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Wer die Arbeiten einstellt, spielt mit dem Feuer!
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2025
1. Ein wichtiger Kündigungsgrund des Unternehmers folgt (hier) weder aus der Fristsetzung des Bestellers zur Fertigstellung des Werks noch aus dem von ihm erklärten Vorbehalt, Werklohn bei Fristüberschreitung einbehalten zu wollen.2. Sind keine Fertigstellungsfristen...

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