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Baden-Württemberg
NatSchG-BW - Naturschutzgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597) mit Wirkung vom 01.12.2017
Gliederung
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 14 )
Zweiter Abschnitt - Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung ( §§ 15 - 19 )
Dritter Abschnitt - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft ( §§ 20 - 25 )
Vierter Abschnitt - Besonderer Schutz von Natur und Landschaft ( §§ 26 - 35 )
Fünfter Abschnitt - Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" ( §§ 36 - 40 )
Sechster Abschnitt - Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten ( §§ 41 - 48 )
Siebter Abschnitt - Erholung in Natur und Landschaft ( §§ 49 - 59 )
Neunter Abschnitt - Organisation, Zuständigkeit, Verfahren ( §§ 60 - 79 )
Zehnter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten ( § 80 )
Elfter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften ( §§ 81 - 83 )