Immobilien- und Mietrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Prozessrecht
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit 6. August
IMRRS 2025, 0999
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2025 - 8 W 1286/25
1. Ob objektive Gründe vorliegen, die an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen zweifeln lassen, entzieht sich einer schematischen Betrachtungsweise und kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.
2. Die bloße Überschreitung des Gutachtensauftrags durch den Sachverständigen begründet regelmäßig noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange sie nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung bzw. einer "Belastungstendenz" zu Ungunsten einer Partei gedeutet werden kann. Nicht ausreichend ist jedenfalls, dass der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst.

IMRRS 2025, 0995

KG, Beschluss vom 30.07.2025 - 7 U 87/24
1. Maßgeblich für den Fristbeginn für ein Rechtsmittel eines Streithelfers für die von ihm unterstützte (Haupt-)Partei kommt es nicht auf den Zugang der angegriffenen Entscheidung bei ihm, dem Streithelfer, sondern auf den Zugang der angegriffenen Entscheidung bei der unterstützten Partei an.
2. Die Beschränkung des Rechtsmittels, die wegen der offensichtlich schlechten Erfolgsaussichten des Rechtsmittels erkennbar (allein oder jedenfalls maßgeblich) der Gebühren- und Kostenreduktion dienen soll, ist für die Bestimmung des Gegenstandswerts ohne Bedeutung.

Online seit 1. August
IMRRS 2025, 0940
KG, Beschluss vom 15.05.2025 - 17 U 4/25
1. Zum Nachweis der Unrichtigkeit des elektronischen Empfangsbekenntnisses eines Rechtsanwalts.*)
2. Die Angabe eines Empfangs eines Urteils sechs Wochen nach Eingang und zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Urteils in einem elektronischen Empfangsbekenntnis kann nach den Umständen des Einzelfalls willkürlich und damit treuwidrig sein.*)

Online seit 31. Juli
IMRRS 2025, 0966
KG, Beschluss vom 11.07.2025 - 7 W 11/25
1. Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen; diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.*)
2. Ein selbständiges Beweisverfahren ist sachlich erledigt und damit beendet, wenn trotz Erinnerung ein angeforderter Vorschuss für ein Ergänzungsgutachten nicht eingezahlt wird.*)
3. Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens darf nicht von der Einzahlung offener Vorschüsse für bereits eingeholte Sachverständigengutachten abhängig gemacht werden. Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage.*)

Online seit 30. Juli
IMRRS 2025, 0967
KG, Beschluss vom 30.06.2025 - 7 W 3/25
1. Hat die Verfügungsklägerin vorprozessual einen Vertrag als wirksam behandelt, kann sie dessen Wirksamkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht mit der bloßen Behauptung in Abrede stellen, dass ihr nicht bekannt sei, ob eine - im Vertrag als aufschiebende Bedingung geregelte - Vertragsvereinbarung zwischen Dritten getroffen wurde.*)
2. Fristverlängerungsanträge führen im einstweiligen Verfügungsverfahren regelmäßig zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit.*)
3. Hat ein Sicherungsschuldner eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistet, hat er grundsätzlich zu dulden, dass der Sicherungsgläubiger den Bürgen in Anspruch nimmt, auch wenn noch nicht abschließend feststeht, ob die besicherte Forderung tatsächlich besteht.
4. Anderes gilt, wenn und soweit es bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Sicherungsgläubiger des Bürgen klar auf der Hand liegt oder liquide feststellbar ist, dass der besicherte Anspruch nicht besteht (hier bejaht).

IMRRS 2025, 0965

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 - 101 Sch 27/24
Lücken und Unzulänglichkeiten in den Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen stellen für sich genommen dessen Unparteilichkeit nicht in Frage. Sie rechtfertigen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur, wenn Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Mängel auf einer Voreingenommenheit des Sachverständigen beruhen (vorliegend in Bezug auf eine Sachverständige für das Recht der Volksrepublik China verneint).*)

Online seit 28. Juli
IMRRS 2025, 0951
BGH, Urteil vom 08.05.2025 - IX ZR 90/23
1. Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. Wurde der Rechtsanwalt mit anwaltlichen Tätigkeiten betraut, die üblicherweise den Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags bilden, ist grundsätzlich auf die hierfür ausgeübten Tätigkeiten, den darauf entfallenden Teil der Vergütung nach der Vergütungsvereinbarung sowie die hierfür fiktiv anfallenden gesetzlichen Gebühren abzustellen.*)
2. Die tatsächliche Vermutung, dass ein vereinbartes Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars für zivilrechtliche Streitigkeiten.*)
3. Bei der Herabsetzung einer unangemessen hohen Vergütung auf den angemessenen Betrag ist dem von den Parteien gewählten Vergütungsmodell Rechnung zu tragen. Ein von den Parteien vereinbartes Zeithonorar kann nicht durch Kappung des Honoraranspruchs auf einen Pauschalbetrag der Sache nach in ein Pauschalhonorar umgestaltet werden.*)

Online seit 24. Juli
IMRRS 2025, 0941
BGH, Urteil vom 17.07.2025 - IX ZR 70/24
1. Der Insolvenzverwalter kann einen Anspruch auf Vergütung für die vom Schuldner vorinsolvenzlich erbrachten Leistungen auf einen zur Zeit der Verfahrenseröffnung beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrag unabhängig von einer Erfüllungswahl zur Masse ziehen, wenn die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar sind.*)
2. Sind die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar, bewirkt bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und nicht erst die spätere Erfüllungswahl oder -ablehnung eine Aufspaltung des einheitlichen Vertragsverhältnisses in den vom Schuldner erfüllten und den nicht erfüllten Teil.*)
3. Eine mangelhafte Leistung ist nur teilweise - im Umfang der Mängelfreiheit - erbracht. Sie ist teilbar, wenn sich ein mangelfreier Leistungsteil abgrenzen lässt. Es kommt darauf an, ob sich der Wert der mangelfrei erbrachten Teilleistung und ein auf sie entfallender Anteil der Gegenleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung und Gesamtvergütung objektiv bestimmen lassen.*)
4. Ist eine Werkleistung teilbar, setzt die Durchsetzung des Vergütungsanspruchs für den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner erbrachten Teil der Leistung aufgrund der insolvenzrechtlichen Modifikationen keine Abnahme dieser Teilleistung voraus.*)
5. Weist die vorinsolvenzlich erbrachte Teilleistung Mängel auf, ist der auf diese Teilleistung entfallende Vergütungsanspruch von vornherein um die Mängelbeseitigungskosten gemindert.*)

Online seit 22. Juli
IMRRS 2025, 0907
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 W 39/25
1. Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, kann die Partei die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat.
2. Ein rechtliches Interesse ist in Fällen zu verneinen, in denen ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist, wobei es sich um eindeutige Fälle handeln muss. Es ist ferner zu verneinen, wenn dem Sachverständigen keine Anschlusstatsachen zu Verfügung stehen und das Beweismittel deshalb offensichtlich ungeeignet ist, einen tauglichen Beweis zu erbringen (hier bejaht).

Online seit 21. Juli
IMRRS 2025, 0920
BVerwG, Beschluss vom 31.01.2025 - 7 B 19.24
1. Ein Befangenheitsgrund kann in einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung des Richters zu einem Mitglied der als Prozessbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwaltskanzlei liegen.
2. Erforderlich ist, dass die nahe Verwandtschaft den Richter dazu bewegen könnte, allein wegen des Arbeitsverhältnisses des nahen Verwandten der den Prozessbeteiligten vertretenden Rechtsanwaltskanzlei entweder (unbewusst) solidarisch oder - umgekehrt - besonders kritisch zu begegnen (hier verneint).

IMRRS 2025, 0911

OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 - 32 W 702/25 WEG
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf künftige Leistung von Vorschüssen, sondern auf Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse klagt, ist bei der Bemessung des Streitwertes ein Abschlag von 20% von dem Gesamtbetrag der Vorschüsse zu machen.*)

Online seit 18. Juli
IMRRS 2025, 0877
OLG Köln, Urteil vom 11.05.2023 - 7 U 96/22
1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm erbrachten und abgerechneten Leistungen eine zusätzliche Vergütung rechtfertigen (hier: Mehraufwände wegen verlängerter Bauüberwachung).
2. Die schlüssige Darlegung setzt insbesondere eine hinreichende Abgrenzung zwischen der mit dem ursprünglichen Honorar abgegoltenen Hauptvertragsleistung und den Nachtragsleistungen, für die eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird, voraus.
3. Ein wegen Überschreitung der 3-Monats-Verkündungsfrist verfahrensfehlerhaft ergangenes Urteil ist nur dann aufzuheben, wenn es auf diesem Fehler beruhen kann (hier verneint).
