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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2716; IMRRS 2018, 0970
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Wohnraummiete
Mietpreisbremse greift in Berlin!
LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 64 S 199/17
1. Gegen die Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 bestehen keine Bedenken. Der Umstand, dass im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin nur der Verordnungstext ohne die Begründung veröffentlicht wurde, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen; entscheidend ist allein, dass die Verordnung eine den gesetzlichen Vorgaben genügende Begründung enthält, die auch veröffentlicht wurde.
2. Die gesetzlichen Regelungen über die Mietpreisbremse in §§ 556d ff. BGB begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
3. Eine Interpolation zwischen zwei Mietspiegeln kommt auch für qualifizierte Mietspiegel in Betracht.
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