Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
379 Treffer für den Bereich Prozessuales.Es gibt für Ihre Suchanfrage 384 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
Immobilien- und Mietrecht.
| 40 Beiträge gefunden |
| IBR 2025, 1142 | OLG Frankfurt - Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde muss (voll) bewiesen werden! |
| IBR 2025, 100 | BAG - Wenn beA (mal wieder) streikt: Einwurf in Nachtbriefkasten oder Fax! |
| IBR 2025, 47 | BGH - Fehler des Zustellers sind Fehler des Gerichts! |
| IBR 2024, 607 | OLG Düsseldorf - Gegenbeweis gegen (e)EB möglich! |
| IMR 2024, 484 | OLG Düsseldorf - Gegenbeweis gegen (e)EB möglich! |
| IVR 2024, 30 | BGH - Zugang Einwurfeinschreiben und richterliche Hinweispflicht in Bezug auf Beweisantritt |
| IMR 2023, 1070 | AG Donaueschingen - Zustellung eines Versäumnisurteils: Wirksam auch ohne Zustelldatum auf dem Umschlag! |
| IBR 2023, 1023 | LG Hannover - Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers |
| IMR 2023, 296 | BGH - Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde! |
| IMR 2023, 127 | BGH - beA funktioniert nicht - was tun? |
| 251 Volltexturteile gefunden |
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
LG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 - 15 O 191/24
Wirksame Zustellung durch seit jeher praktizierte Ablage von Briefen auf eine Truhe im Hausflur.*)
Volltext
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2025 - 2-13 S 71/25
1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt werden.*)
2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die Wohnungseigentümergemeinschaft vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden.*)
3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.*)
Volltext
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 01.12.2025 - AnwZ (Brfg) 50/24
Die Erfüllung der Kanzleipflicht gem. § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.*)
Volltext
Rechtsanwälte
OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2025 - 8 U 13/25
1. Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss.
2. Die Ersatzeinreichung hat - sofern keine besonderen Umstände vorliegen - innerhalb einer Woche zu erfolgen, andernfalls ist sie nicht mehr unverzüglich.
Volltext
Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2025 - 12 ME 60/25
Ist die Adresse im Anschriftsfeld einer Postzustellungsurkunde handschriftlich geändert worden, beurteilt sich die Beweiskraft der Urkunde bezüglich des Orts einer Ersatzzustellung ggf. nach § 419 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO).*)
Volltext
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2025 - 9 U 73/24
1. Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde nach den §§ 418, 415 ZPO den vollen Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung.*)
2. Beginnt durch die Zustellung die Frist gemäß §§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO, ist zur Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich. Eine Glaubhaftmachung genügt nicht.*)
Volltext
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 26.06.2025 - V ZB 64/24
1. Die Zustellung von Schriftstücken im Zwangsversteigerungsverfahren an einen zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter ist unwirksam.*)
2. Das Vollstreckungsgericht darf im Regelfall von einem unbekannten Aufenthalt des Zustelladressaten ausgehen und einen Zustellungsvertreter bestellen, wenn Zustellungen an die aus den Akten bekannten Adressen gescheitert und auch Anfragen an das Einwohnermeldeamt und die Gläubiger ergebnislos verlaufen sind. Dass der Aufenthalt objektiv unbekannt ist, ist nicht erforderlich. Weitere Nachforschungen sind, anders als bei einer öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt nach § 185 Nr. 1 ZPO, nicht geboten.*)
3. Lagen danach die Voraussetzungen für die Bestellung eines Zustellungsvertreters vor, ist die Zustellung an ihn auch dann wirksam, wenn sich der Zustelladressat tatsächlich unter der Zustellanschrift aufhält.*)
Volltext
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2025 - 9 U 73/24
1. Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde nach den §§ 418, 415 ZPO den vollen Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung.*)
2. Beginnt durch die Zustellung die Frist gemäß §§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO, ist zur Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich. Eine Glaubhaftmachung genügt nicht.*)
Volltext
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25
1. Eine nach dem Verwaltungszustellungsgesetz erfolgte Zustellung per beA ist ohne Empfangsbekenntnis nicht wirksam und kann nicht durch den Nachweis des tatsächlichen Zugangs geheilt werden.
2. Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis setzt voraus, dass der Adressat empfangsbereit ist, also den Willen hat, das Schriftstück als zugestellt entgegenzunehmen. Ein derartiger Annahmewille ist auch im Fall der elektronischen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erforderlich.
Volltext
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2025 - 10 U 24/25
1. Der auf der Postzustellungsurkunde aufgebrachte Vermerk des Bediensteten des Postunternehmens hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde i. S. des § 418 ZPO (§ 195 Abs. 2 Satz 3 ZPO), begründet also den vollen Beweis der in der Urkunde bezeichneten Tatsachen. Der Beweis kann nur durch Gegenbeweis entkräftet werden (§ 418 Abs. 2 ZPO).*)
2. Eine Partei muss für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von der Wohnung wegen einer Auslandsreise grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen treffen. Etwas anderes kann anzunehmen sein, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein gerichtliches Verfahren gegen sie beginnen wird und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden.*)
Volltext
| 14 Nachrichten gefunden |
(13.01.2026)Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. Ein Vollstreckungsbescheid über mehr als 120.000 Euro landet ebenfalls dort - und gilt als zugestellt. Das LG Lübeck wertet diese gelebte Praxis als wirksame Ersatzzustellung.
mehr… (11.11.2024) Haftungsfall knapp vermieden: In der Klageschrift stand eine veraltete Adresse, woraufhin der Postbote zunächst an einen Dritten vor Ort zustellte. Laut OLG war die Partei für die gesamte Verzögerung verantwortlich, aber der BGH entschied, dass der Fehler des Zustellers dem Gericht zugerechnet wird.
mehr…
IBR 2025, 47
BGH, 10.10.2024 - VII ZR 240/23 (22.10.2024) Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ist nur dann wirksam, wenn der Zusteller vorher erfolglos versucht hat, das Schriftstück persönlich zu übergeben. Das gilt laut BFH auch dann, wenn an einem Samstag in Geschäftsräumen, hier einer Kanzlei, zugestellt wird.
mehr… (02.07.2024) Mit einem Gerichtsvollzieher haben die meisten Menschen wenig zu tun - bis es einmal richtig eng wird. Die meisten wissen, dass er offene Geldforderungen vollstreckt. Er hat jedoch auch andere Aufgaben.
mehr… (13.05.2024) Ein Rechtsanwalt ärgert sich darüber, dass ihm Briefe und Pakete samstags an die Kanzleiadresse zugestellt werden. Er will diese lieber erst am Montag erhalten. Das LG Frankenthal hat jetzt klargestellt, dass die Post die Sendungen auch an Samstagen einwerfen darf. Eine entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post laut Gericht kündigen.
mehr… (21.05.2024) Steuerberater müssen Klagen elektronisch über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einreichen. Das gilt laut FG Niedersachsen auch dann, wenn sie sie nicht beim FG erheben, sondern beim beklagten Finanzamt "anbringen" - was generell möglich sei. Ein fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reiche nicht.
mehr…
FG Niedersachsen, 24.04.2024 - 13 K 115/23 (12.01.2024) Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies laut OLG Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung.
mehr…
OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23 (16.05.2023) Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum des zuzustellenden Schriftstücks auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt es erst dann als zugestellt, wenn es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, bestätigt der Bundesgerichtshof. Werde eine frühere Kenntnisnahme behauptet, müsse diese dargelegt und bewiesen werden. Ein Bestreiten des späteren Zugangs genüge nicht.
mehr…
IMR 2023, 296
BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (12.01.2023) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
mehr…
BFH, 19.10.2022 - X R 14/21 (18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
mehr… | 5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
| 26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
| 17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
| 2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |





