imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo


Auch der reine Besitzer hat nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche
OLG München, Urteil vom 28.07.2025
1. Der verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB steht auch dem mittelbaren Besitzer des beeinträchtigten Grundstücksteils zu.*)2. Aufgrund eines Entschädigungsanspruchs gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kann...


Mit Beitrag
Angabe eines Circa-Baujahrs = Beschaffenheitsvereinbarung!
OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2024
1. Eine Beschaffenheitsvereinbarung setzt keine ausdrücklichen Erklärungen der Parteien voraus, sondern kann sich auch aus den Umständen des Vertragsschlusses wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen...

Auflassung erst nach Vermessung: Verjährungsbeginn mit Vertragsschluss!
OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2025
1. Die Frist für die Verjährung eines Anspruchs auf Überlassung eines genau beschriebenen, aber noch nicht selbstständig gebuchten Grundstücksteils beginnt regelmäßig nicht erst mit Vornahme der Vermessung oder Erstellung des Veränderungsnachweises, sondern mit...

Baulast gibt Privatpersonen keine Rechte!
BGH, Urteil vom 27.06.2025
Der Eigentümer eines mit einer Überfahrtbaulast belasteten Grundstücks ist nicht aufgrund der Baulast nach Treu und Glauben zivilrechtlich verpflichtet, das Begehen bzw. Befahren seines Grundstücks zu dulden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 09.01.1981 - V ZR 58/79,...

Käufermakler: Lügen haben kurze Beine
LG Oldenburg, Urteil vom 23.05.2025
1. Der Tatbestand der Verwirkung des Maklerlohns kann erfüllt sein, wenn der Makler über seine eigenen Kenntnisse täuscht oder etwas vorgibt, was er nicht überprüft hat oder den Kunden wissentlich wahrheitswidrig informiert. Dasselbe gilt auch beim Verschweigen...
Zugehörige Dokumente:

Wer die Arbeiten einstellt, spielt mit dem Feuer!
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2025
1. Ein wichtiger Kündigungsgrund des Unternehmers folgt (hier) weder aus der Fristsetzung des Bestellers zur Fertigstellung des Werks noch aus dem von ihm erklärten Vorbehalt, Werklohn bei Fristüberschreitung einbehalten zu wollen.2. Sind keine Fertigstellungsfristen...

Zugehörige Dokumente: