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Wohnungseigentum
Beitrag in Kürze
Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen durch den Verwalter?
LG Aurich, Urteil vom 07.10.2025
1. Die Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen liegt im Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.2. Diejenigen Wohnungseigentümer, die eine solche Bescheinigung benötigten, können sich selbst...
Volltext (Online seit 1. Dezember)


