Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5053 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3010
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 13.10.2010 - 12 W 28/10
Wird der Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Räumen nicht nur auf einen Mietvertrag, sondern auch auf einen anderen Rechtsgrund (z.B. Eigentum, § 985 BGB) gestützt, ist der Streitwert gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG ausnahmslos der Wert der Nutzung für ein Jahr, und zwar ohne Möglichkeit einer Begrenzung durch § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG auf den Betrag des auf eine kürzere "streitige Zeit" (§ 41 Abs. 1 Satz 1 GKG) entfallenden Entgelts.*)
Volltext
IMRRS 2010, 3009
Mietrecht
AG München, Urteil vom 11.06.2010 - 412 C 11503/09
1. Ständiges, durchgehendes Lüften ist für den Mieter nicht zumutbar.
2. Bei konkreter Gesundheitsgefährdung aus hygienischer Sicht liegen keine adäquaten Bedingungen für eine Wohnnutzung vor. Ist die Mietwohnung aufgrund von Schimmelbefall nicht zum Wohnen geeignet, ist der Mieter nicht verpflichtet, von seinem Recht zur außerordentlicher Kündigung gemäß § 569 Abs.1 BGB Gebrauch zu machen. Ihm steht ein Minderungsrecht gemäß § 536 Abs.1 BGB bis zu 100 % zu.
Volltext
IMRRS 2010, 3005
Leasing und Erbbaurecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2010 - 4 U 24/10
1. Einem qualifizierten Mietspiegel kann auf Grund einer klaren Konzeption der Gliederung und einer verständlichen und einleuchtenden Darstellung des Stoffs Schutz als Sprachwerk i. S. des § 2 I Nr. 1 UrhG zukommen.
2. Mangels Regelungscharakter ist ein qualifizierter Mietspiegel kein amtlicher Erlass i. S. des § 5 I UrhG.
3. Ein qualifizierter Mietspiegel ist auch kein sonstiges amtliches Werk i. S. des § 5 II UrhG, weil es an einer Veröffentlichung zur allgemeinen Kenntnisnahme und damit an einem spezifischen Verbreitungsinteresse fehlt.
Volltext
IMRRS 2010, 2999
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2982
Mietrecht
BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
Macht der Mieter den Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, über die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter hiernach Betriebskosten schuldet (Fortführung des Senatsurteils vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, IMR 2007, 1092 - nur online, NJW 2005, 1499).*)
Volltext
IMRRS 2010, 2979
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.08.2010 - 2-11 S 339/09
Die nach einem qualifizierten Mietspiegel ermittelbare Miete gilt nach § 558d Abs. 3 BGB als ortsüblich. Eine abweichende Miethöhe kann gegen den qualifizierten Mietspiegel nicht durch Sachverständigengutachten bewiesen werden, wenn der Sachverständige nicht durch eine methodische Auseinandersetzung mit dem Mietspiegel aufzeigt, dass dieser falsch ist.
Volltext
IMRRS 2010, 2977
Mietrecht
LG Köln, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 T 266/10
Ein doppelter Umzug, der mit erheblichen finanziellen Belastungen des Mieters verbunden ist - insbesondere angesichts des großen Umfangs des Hausrates, führt im Rahmen der Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter nicht zu einem Übergewicht zu Gunsten der Belange des zwangszuräumenden Mieters.
Volltext
IMRRS 2010, 2976
Mietrecht
AG Brühl, Urteil vom 12.10.2010 - 26 C 140/10
1. Sofern der Vermieter mit dem Betreten des Grundstücks das Recht der Mieter auf ungestörten Besitz ihres Hausgrundstückes rechtwidrig beeinträchtigt, begründet dieser Eingriff anerkanntermaßen eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr des Unterlassungsanspruchs.
2. An den Nachweis, dass eine solche Gefahr weggefallen ist, sind hohe Anforderungen zu stellen. Es ist insofern anerkannt, dass das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, eine solche Wiederholungsgefahr in der Regel nicht ausräumt.
3. In der Regel wird nur ein strafbewährtes, d. h. zukunftssicherndes Versprechen mit einer Unterlassungserklärung eine solche Wiederholungsgefahr überzeugend ausräumen können.
Volltext
IMRRS 2010, 2975
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010 - 63 S 249/09
1. Das Vorhandensein eines hochwertigen Fußbodenbelags, wozu Terrazzofliesen nach der Orientierungshilfe ausdrücklich zählen, ist unabhängig von dessen Zustand als wohnwerterhöhendes Merkmal ausreichend. Die Mängel (Risse etc.) können lediglich einen Instandsetzungsanspruch begründen.
2. Auch ein Gemeinschaftsraum innerhalb der Wohnanlage ist wohnwerterhöhend. Eine Grenze ist zwar sicherlich dort zu ziehen, wo der Raum nicht mehr ohne weiteres fußläufig zu erreichen ist, dies ist jedoch auch bei 50m nicht der Fall.
Volltext
IMRRS 2010, 2971
Mietrecht
AG München, Urteil vom 29.07.2010 - 474 C 14984/10
1. Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Abrechnung einzuräumen, deren Umfang von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
2. Es ist eine Abrechnungsfrist zu gewähren, die es ermöglicht, eine Nebenkostenabrechnung in die Kautionsabrechnung einzustellen, sofern diese in zumutbarer zeitlicher Nähe erstellt wird, auch wenn sich in den zurückliegenden Jahren jeweils Guthaben für den Mieter ergeben haben.
3. Eine Abrechnungsfrist von drei Monaten ist zu kurz.
Volltext
IMRRS 2010, 2970
Mietrecht
AG Tettnang, Urteil vom 25.06.2010 - 4 C 212/10
Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei einem unverschuldeten Zahlungsverzug des Mieters in Höhe von drei Monatsmieten ist, wenn in einem über 18 Jahre dauernden Mietverhältnis alle Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und der Mieter die Gesamtrückstände zeitnah ausgleicht, unwirksam.
Volltext
IMRRS 2010, 2969
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2010 - 24 U 20/10
Ansprüche auf Ersatz der Kosten zur Feststellung, ob Mängel (hier: Feuchtigkeit) vom Vermieter beseitigt sind, verjähren als Aufwendungsersatzansprüche nach sechs Monaten.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2968
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010 - 24 U 230/09
Bei der von einer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) an einen Vermieter gerichteten Erklärung, die Kosten der Unterkunft und der Heizung für einen bedürftigen Mieter zu übernehmen, handelt es sich regelmäßig um eine Tatsachenmitteilung, wenn nicht besondere Umstände die Annahme einer öffentlich-rechtlichen oder sogar privat-rechtlichen Willenserklärung rechtfertigen.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2965
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2010 - 24 U 5/10
1. Der Mietgegenstand ist hinreichend bestimmt bezeichnet, wenn die Anschrift der vermieteten Gewerbeeinheit genannt und die vermieteten Flächen mit "im Erdgeschoss" ... "links" ... gelegenes "Ladenlokal vorne, 2 Räume hinten und Souterrain" beschrieben ist.*)
2. Falsche Angaben des Vormieters oder eines nicht vom Vermieter beauftragten Dolmetschers bei Vertragsschluss begründen ein Anfechtungsrecht des Mieters wegen arglistiger Täuschung nur dann, wenn der Vermieter die Täuschung kannte oder kennen musste.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2962
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 47/08
Bei den Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen der günstigeren Gestaltung eines Finanzierungskonzepts für eine vermietete Immobilie anfallen, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten, die bei den Mieteinnahmen geltend gemacht werden können.
Volltext
IMRRS 2010, 2960
Mietrecht
LG Mühlhausen, Urteil vom 29.01.2009 - 1 S 182/08
1. Die Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler ist bei einer Einrohrheizung ein geeignetes Mittel zur Erfassung der Heizwärme.
2. Die Kosten dürfen jedoch dann nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern nur geringe Anteile (ca 6 %) der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden. Diese sehr geringfügige Verbrauchserfassung könnte sich besonders negativ auf die Verbrauchsumlage an Heizkosten für den einzelnen Mieter auswirken, was zu übermäßige Belastung von Mietern führt, die einen Heizkostenverteiler benutzen, gegenüber anderen Mietern , deren Wärmeverbrauch anderweitug festgestellt wird.
3. Diese Verzerrung bei der Heizkostenabrechnung entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar.
Volltext
IMRRS 2010, 2959
Mietrecht
LG Koblenz, Urteil vom 14.10.2008 - 6 S 21/08
1.Eigenbedarf liegt nämlich grundsätzlich dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich selbst nutzen will.
2. Der Eigenbedarf wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine andere Wohnung des Vermieters frei ist oder frei wird, wenn dafür ein vernünftiger oder nachvollziehbarer Grund gegeben ist. Die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf ist grundsätzlich zu respektieren. Ihm dürfen keine fremden Vorstellungen über angemessenes Wohnen aufgedrängt werden.
3. Die Bekanntgabe des weiteren vorhandenen Grundbesitzes des Vermieters und die Darlegung von dessen Ungeeignetheit für den Eigenbedarf des Vermieters ist nicht erforderlich.
Volltext
IMRRS 2010, 2958
Leasing und Erbbaurecht
AG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 34 C 106/08
Wenn ein Energiekonzern von einer Mutter, die zusammen mit ihren 3 Kindern (welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gem. SGB II erhalten) in einer Wohnung lebt, verlangt, dass sie eine Sperrung der Gasversorgung für die Heizung dieser Wohnung (auch im Winter) dulden soll, weil der Sozialträger sich weigert den noch offenen Betrag der Jahres-Endabrechnung zu übernehmen und bietet diese Mutter als Kundin des Energiekonzerns diesem Unternehmen eine Ratenzahlung an und teilt sie dieser Firma zudem auch noch unter Beifügung von Nachweisen mit, dass sie wegen der noch offenen Forderung bereits Widerspruch beim Sozialträger eingelegt und sogar schon Klage vor dem Sozialgericht erhoben hat und zahlt sie im Übrigen auch weiterhin die monatlich fälligen Abschläge, so würden die Folgen der Unterbrechung der Gasversorgung gem. § 19 GasVV außer Verhältnis zur Schwere der vermeintlichen "Zuwiderhandlung" dieser Mutter stehen.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2956
Mietrecht
AG Hamburg, Urteil vom 16.09.2010 - 40 A C 273/10
Der Vermieter hat einen Anspruch auf einstweilige Verfügung zur Räumung der vermieten Wohnung nach einer bereits erfolgter fristlosen Kündigung, wenn von dem Verhalten der Mieter Gefahr für das Leib und Leben Dritter ausgeht.
Volltext
IMRRS 2010, 2948
Mietrecht
LG Limburg, Urteil vom 10.09.2010 - 3 S 19/09
1. Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel beginnt die Verährungsfrist für den Renovierungsanspruch des Mieters erst mit Kenntnis von der Renovierungspflicht des Vermieters.
2. Führt der Mieter selbst keine Schönheitsreparaturen durch, so ist sein Renovierungsanspruch nicht verwirkt.
3. Die Renovierungspflicht des Vermieters umfasst jedoch nicht die Verpflichtung zur Beseitigung von Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.
Volltext
IMRRS 2010, 2945
Leasing und Erbbaurecht
AG Schöneberg, Urteil vom 24.02.2010 - 14 C 218/09
Der Mieter braucht Maßnahmen nicht zu dulden, die nicht einer Verbesserung der Mietsache dienen, sondern eine Aufwandserleichterung für den Vermieter darstellen.
Volltext
IMRRS 2010, 2936
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 83/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2912
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09; VIII ZR 50/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2874
Mietrecht
AG München, Urteil vom 11.06.2010 - 461 C 19454/09
1. Bei Gebäuden, die um das Jahr 1950 erbaut worden sind, muss mit feuchten Kellern gerechnet werden. Eine Mietminderung scheidet deshalb aus.
2. In Großstädten gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat.
Volltext
IMRRS 2010, 2873
Mietrecht
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 16.11.2009 - 410D C 181/09
1. Der Einbau von Rauchmeldern stellt eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache dar. Dementsprechend hat der Mieter gemäß § 554 Abs. 2 BGB den Einbau zu dulden.
2. Ist per Gesetz der Einbau von Rauchmeldern in bestimmten Räumen vorgeschrieben, so hat der Mieter den Einbau in diesen Räumen selbst dann zu dulden, wenn er selbst bereits Rauchmelder dort installiert hat.
3. Es gibt keine Pflicht, die vorhandenen Zimmer entsprechend der vorgesehenen Nutzung auch tatsächlich zu nutzen. Deshalb muss der Mieter dulden, dass sämtliche Räume, die dafür geeignet sind, als solche Räume genutzt zu werden, für die eine gesetzliche Pflicht zum Rauchmelder-Einbau besteht, mit einem Rauchmelder versehen werden.
Volltext
IMRRS 2010, 2834
Mietrecht
AG Tostedt, Urteil vom 06.07.2010 - 3 C 39/10
Bei der Asbestsanierung handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, die gemäß § 559 BGB nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.
Volltext
IMRRS 2010, 2826
Mietrecht
AG Hannover, Urteil vom 02.02.2010 - 501 C 11154/09
Die Anwaltskosten zur Abwehr einer unberechtigten erstmaligen Vermieterforderung sind nicht erstattbar.
Volltext
IMRRS 2010, 2823
Mietrecht
AG Köln, Urteil vom 11.09.2009 - 205 C 158/09
1. Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt unabhängig vom Vertragsgegenstand für sämtliche Miet- und Pachtverträge.
2. § 112 InsO ist auch auf privat genutzte Wohnräume und damit auch auf die persönliche Wohnung des Schuldners anwendbar.
3. Eine Kündigung ist nach § 112 InsO auch gegenüber dem nicht insolventen, aber gleichfalls in Zahlungsverzug befindlichen Mitmieter unwirksam.
Volltext
IMRRS 2010, 2820
Mietrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2010 - 2 U 779/09
1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Leitungen vorzunehmen.
2. Nach Feststellung des Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um eine weitere Einwirkung des Wassers zu beseitigen und größere Schäden zu vermeiden, bevor er den Mieter informiert.
3. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen kostbare Kunstwerke eingelagert hat.
IMRRS 2010, 2819
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 88/09
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.*)
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.*)
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2818
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2010 - 4 C 381/09
Es ist Gegenstand der freien Entscheidung des Vermieters, wie sie ihre Lebensführung im Alter organisieren. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, eine andere Art der Hilfe oder Betreuung in Anspruch zu nehmen, obwohl es ihnen finanziell und örtlich möglich wäre, eine persönliche Betreuung zu schaffen, die ihnen gleichzeitig ein weitgehend autonomes Leben im eigenen Haus ermöglicht.
Volltext
IMRRS 2010, 2814
Mietrecht
KG, Beschluss vom 08.09.2010 - 12 U 194/09
1. Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet, und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10% gemindert sein.*)
2. Haben die Parteien einen bestimmten Standard der Stromversorgung in einem Atelier vertraglich nicht vereinbart, so bedeutet allein das Fehlen eines zweiten Stromkreises keinen Mangel der Mietsache.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2811
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010 - 7 C 382/09
Behebarre Mängel haben keinen Einfluss auf die Ortsüblichkeit.
Volltext
IMRRS 2010, 2801
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 16/10
Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298).*)
Volltext
IMRRS 2010, 2799
Leasing und Erbbaurecht
OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2794
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 181/09
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10, ibr-online).*)
Volltext
IMRRS 2010, 2774
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2773
Mietrecht
AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.
Volltext
IMRRS 2010, 2771
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine „andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient” im Sinne von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.
Volltext
IMRRS 2010, 2770
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2010 - 63 S 493/09
Der Anspruch des Vermieters auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen ist ausgeschlossen, bei Schäden an Putz und Stuck von Zimmerdecken in der Wohnung, sofern der beschädigte Teil dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht.
Volltext
IMRRS 2010, 2767
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 21.04.2010 - 67 S 460/09
Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Abwehr eines auf unwirksamer Schönheitsreparaturvereinbarung gründenden beharrlichen Renovierungsverlangen des Vemieters der Wohnung entstanden sind, können als Schadensersatzforderung gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
Volltext
IMRRS 2010, 2766
Mietrecht
AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - 13 C 670/10
Angemessene Beträge in Kleinreparaturklauseln sind 110,00 Euro im Einzelfall; jährlch 8% der Jahresgrundmiete, jedoch höchstens 500,00 Euro.
Volltext
IMRRS 2010, 2765
Mietrecht
LG Freiburg, Urteil vom 15.07.2010 - 3 S 102/10
Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel erbracht hat, unterliegt der kurzen Verjährung gemäß § 548 Abs. 2 BGB.
Volltext
IMRRS 2010, 2731
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2730
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2711
Mietrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
Enthält der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, ist der Grundsicherungsträger nicht gemäß § 22 SGB II zur Übernahme der Renovierungskosten verpflichtet. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundsicherungsträgers gemäß § 22 SGB II zur Übernahme von Renovierungskosten.
Volltext
IMRRS 2010, 2709
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2010 - 24 W 63/10
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.*)
Volltext
IMRRS 2010, 2693
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 326/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 2683
Mietrecht
LG Duisburg, Urteil vom 07.09.2010 - 13 T 101/10
Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung, als der Kläger beantragt hat, ist nicht etwas anders (alliud), sondern lediglich weniger (minus).*)
Volltext
IMRRS 2010, 2679
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext




