruchnahme aus Sicht des Mieters nicht unplausibel erscheinen musste etwa deshalb, weil andere Gerichte in ähnlichen Fällen zu Gunsten der Mieterseite entschieden haben.
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IMRRS 2012, 2782
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Urteil vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich zu machen.*)
2. Die mit der Durchführung der Feuerbeschau Beauftragten dürfen daher in Anwesen mit mehreren Mietern solche Bereiche nicht mit Hilfe einzelner Mieter ohne vorherige Information des Vermieters betreten.*)
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IMRRS 2012, 2781
Mietrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 315/11
Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff, IMR 2006, 42).*)
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IMRRS 2012, 2767
Amtshaftung
OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12
1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)
2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)
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IMRRS 2012, 2737
Leasing und Erbbaurecht
OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 W 269/12
Zur Frage des Streitwerts einer Räumungsklage des Vermieters und Eigentümers gegen den Untermieter.
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IMRRS 2012, 2730
Mietrecht
LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12
1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.
3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.
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IMRRS 2012, 2630
Mietrecht
AG Wetzlar, Urteil vom 13.03.2012 - 38 C 1559/11
1. Eine ausschließlich fiktive Abrechnung i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB auf der Grundlage des Voranschlags ist bei einem Erstattungsanspruch für durchgeführte Reparaturen nicht möglich.
2. Ohne konkrete Angaben zu den vom Mieter tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand für die Mangelbeseitigung kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Frage.
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IMRRS 2012, 2619
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)
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IMRRS 2012, 2590
Mietrecht
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 10.01.2012 - 409 C 146/10
Auch wenn im Haus nur zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind, greift das Sonderkündigungsrecht aus § 573a BGB nicht, wenn zusätzlich noch viele weitere einzelne Wohnräume vorhanden sind.
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IMRRS 2012, 2486
Mietrecht
AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11
1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.
3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.
4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.
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IMRRS 2012, 2442
Mietrecht
AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 - 3 C 4334/10
1. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung ein Festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar ist.
2. Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einem derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mietmieter beeinträchtigt.
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IMRRS 2012, 2434
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12
1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.
2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.
3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.
4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.
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IMRRS 2012, 2433
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)
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