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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
338 Treffer für den Bereich Prozessuales.Es gibt für Ihre Suchanfrage 343 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
35 Beiträge gefunden |
IVR 2024, 30 | BGH - Zugang Einwurfeinschreiben und richterliche Hinweispflicht in Bezug auf Beweisantritt |
IMR 2023, 1070 | AG Donaueschingen - Zustellung eines Versäumnisurteils: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag! |
IBR 2023, 1023 | LG Hannover - Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers |
IMR 2023, 296 | BGH - Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde! |
IMR 2023, 127 | BGH - beA funktioniert nicht - was tun? |
IBR 2023, 51 | BFH - Keine ladungsfähige Anschrift angegeben: Klage ordnungsgemäß erhoben? |
IBR 2022, 549 | KG/BGH - Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus! |
IBR 2022, 547 | BGH - Zustellungsdatum nicht vermerkt: Wann ist das Schriftstück zugegangen? |
IBR 2022, 219 | BGH - Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Gericht muss Anwalt glauben! |
IMR 2022, 166 | AG Wiesbaden - Klage aus dem Verborgenen - unzulässig! |
224 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - X ZB 13/18
Der Rechtsmittelführer darf die Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung nur dann erwarten, wenn es sich um den ersten Verlängerungsantrag handelt und er in dem Antrag erhebliche Gründe für die beantragte Verlängerung darlegt. Der Wendung, der Antrag werde "vorsorglich" gestellt, ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen eine Verlängerung begehrt wird.*)
VolltextOVG Saarland, Beschluss vom 16.08.2019 - 2 B 250/19
1. Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.*)
2. Der Antragsteller muss sich das Versäumnis seiner (früheren) Prozessbevollmächtigten, ihn auf ihre fehlende Absicht, Beschwerde einzulegen, hinzuweisen, zurechnen lassen.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 A 349/18
1. Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es annimmt, der Kläger habe die Klagefrist verschuldet nicht eingehalten, weil sein Prozessbevollmächtigter die Klageschrift erst zwei Tage vor Fristablauf zur Post gegeben, nicht vorab per Fax abgesandt und sich nicht rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht über den rechtzeitigen Klageeingang erkundigt habe.*)
2. Wird eine Klage zugleich als unzulässig und als unbegründet abgewiesen, müssen mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung Zulassungsgründe nur hinsichtlich der Zulässigkeit erhoben werden, weil die Ausführungen zur Begründetheit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht in Rechtskraft erwachsen.*)
VolltextOLG Braunschweig, Urteil vom 22.05.2019 - 11 U 18/19
1. Abweichend von Art. 4 Abs. 1 EuGVVO können in einem Vertragsstaat ansässige natürliche oder juristischen Personen vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates verklagt werden, wenn dort einer der in den Abschnitten 2 bis 7 des Kapitels I der EuGVVO genannten Wahlgerichtsstände besteht.*)
2. Für die Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft ist der Anwendungsbereich des Art. 7 Nr. 1 a) EuGVVO eröffnet.*)
3. Erfüllungsort für die Verpflichtung des Bürgen aus der Bürgschaft ist dessen Wohnort zum Zeitpunkt der Begründung des Bürgschaftsverhältnisses; eine nachfolgende Verlegung des Wohnsitzes ändert an dem einmal begründeten Gerichtsstand des Erfüllungsorts nichts mehr.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.05.2019 - X ZR 94/18
1. Es kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft.*)
2. Dabei erfordern es die Sicherstellung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Beachtung der gesetzlichen Schranken für eine wirksame Ersatzzustellung grundsätzlich, dass der Zustellungsadressat bei dem Gericht oder einem Verfahrensbeteiligten bewusst einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt als Voraussetzung für eine Zustellung an dem betreffenden Ort hervorgerufen hat.*)
3. Fehlt es an einem solchen Verfahrensbezug des bewusst hervorgerufenen Anscheins einer Wohnung, darf es dem Zustellungsadressaten regelmäßig nur dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihm solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (Fortführung von BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 = IBRRS 2011, 2897 = IMRRS 2011, 2074).*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2019 - 2 U 11/19
1. Es kann durchaus plausibel sein, dass der Zeuge, der als Hausmeister üblicherweise auch mit der Zustellung von Schriftstücken befasst ist, sich nicht an jeden konkreten Einzelfall erinnert. Wenn er sich an den Einzelfall nicht erinnert, können von ihm weder eine "Detailqualität" noch "Realkennzeichen" noch eine "Tatsachenfundierung" erwartet werden.
2. Es kann ohne Weiteres ausreichend sein, aus einem allgemein geübten Verhalten eines Zeugen auf die gleiche Handhabung im konkreten Fall zu schließen.
3. Selbst wenn der Zeuge im Nachhinein versuchen sollte, sich konkrete Kenntnis zu verschaffen, so folgt hieraus nicht, dass er sich hierüber bei seiner Vernehmung nicht sicher gewesen ist.
4. Die für das Strafrecht entwickelte sog. "Nullhypothese" ist nicht geeignet, die dem Richter in § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO übertragene Freiheit der Beweiswürdigung im Sinne von festen Beweisregeln einzuschränken
VolltextOLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.03.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 76/18
Keine Heilung einer fehlerhaften Ersatzzustellung nach § 180 ZPO aufgrund Akteneinsicht des Zustellungsempfängers.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 2 W 3/19
Für die Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Darlehensaufnahme, mit der Sanierungsmaßnahme finanziert werden sollen, ist kein höherer Wert anzusetzen als das Fünffache des auf den Anteil des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen entfallende Teilwert des Darlehens. Die besonderen Haftungsrisiken einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den einzelnen Wohnungseigentümer führen nicht dazu, dass das Interesse des Klägers als Untergrenze für die Streitwertfestsetzung entsprechend seiner theoretisch unbegrenzten Nachschusspflicht mit dem vollen Betrag des Darlehens oder einem erheblichen Teil hiervon zu bemessen wäre. Für die Annahme eines höheren Streitwertes wäre vielmehr die Feststellung eines konkreten Risikos der Nachschusshaftung erforderlich. Anderenfalls wäre eine Klage für den einzelnen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Kostenrisiko verbunden. Diese Auslegung des § 49a Abs. 1 GKG ist aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht geboten.*)
VolltextOLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2019 - 4 U 163/19
1. Ist die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde nachgewiesen, kann der Gegenbeweis nicht mit der bloßen Versicherung, das Schriftstück gleichwohl nicht erhalten zu haben, geführt werden.*)
2. Liegt der Versäumung einer Rechtsmittelfrist ein Büroversehen zugrunde, geht es zu Lasten der Partei, wenn sich die Ursache dieses Büroversehens und die Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts hierfür nicht aufklären lässt.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2019 - 7 LA 94/18
Wird die Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags versäumt, weil ein von den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers beauftragter, bisher zuverlässiger Kurierdienst den Begründungsschriftsatz nicht auftragsgemäß dem Gericht überbringt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Fristversäumung in Betracht.*)
VolltextAG Zossen, Urteil vom 21.02.2019 - 75 C 2/18
1. Eine gegen den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" gerichtete Anfechtungsklage ist nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie als gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" erhoben ausgelegt werden kann.
2. Hat der Anwalt der Gegenseite in seinem Schriftsatz bereits auf die fehlende Klagebegründung hingewiesen und hat der Anfechtende mehr als 2 Wochen zugewartet mit der Behebung des Hindernisses (hier: Einreichung des verloren gegangenen Schriftsatzes), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Klagebegründungsfrist nicht mehr gewährt werden.
VolltextBGH, Urteil vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17
Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.01.2019 - VII ZB 43/18
1. Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.
2. Wird Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist, vortragen.
3. Grundsätzlich müssen alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch auch nach Fristablauf noch erläutert oder vervollständigt werden.
VolltextAG Bonn, Urteil vom 16.01.2019 - 27 C 48/18
1. Eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Eigentümer muss innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach Beschlussfassung erhoben werden.
2. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass der Kläger ohne sein Verschulden verhindert war, die Klagefrist einzuhalten.
3. Kennt der Kläger die zuständige Hausverwaltung, ist es seine Pflicht, wenn möglicherweise eine Postkommunikation nicht erfolgreich ist und keinerlei Verwaltungsdokumente wie Einladungen zu Eigentümerversammlungen zugehen, persönlich beim WEG-Verwalter vorzusprechen und um Einblick in die entsprechenden Verwaltungs- und Beschlussdokumentationen zu erbitten.
4. Eine Fristversäumnis ist auch verschuldet, wenn eine Person weiß, dass seit längerem ihr Briefkasten defekt ist und es deshalb bereits zu Postverlusten kam. Es ist ihre Obliegenheit,den Postkasten so zu sichern, dass die eingeworfene Post auch sicher zur persönlichen Kenntnis gelangt.
VolltextBGH, Beschluss vom 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 20.12.2018 - I ZB 24/17
Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht.
VolltextOLG Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2018 - 12 U 180/17
1. Die Zustellung eines (Versäumnis-)Urteils an den Beklagten mittels Einlegung in den zum Geschäftsraum des Beklagten gehörenden Briefkasten ist durch eine vom Gerichtsvollzieher ausgefüllte Zustellungsurkunde nachgewiesen.
2. Bei einer Zustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen begründet.
3. Der Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert den vollen Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist.
4. Der bloße Vortrag, neben dem Briefkasten des Beklagten befinde sich der Briefkasten der Mieter und es sei in der Vergangenheit mehrfach zu vertauschten Zustellungen gekommen, reicht hierfür nicht aus.
VolltextBGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17
Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 09.03.1995 - IX ZR 143/94, NJW 1995, 1560; Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11, Rn. 10, IBR 2013, 59 = NJW 2013, 174).*)
VolltextOLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2018 - 12 U 180/17
1. Die Zustellung eines (Versäumnis-)Urteils an den Beklagten mittels Einlegung in den zum Geschäftsraum des Beklagten gehörenden Briefkasten ist durch eine vom Gerichtsvollzieher ausgefüllte Zustellungsurkunde nachgewiesen.
2. Bei einer Zustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen begründet.
3. Der Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert den vollen Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist.
4. Der bloße Vortrag, neben dem Briefkasten des Beklagten befinde sich der Briefkasten der Mieter und es sei in der Vergangenheit mehrfach zu vertauschten Zustellungen gekommen, reicht hierfür nicht aus.
VolltextLSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2018 - L 7 AY 3934/17
1. Gem. § 61 Abs. 1 SGG i.V.m. § 184 Satz 1 GVG ist die Gerichtssprache deutsch.*)
2. In einer Fremdsprache verfasste Schriftsätze haben keine unmittelbare rechtserhebliche Wirkung, sofern nicht wegen eines grenzüberschreitenden Bezugs Art. 76 Abs. 7 VO (EG) Nr. 883/2004 Anwendung findet. Sie sind grundsätzlich unwirksam und wahren daher keine Rechtsmittelfristen. Das Gericht ist auch nicht zur Übersetzung einer fremdsprachigen (Rechtsmittel-)Schrift verpflichtet.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.02.2018 - VI ZB 47/17
Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom 30.05.2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 m.w.N.).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17
1. Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, die fristwahrende Beschwerdebegründung sei nach der Aufgabe zur Post verloren gegangen, so kann ein Postausgangsbuch ein geeignetes Mittel sein, um die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.11. 2013 - III ZB 46/13, IMR 2014, 126 = IBRRS 2014, 0497).*)
2. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zwischen dem Eintrag in das Postausgangsbuch und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten ein längerer Zeitraum liegt, da dann keine zuverlässige Kontrolle möglich ist, ob die Absendung tatsächlich erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.07.2017 - VIII ZB 20/17, NJOZ 2017, 1643).*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16
1. Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.*)
2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.*)
VolltextOLG München, Urteil vom 18.10.2017 - 7 U 530/17
1. Eine Ersatzzustellung - und damit auch die Möglichkeit der Zustellung (hier: eines Versäumnisurteils) durch Einlegung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten - ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird. Andernfalls ist sie unwirksam und löst keine Fristen aus.
2. Die melderechtliche An- und Abmeldung hat für die Frage einer zustellungsrechtlichen Wohnung regelmäßig keine unmittelbare Aussagekraft. Die Tatsache einer Abmeldung beim Einwohnermeldeamt kann aber eine gewisse indizielle Bedeutung für die Frage des tatsächlichen Wohnsitzes nicht abgesprochen werden.
VolltextKG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17
1. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)
2. Ein Verfügungsgrund besteht auch dann, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand Abzüge vorgenommen hat, solange sich die Berechtigung dieser Abzüge im einstweiligen Rechtsschutz zuverlässig klären lässt.*)
3. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, ist berechtigt, wenn der Erwerber von seinen Zug um Zug geschuldeten Zahlungen Abzüge vornimmt, die nicht nur geringfügig überhöht sind (§ 320 Abs. 2 BGB).*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 132/15
1. Eine Beweisvereitelung mit der Folge von Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast liegt vor, wenn dem gerichtlich bestellten Sachverständigen die für die Beantwortung der Beweisthemen erforderliche Besichtigung von Wohnungen durch den Beweisgegner trotz rechtzeitiger Ankündigung des Ortstermins nicht ermöglicht wird und dies vom Beweisgegner nicht unter Angebot eines Nachholtermins rechtzeitig ausreichend entschuldigt wird.*)
2. Nimmt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Rahmen seiner Begutachtung eine Maßnahme vor (hier: Analyse der Chlorid-Eindringtiefe in Beton), für die der Besteller bereits einen Kostenvorschuss zur Selbstvornahme eingeklagt hat, tritt insoweit eine Erledigung des Rechtsstreits ein.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2017 - 31 C 37/17
1. Die Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten kann bei besonderer Dringlichkeit auch im Wege des Eilverfahrens verlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass verbotene Eigenmacht des Mieters oder eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt.
2. Das Herabwerfen von Wein-, Sekt-, Bier- und Schnapsflaschen aus dem Obergeschoß des Hauses kann die Gesundheit und/oder sogar das Leben von Personen schädigen, wenn diese getroffen werden. Ein solche Behauptung muss jedoch detailliert dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
VolltextLG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 24.02.2017 - 1 O 212/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 19.01.2017 - VII ZR 112/14
1. Wird eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat England gelöscht und verliert sie hierdurch nach englischem Recht ihre Rechtsfähigkeit, ist sie - vorbehaltlich einer Weiterführung als Rest-, Spalt- oder Liquidationsgesellschaft oder als Einzelunternehmer - nicht mehr partei- oder prozessfähig.*)
2. Der Rechtsstreit ist entsprechend Anwendung von §§ 239, 241 ZPO unterbrochen, sofern die Wiedereintragung der Limited betrieben wird oder betrieben werden kann.*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2017 - 29 U 187/16
1. Zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ist es ausreichend, dass die Berufungsbegründung in den Gewahrsam der zuständigen Stelle gelangt ist. Soweit sich eine Partei hierauf beruft, trägt sie die Beweislast für diese Behauptung. Hierbei ist der Vollbeweis erforderlich.
2. Beim Vollbeweis ist eine bloße Wahrscheinlichkeit für das behauptete Geschehen nicht ausreichend. Erforderlich ist in tatsächlich zweifelhaften Fällen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit des erkennenden Gerichts, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.
3. An der Aussage eines Zeugen, wonach er sich an den Einwurf einer Berufungsbegründung konkret erinnere, können Zweifel bestehen, wenn es sich um einen völlig alltäglichen Vorgang handelt.
VolltextLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2016 - 10 T 73/16
1. Wird ein Zugang der Nebenkostenabrechnung vor einem Prozess nicht schlüssig vorgetragen, hat der Vermieter die Kosten des Prozesses zu tragen.
2. Um zu beweisen, dass ein Schriftstück dem Empfänger im Rechtssinne zugegangen ist, genügt es nicht, dass der Absender unter Beweis stellt, das Schreiben dem Postdienstleister übergeben zu haben.
3. Der Zugang setzt in rechtlicher Hinsicht voraus, dass die zuzustellende Sendung in den Bereich des Empfängers gelangt, so dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Sendung Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzung ist erst dann erfüllt, wenn das Schreiben in den Hausbriefkasten des Empfängers gelangt.
4. Nach der Lebenserfahrung ist es keineswegs nur im Einzelfall zu beobachten, dass postalische Sendungen auf dem Postweg verloren gehen.
VolltextLG München I, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 T 14988/16
Das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren; es kann eingreifen, wenn der Besitz für den Schuldner und den im Vollstreckungstitel nicht genannten Dritten durch dieselbe natürliche Person ausgeübt wird und diese Besitzlage erkennbar rechtsmissbräuchlich zur Vollstreckungsvereitelung eingesetzt wird.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 25.08.2016 - 8 U 1628/15
1. Der Postzusteller muss eine Zustellung in einem Geschäftsraum versuchen, bevor er eine Ersatzvornahme durch Einlegen in einen Briefkasten vornimmt.*)
2. Eine Zustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten ist bei Fehlen eines Geschäftsraums auch dann nicht möglich, wenn die inländische Adresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eingetragen worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14.06.2012 - V ZB 182/11, IBRRS 2012, 2781 = IMRRS 2012, 2026).*)
3. Im Regelfall ist es dem Zustellungsempfänger verwehrt, eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend zu machen, wenn er einen Irrtum über das Vorhandensein von Geschäftsräumen bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat. Dies gilt jedoch nicht gegenüber demjenigen, der positive Kenntnis davon hat, dass der Zustellungsempfänger unter der eingetragenen Anschrift tatsächlich keinen Geschäftsraum unterhält.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.08.2016 - VI ZB 19/16
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - XII ZB 200/13, Rn. 9, IBRRS 2013, 4446 = IMRRS 2013, 2088).*)
VolltextLG Potsdam, Urteil vom 29.02.2016 - 4 O 360/14
Unternimmt der Zustellungsvertreter keine sinnvollen, naheliegenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Ermittlung des Vertretenen, ist er diesem (hier: dem vormals eingetragene Eigentümer eines zwangsversteigerten Grundstücks) zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die ihm auf Grund der während seiner Abwesenheit erfolgten Zwangsversteigerung entstanden sind und entstehen können.
VolltextBGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 126/15
Ein Prozessbevollmächtigter kann bei einem auf bestimmte Gebiete des Dienstleistungsbereichs der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik auf die Einhaltung der für den Normalfall geltenden Postlaufzeiten vertrauen, wenn er von der Deutschen Post AG die Auskunft erhält, dass für den geplanten Sendungsverlauf einer Postsendung streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt sind und die Postbeförderung von dem Versandzum Empfangsort normal läuft.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 36/15
Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.03.2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 = IBRRS 2009, 1713 = IMRRS 2009, 2280).*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 09.02.2016 - 67 S 18/16
Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.11.2015 - II ZR 446/13
1. Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.*)
2. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können - ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 08.11. 1965 - II ZR 223/64, BGHZ 44, 229, 231) - unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.*)
VolltextLG Hamburg, Urteil vom 28.10.2015 - 304 O 65/15
Wird ein Gesellschafter durch Vermietung eines Grundstücks der Gesellschaft von einer Bürgschaftsverpflichtung frei, so hat er an die Insolvenzmasse den Betrag zu erstatten, in dessen Höhe er infolge der Verwertung des Grundstücks der Schuldnerin von seiner Verpflchtung aus der Bürgschaft frei geworden ist.
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 05.10.2015 - 5 U 674/15
1. Werden Mahn- und Vollstreckungsbescheid an eine Person zugestellt, gegen die sich der Antrag nicht richten soll, wird diese auch dann nicht Partei des Verfahrens, wenn der Antragsteller vor dem Vollstreckungsbescheid eine Berichtigung der Parteibezeichnung erwirkt, ohne dass sich dadurch die Identität des Antragsgegners ändern sollte (hier: Brüder mit ähnlichen Vornamen - Bassem/Bassam).*)
2. Ergeht aufgrund einer unwirksamen Änderung des Passivrubrums ein Vollstreckungstitel, ist dieser wirkungslos. Die Scheinpartei kann gegen diesen mit dem Ziel der Beseitigung des Titels vorgehen. Gleichwohl kann ein derartiger Titel formell Rechtskraft erlangen, wenn er nicht fristgemäß angefochten wird.*)
3. Ein verfristeter Einspruch gegen den formell rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist in einem derartigen Fall nicht der richtige Rechtsbehelf. Erhebt der Scheinbeklagte in einem derartigen Verfahren erstmals in zweiter Instanz Hilfswiderklage, mit der er die materielle Unrichtigkeit des Vollstreckungsbescheids geltend macht, verliert diese bei Zurückweisung der Berufung (§ 522 Abs. 2 ZPO) in entsprechender Anwendung von § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.*)
VolltextOLG Jena, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 UF 147/15
Das normalerweise gerechtfertigte Vertrauen in eine fristgemäße Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost ist während eines Poststreiks nicht mehr gegeben, so dass an den Prozessbevollmächtigten besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind. So kann von diesem erwartet werden, dass er sich danach erkundigt, ob der während des Poststreiks abgesandte Schriftsatz das Gericht auch fristgerecht erreicht hat, und dass er notfalls für die Wahrung der Frist auf andere Weise Sorge trägt, indem er beispielsweise dem Gericht den Schriftsatz durch Telefax zukommen lässt oder ihn per Boten in den Gerichtsbriefkasten einwirft.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 - 5 U 212/15
1. Beim Werkvertrag bedarf es zwar grundsätzlich keiner Darlegungen zu Ort, Zeit und Umständen behaupteter Vertragsvereinbarungen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Auftraggeber einen Pauschalpreis behauptet. Nach der gesetzlichen Beweislastverteilung muss der Auftragnehmer eine solche, manipulativem Prozessvortrag zugängliche Behauptung widerlegen. Damit obliegt ihm der Beweis einer negativen Tatsache. Daher muss der Auftraggeber zunächst im Einzelnen darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die behauptete Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden sein soll. Fehlt es daran, ist das Pauschalpreisvorbringen des Auftraggebers unschlüssig und damit zu Gunsten des beweisbelasteten Auftragnehmers unbeachtlich (hier bejaht).*)
2. Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids im Inland, die sich gegen eine Partei mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland richtet (hier: USA), kann gleichwohl zum Beginn der Verjährungshemmung führen, sofern nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Erschleichen des Vollstreckungstitels auszugehen ist (Anschluss an BGHZ 86, 313, 322 ff.; BGHZ 104, 268, 273; BGHZ 172, 42).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.09.2015 - III ZB 56/14
1. Ist ein fristgebundener Schriftsatz (hier: Berufungsbegründung) verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.*)
2. Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2015 - 23 U 80/15
1. Geht nach Einreichung eines auf Fristverlängerung gerichteten Antrags keine gerichtliche Mitteilung beim Prozessbevollmächtigten, der eine Fristverlängerung beantragt hat, ein, muss sich dieser rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - Gewissheit verschaffen.
2. Beruht ein Fristversäumnis auf einer mangelhaften Organisation der Fristenkontrolle durch den Prozessbevollmächtigten, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 233 ZPO entgegen.
3. Eine Fristenkontrolle ist ungenügend organisiert, wenn die ursprüngliche Frist unmittelbar nach dem Absenden des Fristverlängerungsantrags gestrichen wurde, ohne dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch entsprechende Nachfrage bei Gericht das wirkliche Fristende in Erfahrung gebracht und in der Handakte vermerkt wird.
VolltextOLG München, Beschluss vom 01.09.2015 - 28 W 1251/15 Bau
Ein Vertreter nach § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO muss nur Fragen beantworten können, bei denen zu erwarten ist, dass die Partei im Termin bei abstrakt genereller Betrachtungsweise eine Antwort hätte geben können.
VolltextLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2015 - 325 T 68/15
Auch das bloße Innehaben einer Scheinwohnung ist ausreichend für das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften. Eine Scheinwohnung liegt insbesondere dann vor, wenn der Zustellungsempfänger es bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können.
VolltextLAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 4 Sa 65/14
Eine Klage, die unter falscher Adressangabe erhoben wurde ist unzulässig, wenn die Verschleierung der richtigen Adresse nicht durch ein schützenswertes Interesse gedeckt ist. Die Gefahr einer Verhaftung wegen bestehenden Haftbefehls kann ein solches schützenswertes Interesse darstellen. Dieses schützenswerte Interesse entfällt aber mit der erfolgten Verhaftung.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.05.2015 - VII ZB 19/14
1. Eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze setzt nicht generell die Einholung einer Eingangsbestätigung vor Streichung der Frist voraus.*)
2. Ordnet ein Rechtsanwalt die Einholung einer Eingangsbestätigung an, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, können Fehler, die ihm hierbei unterlaufen, die Versagung der Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen.*)
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2015 - 12 U 20/15
Zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil genügt es, kurz vor Fristablauf (hier: um 23:51 Uhr) ein Blatt Papier zur Hand zu nehmen und unter Angabe der Geschäftsnummer des Gerichts - ggf. verbunden mit einem Fristverlängerungsgesuch hinsichtlich der Einspruchsbegründung - handschriftlich darauf zu notieren, dass Einspruch eingelegt wird.
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(21.05.2024) Steuerberater müssen Klagen elektronisch über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einreichen. Das gilt laut FG Niedersachsen auch dann, wenn sie sie nicht beim FG erheben, sondern beim beklagten Finanzamt "anbringen" - was generell möglich sei. Ein fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reiche nicht.
mehr… FG Niedersachsen, 24.04.2024 - 13 K 115/23
(12.01.2024) Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies laut OLG Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung.
mehr… OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
(16.05.2023) Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum des zuzustellenden Schriftstücks auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt es erst dann als zugestellt, wenn es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, bestätigt der Bundesgerichtshof. Werde eine frühere Kenntnisnahme behauptet, müsse diese dargelegt und bewiesen werden. Ein Bestreiten des späteren Zugangs genüge nicht.
mehr… IMR 2023, 296 BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
(12.01.2023) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
mehr… BFH, 19.10.2022 - X R 14/21
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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(28.05.2020) Der Bundesgerichtshof hat einem Wiedereinsetzungsantrag wegen verlorener Post stattgegeben. Das Oberlandesgericht hatte noch angenommen, der Rechtsanwalt habe nicht darlegen können, dass der Verlust nicht seine Schuld sei. Die vom OLG gestellten Anforderungen hielt der BGH aber für überzogen. Vor allem habe der Anwalt nicht zu den Leerungszeiten des Briefkastens vortragen müssen.
mehr… BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19
(13.09.2019) Vor Gericht muss es manchmal schnell gehen. Was läge da näher als für die Verständigung auf E-Mails zu setzen? Gleichwohl ist im Gerichtsbetrieb in Deutschland nach wie vor das Fax deutlich beliebter. Was hat das für Nachteile? Und hat das Fax auch Vorteile? Eine Betrachtung.
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(24.05.2016) Wer es versäumt, gegen eine per Post zugestellte Gerichtsentscheidung rechtzeitig Beschwerde einzulegen, weil er diese seinem Briefkasten nicht rechtzeitig entnimmt, ist dann nicht entschuldigt, wenn ihm der Briefkastenschlüssel zwar unverschuldet abhanden gekommen ist, das Fristversäumnis aber auch darauf beruht, dass er es danach unterlassen hat, sich baldmöglichst erneut Zugang zum Briefkasten zu verschaffen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 03.05.2016 beschlossen (Az.: 4 Ws 103/16). ...
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dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise
(30.07.2007) "Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
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5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |