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Bundesgerichtshof entscheidet: Mietpreisbremse in Hessen war nichtig
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Die hessische Mietenbegrenzungsverordnung von November 2015, mit der die Mietpreisbremse für 16 Städte in Hessen umgesetzt werden sollte, war nichtig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 130/18). Die Landesverordnung war entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß begründet bzw. die Begründung war nicht veröffentlicht worden.
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