Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5053 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2378
Immobilien
BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)
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IMRRS 2012, 2361
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
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IMRRS 2012, 2343
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2012 - 12 O 82/12
1. Vereinbaren die Parteien in Abänderung des ursprünglichen Mietvertrags, die Miete unwiderruflich und für länger als ein Jahr um 10% zu reduzieren, so ist diese Vertragsänderung wesentlich und bedarf der Schriftform des § 550 BGB.
2. Ist der Mieter oder der Vermieter eine BGB-Gesellschaft, wird die Schriftform nur gewahrt, wenn alle Gesellschafter unterzeichnen oder die Vertretung entsprechend gekennzeichnet ist.
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IMRRS 2012, 2267
Mietrecht
AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012 - 203 C 55/11
1. Ein Hausflur kann zur Wohnfläche zählen, wenn der Mieter den Flur in deutlich höherem Maße nutzt, als dies der Üblichkeit entspricht.
2. Rückforderungsansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Wohnflächenabweichung unterfallen der Regelverjährung des § 195 BGB.
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IMRRS 2012, 2225
Mietrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)
IMRRS 2012, 2167
Mietrecht
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 412/09
1. Ein mit sich selbst geschlossene Mietvertrag begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kann NUR zwischen verschiedenen Personen geschlossen werden.
2. Mietet ein Bezieher von SGB II-Leistungen für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume an, schließt sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil dieser Fläche und legt diese Miete höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume fest, so muss das Jobcenter daher nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten zahlen.
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IMRRS 2012, 2161
Wohnungseigentum
AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012 - 84 C 5219/11
1. Für Betriebskosten einer von den Wohnungseigentümern betriebenen Heizungsanlage gilt die HeizkostenV.
2. Eine Abrechnung der Heizkosten entsprechend §§ 3, 7 Abs. 1 HeizkostenV unter Erfassung des Verbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler entspricht auch bei sog. Einrohrheizungen der ordnungsgemäßen Verwaltung.
3. Die Heizkosten dürfen aber gemäß § 9a HeizkostenV dann nicht nach den Ergebnissen der Verteiler verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn der anteilige Wärmeverbrauch für einen Abrechnungszeitraum wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann. Ein solcher zwingender Grund ist gegeben, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern bereits nur ganz geringe Anteile der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden (hier: zwischen 6,8% und 11%).
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IMRRS 2012, 2149
Mietrecht
BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.*)
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IMRRS 2012, 2147
Mietrecht
BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10
Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff.*)
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IMRRS 2012, 2140
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.
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IMRRS 2012, 2126
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 356/11
Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er eine Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert.
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IMRRS 2012, 2090
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12
Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
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IMRRS 2012, 2087
Mietrecht
AG Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012 - 606 C 598/11
Baut die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieter an, so ist sie verpflichtet, die Nutzbarkeit der Fenster in der Mietwohnung wieder herzustellen, auch wenn dies bedeutet, dass sie die Nachbarwand abreißen muss.
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IMRRS 2012, 2078
Mietrecht
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 T 16/12
1. Der Streitwert für die Reparatur einer Wechselsprech- und Klingelanlage in einem Mietverhältnis richtet sich nach dem für deren Ausfall zu bemessenden Minderungsbetrag.*)
2. Die Minderung für den Ausfall einer Wechselsprech- und Klingelanlage bemisst sich für eine Dachgeschosswohnung unter Berücksichtigung von deren Lage mit 5%.*)
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IMRRS 2012, 2071
Mietrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)
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IMRRS 2012, 2065
Leasing und Erbbaurecht
AG Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012 - 91 C 6517/11
Zum Kernbereich des Mietgebrauchs bei der Vermietung für Wohnzwecke gehört das Vorhandensein einer Wasch- und Trockenmöglichkeit.
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IMRRS 2012, 2010
Zwangsvollstreckung
LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12
Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.
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IMRRS 2012, 2000
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 311/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts.
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IMRRS 2012, 1925
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 13.03.2012 - 65 S 254/11
Die Vereinbarung einer Mietkaution bei der Preisbindung unterliegenden Wohnungen ist nur insofern zulässig, als sie zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern bestimmt ist. Eine Zweckbestimmung der Kaution zur Sicherung von Ansprüchen auf Heizkosten und andere Betriebskosten des Vermieters ist daher unzulässig.
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IMRRS 2012, 1892
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 310/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.*)
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03,ibr-online, NJW-RR 2004, 947; vom 23.06.2004 - VIII ZR 283/03, ibr-online).*)
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IMRRS 2012, 1834
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.*)
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IMRRS 2012, 1833
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 12/12
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, IMR 2011, 276 = NJW 2011, 1866).*)
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IMRRS 2012, 1803
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 92/11
Zum Begriff des Studentenwohnheims im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
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IMRRS 2012, 1765
Mietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2011 - 33 C 2228/11
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrags, dass der Mieter auch die Betriebskosten für die Gemeinschaftseinrichtungen von Schwimmbad und Sauna zu tragen hat, geht der für diese Einrichtungen anfallende Allgemeinstrom zu Lasten des Mieters.
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IMRRS 2012, 1747
Mietrecht
AG Bonn, Urteil vom 04.08.2011 - 201 C 34/11
Derjenige Vermieter, der in Kenntnis der Umstände einer Trennung bzw. Scheidung von Ehegatten das Mietverhältnis mit dem in der Wohnung Verbleibenden fortsetzt und allein mit ihm über Jahrzehnte abwickelt, hat, falls er sich seine Rechte aus dem Mietvertrag nicht gegenüber dem Fortgezogenen vorbehält, diesen konkludent aus dem Mietvertrag entlassen. Solcher Vermieter verhielte sich mit einem gegen den Fortgezogenen gerichteten Verlangen auf Ausgleich rückständiger Miete zudem treuwidrig.
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IMRRS 2012, 1742
Mietrecht
LG München II, Urteil vom 22.03.2011 - 12 S 4491/10
Bei der Vereinbarung, dass der Mieter die Nebenkosten (erst) nach Abrechnung zu tragen hat und mithin keine Vorauszahlungen leistet, handelt es sich zwar um keine verbreitete Vertragsgestaltung. Sie ist jedoch zulässig und die vom Vermieter außerhalb der Frist in § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB geltend gemachte "Nachzahlung" unterfällt jener Ausschlussfrist auch nicht in analoger Anwendung der Norm.
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IMRRS 2012, 1696
Mietrecht
AG Pinneberg, Urteil vom 13.04.2011 - 83 C 309/10
Enthält der Mietvertrag keinerlei Regelungen zur Umlage von Heizkosten, weil bei Vertragsabschluss der Mieter die Heizung selbst betrieben hat (Gasetagenheizung), kann sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der später eingeführten gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) zu tragen.
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IMRRS 2012, 1691
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2012 - 65 T 58/12
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter trotz offensichtlichen Anhaltspunkten für eine Fehlmessung (hier ein Anstieg der Heizkosten einer Mietpartei von 266 % bzw. 408 % )eine Erhöhung vornimmt und die Rückzahlung der offensichtlich unrichtigen Erhöhungsbeträge mit der Begründung verweigert, dass eine formal wirksame Abrechnung nebst Erhöhung vorliege.
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IMRRS 2012, 1690
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011 - 63 S 145/11
Der Vermieter muss die Steigerung des Gebrauchswert der Mietsache bzw. die Energieeinsparung durch eine Modersnisierungsmaßnahme erläutern und darlegen.
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IMRRS 2012, 1614
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
1. Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen (im Anschluss an BVerfG, NJW 1992, 105, 106 zu § 564a BGB aF; BGH, Urteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NJW-RR 2007, 1460 Rn. 13 und VIII ZR 113/06, WuM 2007, 459 Rn. 13).*)
2. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB verwehrt es dem Vermieter nicht, auch Umstände aus dem Interessenbereich dritter Personen insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergibt.*)
3. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.*)
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IMRRS 2012, 1613
Mietrecht
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.*)
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IMRRS 2012, 1608
Mietrecht
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2012 - 28 U 166/11
1. Zum Erklärungswert des Verhaltens des Wohnraumvermieters als "vorbehaltlose Abnahme" bei Rückgabe einer Mietwohnung, die mit Feststellung des Zustands verbunden ist.*)
2. Fertigt der Vermieter bei Rückgabe der Mietsache Lichtbilder der Mietsache, kann der Mieter dem regelmäßig nicht den Erklärungswert beimessen, dass der Vermieter keine Ansprüche wegen des Zustands der Mietsache verfolgen will. Denn das Anfertigen von Fotografien dient in einer solchen Situation typischerweise zu Beweiszwecken. Denn Sinn und Zweck dessen ist es, den Zustand der Mietsache möglichst beweissicher festzuhalten.
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IMRRS 2012, 1599
Mietrecht
KG, Urteil vom 22.03.2012 - 8 U 64/11
Tritt während des Rechtsstreits über Nebenkostenvorauszahlungen Abrechnungsreife ein, hat der Vermieter die Vorauszahlungsklage (nur) insoweit für erledigt zu erklären, als die inzwischen gefertigte Abrechnung bei (fiktivem) Ansatz der Soll-Vorauszahlungen einen Saldo zugunsten des Mieters ausweist.*)
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IMRRS 2012, 1556
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Nach einer Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.
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IMRRS 2012, 1555
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 370 = NZM 2010, 736 Rn. 26).*)
IMRRS 2012, 1541
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - 2-17 S 89/11
Einem Mieter kann bei Schimmelbefall der Wohnung eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden.
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IMRRS 2012, 1483
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)
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IMRRS 2012, 1482
Mietrecht
BGH, Urteil vom 02.05.2012 - XII ZR 88/10
Zur Wirksamkeit der Abrede in einem Mietvertrag über Wohnraum, der Mieter habe einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, als Vereinbarung über die Umlegung von Betriebskosten.*)
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IMRRS 2012, 1469
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2012 - 10 U 102/11
1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.*)
2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.*)
3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)
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IMRRS 2012, 1461
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2011 - 6 W 210/11
1. Bei dem Austausch der Tapeten an den Wänden und bei dem Abschleifen und Neulackieren der Türen handelt es sich um Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 der zweiten Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV).
2. Eine Individualvereinbarung kann unter Umständen Renovierungspflichten der ausziehenden Mieter begründen, auch wenn der Vermieter rechtskräftig zur Unterlassung von Reparaturverlangen verurteilt worden ist. Voraussetzung ist, dass die Mieter Reparaturverplichtungen freiwillig übernehmen in der Kenntnis, dass sie es nicht kraft Gesetzes oder kraft Vertrags müssen.
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IMRRS 2012, 1430
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 11.04.2012 - XII ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1419
Allgemeines Zivilrecht
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
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IMRRS 2012, 1393
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil es - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.
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IMRRS 2012, 1392
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 10.02.2012 - 63 S 206/11
Dass bei einer besonders großen Bedeutung eines Infrastrukturprojekts für den Bahnverkehr (hier: Bahnhof Ostkreuz in Berlin ) Umbauarbeiten nur tagsüber an Werktagen stattfinden, kann nicht erwartet werden. Es ist auch für einen Laien nachzuvollziehen, dass Bauarbeiten möglichst zügig und zu Zeiten erfolgen, in denen eher wenig Verkehr auf den von den Bauarbeiten betroffenen Verkehrswegen herrscht, nämlich nachts und an Sonntagen. Mietminderungsgrund besteht insofern nicht.
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IMRRS 2012, 1274
Mietrecht
AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011 - 105 C 394/10
Der Vermieter muss die Bescheinigung zum Nachweis der Kosten i.S. des § 35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen 2009 - unentgeltlich erstellen.
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IMRRS 2012, 1244
Mietrecht
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012 - 9 S 506/11
Die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB kann der Wohnraummieter nur durch die Erhebung konkreter Einwendungen gegen die ihm durch den Vermieter mitgeteilte Betriebskostenabrechnung wahren. Es müssen konkrete Fehler der Abrechnung beanstandet werden, die Äußerung allgemeiner Bedenken ist unzureichend.
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IMRRS 2012, 1117
Gewerberaummiete
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 W 61/11
1. Bei einer Klage des Hauptvermieters gegen den Untermieter auf Rückgabe der Räumlichkeiten, nachdem bereits die Räumungsklage gegen den Hauptmieter/Untervermieter erfolgreich war, ist für die Streitwertbestimmung dieser Räumungsklage § 41 Abs. 2 GKG anzuwenden, und nicht § 6 ZPO.
2. Somit richtet sich der Streitwert nach der Jahresmiete.
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IMRRS 2012, 1116
Mietrecht
OLG München, Urteil vom 27.03.2012 - 32 U 4434/11
1. Anspruch des Vermieter/Eigentümer einer Ladenpassage gegen den Gaststättenmieter auf Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Rauchverbots seiner Gäste und Mitarbeiter in der baulich umschlossenen Passage.*)
2. Das öffentlich-rechtliche Rauchverbot nach Art. 2 Nr. 8, Art. 3 BayGSG (Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit) stellt ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar, wobei eine juristische Person jedoch nicht zum geschützten Adressatenkreis gehört.*)
3. Mitmieter im gleichen Gebäudekomplex können sich auf das Schutzgesetz mangels Zurechnungszusammenhangs dann nicht berufen, wenn sie einen eigenen vom Bereich des Störers getrennten Zugang zu ihren Mieträumen haben.*)
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IMRRS 2012, 1114
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 79/11
Wenn der Vermieter in seinem Erhöhungsverlangen - über die in § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB geforderten drei Vergleichswohnungen hinaus - weitere Wohnungen benennt, die nicht die Voraussetzungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB erfüllen, so ist das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam. Ob der Umstand, dass die Miete einer der benannten Wohnungen unterhalb der verlangten Miete liegt, an der Ortsüblichkeit der verlangten Miete zweifeln lässt, ist eine Frage der materiellen Begründetheit, nicht der Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens.*)
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IMRRS 2012, 1113
Leasing und Erbbaurecht
KG, Urteil vom 05.04.2012 - 12 U 49/11
§ 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess grundsätzlich unterschiedslos für die Geltendmachung aller Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand haben. Das ist auch bei Mietforderungen der Fall. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Mieter Mängel der Mietsache behauptet hat und der Anspruch auf die Miete daher gemäß § 536 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen ganz oder teilweise erloschen sein könnte. Sind dagegen erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig und damit nicht beweisbedürftig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel nicht mehr im Urkundenprozess eingeklagt werden.*)
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