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Nachbarrecht
Mit Beitrag
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!
BGH, Urteil vom 07.11.2025
Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)
Volltext (Online seit 4. Dezember 2025)
Nachbarrecht
Unterlassungsansprüche eines Nachbarn wegen Niederschlagswasser und Abwässer
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2025
Zum Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn wegen hinüberfließenden Niederschlagswasser und Abwässer.
Beitrag (Online seit 31. Dezember 2025)


