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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
324 Treffer für den Bereich Miete und Pacht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 328 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
39 Beiträge gefunden |
IMR 2024, 99 | AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023? |
IMR 2024, 24 | OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts? |
IMR 2023, 100 | OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB! |
IMR 2023, 92 | LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen? |
IMR 2022, 439 | AG Hamburg - Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug |
IMR 2022, 392 | LG Berlin - Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung |
IMR 2021, 1068 | AG Gelsenkirchen - Mieterhöhungsverlangen muss Mieter tatsächlich zugehen! |
IMR 2021, 397 | AG Hamburg - Wohn- oder Gewerberaummietvertrag? Nicht nur eine Frage der Zulässigkeit! |
IMR 2021, 354 | AG Köln - Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift kann zulässig sein! |
IMR 2021, 312 | LG Ansbach - Namensschild dokumentiert Mitbesitz! |
160 Volltexturteile gefunden |
AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 09.04.2024 - 2 C 147/21
1. Werden eine Wohnung und ein Kfz-Stellplatz vermietet, kommen die §§ 558 ff. BGB - wohl - auch bezüglich der Erhöhung der Kfz-Stellplatzmiete zur Anwendung.
2. Infolgedessen bedarf das Mieterhöhungsverlangen betreffend den Kfz-Stellplatz einer Begründung i.S.v. § 558a BGB.
VolltextAG München, Urteil vom 29.11.2023 - 416 C 18778/23
1. Mit dem Einwurf von Schreiben in den Briefkasten kann in München Stadt bis ca. 20.00 Uhr gerechnet werden.
2. Ein Zuschlag für die alleinige Gartennutzung kann durch richterliche Schätzung festgelegt werden.
3. Das Gericht darf einen Inflationszuschlag auf den Münchner Mietspiegel 2023 (sog. "Stichtagsdifferenz") berücksichtigen.
VolltextVGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2023 - 12 ZB 21.2188
1. Wohnnutzung, nicht hingegen eine (gewerbliche) Vermietung zum Zwecke der Fremdenbeherbergung, liegt vor, wenn in einer Wohnung (weitere) Personen leben, die jeweils über ein eigenes Schlafzimmer verfügen, das eine hinreichende Rückzugsmöglichkeit ins Private gestattet, während der übrige Wohnraum nebst Küche, Bad und Flur gemeinsam genutzt werden. Dass eine Nutzung nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht auf lange Dauer angelegt ist, ändert an der Erfüllung des Begriffs des Wohnens nichts.*)
2. Die Vermietung eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft beispielsweise an einen Arbeitnehmer, der sich aus Anlass eines Arbeitsauftrags in einer Kommune aufhält und währenddessen nicht nur eine Heimstatt im Alltag, sondern in der Regel sogar (vorübergehend) seinen Lebensmittelpunkt in dieser Gemeinschaft begründet, ist regelmäßig nicht als Fremdenbeherbergung, sondern als Wohnen zu qualifizieren mit der Folge, dass die Annahme einer Zweckentfremdung nicht in Betracht kommt.*)
3. Das Zweckentfremdungsrecht erschöpft sich im "Bestandsschutz von Wohnraum". Es vermittelt deshalb kein Recht, bestimmte Wohnformen in ihrer "Wertigkeit" zu definieren und gegenüber anderen, insbesondere solchen von längerer Dauer, zu diskriminieren oder gar als "sozialschädlich" anzusehen und deshalb für "bekämpfungsbedürftig" zu erachten.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 01.09.2023 - 30 U 195/22
Erhält der Vermieter den Besitz an dem Mietobjekt durch Einwurf der Schlüssel in seinen Briefkasten zurück und behält der Vermieter diese Schlüssel dann, beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem Schlüsseleinwurf auch dann zu laufen, wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet und der Vermieter nicht rücknahmebereit ist (in Abgrenzung zum Urteil des BGH vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11, IMR 2012, 9 = NJW 2012, 144).*)
VolltextAG Hamburg, Urteil vom 29.08.2023 - 21 C 17/23
Die Untervermietung über airbnb ist etwas anderes als an bekannte Personen. Eine dauerhafte und ständig wechselnde Vermietung an Touristen ist mit einer Wohngemeinschaft nicht gleichzusetzen. Die laufend wechselnde Unterbringung verschiedener Touristen ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und bedingt eine erhöhte Abnutzung der Wohnung sowie eine gesteigerte Beeinträchtigung der Nachbarn. Sie ist deshalb von einer Untervermietungserlaubnis nicht gedeckt, die bezogen ist auf die Untervermietung an Fotomodels, die der Mieter über seine Tätigkeit als Fotograf kannte bzw. deren Kontakt er über die Agentur vermittelt bekam.
VolltextVG Ansbach, Beschluss vom 21.08.2023 - 3 S 23.1454
Die Vermietung eines Reihenhauses an Arbeiter, die eine Unterkunft für einen Arbeitseinsatz benötigen, stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.
VolltextAG Mannheim, Urteil vom 18.07.2023 - 5 C 3319/22
1. Für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genügt ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete und einer Verzugsdauer von mindestens einem Monat.
2. Dabei ist unerheblich, dass der Zahlungsrückstand vorliegend nicht den Mietzins, sondern Nachforderungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen betrifft. Denn § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB umfasst auch Mietrückstände, die aus nicht periodisch wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen herrühren.
3. Die Fiktionswirkung des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hat zur Folge, dass die in der Abrechnung ausgewiesene Forderung des Vermieters verbindlich ist.
4. Auch wenn eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart wird und der Vermieter dennoch abrechnet, muss dies innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gerügt werden.
5. Auch der Umstand, dass die Nebenkostenabrechnungen materiell unzutreffend sind und daher bei entsprechenden rechtzeitigen Einwendungen des Mieters ein deutlich geringerer Rückstand bestanden hätte, der für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nicht ausgereicht hätte, führt nicht dazu, dass dies die ordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam werden lässt.
6. Grundsätzlich besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters, wenn der Vermieter zwar die Abrechnung erteilt, aber die damit verbundene Belegeinsicht nicht gewährt. Das Zurückbehaltungsrecht endet jedoch mit Ablauf der Einwendungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB.
VolltextAG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 - 533 C 159/22
1. Ob ein Verstoß gegen die Mülltrennung einen Kündigungsgrund darstellt, erscheint fraglich.
2. Jedenfalls bei geringen Müllmengen ist dies aber zu verneinen.
VolltextAG Paderborn, Urteil vom 30.01.2023 - 51 C 35/22
1. Der Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung ist jedenfalls dann überspannt, wenn ein sog. "Exzess" an Dübellöchern vorliegt.
2. Dies ist jedoch nicht zu bejahen, wenn sich ca. 200 Dübellöcher in etwa gleichmäßig auf die Wände und Decken von acht Räumen verteilten.
VolltextLG Bonn, Urteil vom 14.12.2022 - 3 O 5/22
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext54 Nachrichten gefunden |
(16.12.2019) Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus wird oft dafür genutzt, Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder und Pflanzen ab- und aufzustellen. Das kann Streit mit anderen Mietern und dem Vermieter provozieren.
mehr…
(11.06.2019) Lebensverhältnisse ändern sich. Was passiert, wenn aus einem oder zwei Mietern plötzlich mehr werden, wenn Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen? Wann ist eine Wohnung überbelegt?
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(19.02.2018) Jedes Jahr aufs Neue finden Mieter die Jahresabrechnung über ihre Mietnebenkosten im Briefkasten. Nicht immer ist diese korrekt. Was darf der Vermieter tatsächlich abrechnen und bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?
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(16.02.2018) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung muss der Vermieter laut Gesetz ordnungsgemäß einmal im Jahr abrechnen. Wie der Mieter vorgehen muss, um die Abrechnung anzufechten, erklären wir hier.
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(02.02.2018) Auch die Vermietung von Wohnraum an Unternehmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
mehr… VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
(12.11.2017) Ein Übergabeprotokoll wird meist vor dem Auszug, zum Teil aber auch vor dem Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Es hält den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Übergabe fest. Auch Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten werden darin festgehalten. Es hilft dabei, Streit zu vermeiden - zum Beispiel um die Frage, ob eine kaputte Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters da war oder ob dieser dafür verantwortlich ist.
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(24.08.2017) Unter bestimmten Voraussetzungen muss das Jobcenter für ALG II-Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlen. Dazu können auch durch die Behörde provozierten Gerichtskosten gehören.
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(12.07.2017) "Durchschnittlich 17 Mal pro Stunde wird irgendwo in Deutschland eingebrochen. Die Aufklärungsquote liegt bei unter 20 Prozent. Die Ferienzeit hat begonnen und damit erhöht sich auch das Einbruchsrisiko. Mieter und Eigentümer sollten ihr zu Hause entsprechend sichern." Das sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsanwältin und Fachreferentin für die Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Damit nach dem wohlverdienten Urlaub keine böse Überraschung zu Hause wartet, hat der IVD eine Checkliste zum Thema Einbruchsschutz erstellt.
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(29.06.2017) Die Mitteilung der Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr ist fristgemäß im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, wenn der Vermieter die Abrechnung am Silvestertag jedenfalls bis 18.00 Uhr in den privaten Briefkasten des Mieters einwirft. Dies hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 02.05.2017 (Az.: 316 S 77/16) entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 28.06.2017 mitteilte. Das LG hat die Revision zugelassen.
mehr… LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16
(03.04.2017) Die Betriebskosten werden oft als "zweite Miete" bezeichnet. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, pünktlich und sauber abzurechnen. Wenn sich beim Mieter Zweifel regen, kann er der Abrechnung manches Argument entgegensetzen.
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(18.07.2016) Die Ferien- und Urlaubszeit in Deutschland beginnt, was die als reiselustig bekannten Deutschen oftmals in die Ferne zieht. Wer zur Miete wohnt und für längere Zeit verreist, muss dennoch seiner sogenannten Obhutspflicht für seine Wohnung nachkommen. Das bedeutet, dass der Mieter die Verantwortung für die ihm überlassene Mietsache ...
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(13.06.2016) Wer eine Kleinwohnung mietet, rechnet oft nicht mit Familienzuwachs. Aber das Leben will es oft anders: Ein Partner kommt dazu, ein Kind stellt sich ein...und bald herrschen beengte Wohnverhältnisse. In einigen Fällen finden die Mieter dann eine Kündigung im Briefkasten - wegen Überbelegung. Aber: Ist dies immer zulässig?
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(24.11.2015) Über 152.123 versuchte und vollendete Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2014 in Deutschland berichtet das Bundeskriminalamt in seiner aktuellen Statistik. Dies sind rund 2 Prozent mehr als noch im Jahr 2013. Besonders hoch ist die Zahl der Einbrüche mit über 50.000 in Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz wurden 5.819 und im Saarland 2.485 Delikte erfasst.
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(20.03.2015) Die Betriebskosten werden oft als "zweite Miete" bezeichnet. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, pünktlich und sauber abzurechnen. Wenn sich beim Mieter Zweifel regen, kann er der Abrechnung manches Argument entgegensetzen.
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Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen
(21.10.2014) Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.
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(04.09.2014) 149.500. Das ist die Zahl der beim Bundeskriminalamt registrierten versuchten und vollendeten Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2013 in Deutschland. Dies sind rund 5.000 mehr als noch im Jahr 2012. Allein in Baden-Württemberg stieg die Zahl der Einbrüche im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf 11.295. Während in Nordrhein-Westfalen mit 11.500 erfassten Einbrüchen oder Einbruchsversuchen ...
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(08.01.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Untervermietungserlaubnis einen Mieter zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt.
mehr… IMR 2014, 101 BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13
(06.12.2012) Die Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr ist eine ganz besondere Zeit. Viele Menschen müssen während dieser neun Tage nicht arbeiten, ganze Belegschaften gehen geschlossen in Urlaub. Wer kann, der zieht sich in seinen Freundes- und Familienkreis zurück. Wenig Anlass zum Rechtsstreit, sollte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz.
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(18.10.2012) Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg. Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung.
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(17.07.2012) Der Sommer hat in Deutschland Einzug gehalten, was viele Deutsche wiederum zum Anlass nehmen, in die Ferne zu ziehen. Wer zur Miete wohnt und für längere Zeit verreist, muss allerdings dennoch seiner sogenannten Obhutspflicht für seine Wohnung nachkommen. Das bedeutet, dass der Mieter die Verantwortung für die ihm überlassene Mietsache auch während seiner Abwesenheit trägt.
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(17.06.2011) Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Nur jeder fünfte Einbruch wird aufgeklärt. Der durchschnittliche Schaden beläuft sich auf 2.378 Euro pro Fall. Vor diesem Hintergrund rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund jedem Sommerurlauber, vor der Abreise Haus und Wohnung effektiv vor Einbrechern zu schützen.
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(15.02.2011) Gewiss nicht die erste, aber häufig doch die zweite oder dritte Frage nach einem Glatteisunfall ist die nach dem Verantwortlichen: Hat jemand seine Räum- und Streupflichten verletzt und kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Oder handelte es sich um ein schicksalhaftes Ereignis?
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(03.12.2010) Deutschlands Vermieter verschicken jährlich mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an ihre Mieter. "Jede zweite Rechnung ist falsch", warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de. Häufigste Fehlerquellen: Der Brennstoff-verbrauch wird falsch berechnet, die Aufteilung ...
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(03.08.2010) Sommerzeit ist Reisezeit. Doch auch Mieter, die ihre Wohnung über Wochen verlassen, müssen ihrer Obhutspflicht nachkommen. "Kein Mieter ist dazu verpflichtet, seine Wohnung ständig zu bewohnen, er kann so häufig und so lange verreisen wie er möchte. Er muss sich jedoch darum kümmern, dass voraussehbare Schäden vermieden werden ... "
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(13.07.2010) Viele Mieter sind während der Sommermonate auf Reisen, weit weg von ihrer Wohnung. "Mieter haben allerdings eine Obhutspflicht", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. "Sie müssen dafür sorgen, dass voraussehbare Schäden in und an der Wohnung vermieden werden - auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind." Dazu gehört auch, den Vermieter darüber zu informieren, wer außer dem Mieter über einen Schlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser sich in Notfällen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann - beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Informieren Mieter den Vermieter nicht, müssen sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
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(26.01.2010) Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650 Euro sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern.
mehr… IMR 2009, 339 LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
(04.11.2009) Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als Fluchtweg. Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Bewohner sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Deshalb mussten in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte über diesen Streitfall entscheiden. Grundsätzlich sind Garderoben, Schuhe oder Schränke nicht im Treppenhaus erlaubt, so das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2008 (Az. 15 Wx 198/08). Sie gehören in die Wohnung. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin. Auch Dekorationsgegenstände wie z.B. Blumenkübel dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden.
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(23.09.2009) Wenn der Eigentümer einer Wohnung die Miete erhöhen will, dann sollte er das im eigenen Interesse auf formal korrekte Weise tun. Unklar ist freilich, wie weit die Pflicht geht, dem Mitteilungsschreiben gewisse Dokumente hinzuzufügen. Ob dazu auch der kommunale Mietspiegel zählt, auf den sich der Vermieter bezieht, darüber stritten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zwei Vertragsparteien bis vor die höchste Revisionsinstanz.
mehr… IMR 2009, 151 BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08
(13.02.2009) Die Abrechnung über die jährlichen Betriebskosten muss nach Paragraf 556 III 2 BGB dem Mieter innerhalb der Abrechnungsfrist von zwölf Monaten zugegangen sein. „Dabei trägt der Absender das Risiko einer möglichen Nichtzustellung", warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse. „Der Nachweis, dass der Vermieter die Abrechnung vor Ablauf der Jahresfrist abgeschickt hat, reicht nicht aus, um die Abrechnungsfrist einzuhalten. Auch das Datum des Poststempels ist nicht von Belang."
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(26.01.2009) Kündigt ein Mieter die Wohnung per Übergabe-Einschreiben, so ist dies auch dann eine fristgerechte Kündigung, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. Darüber informieren die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 29. Oktober 2008 (AZ: 6 S 96/08).
mehr… IMR 2009, 301 IMR 2009, 302 LG Lüneburg, 29.10.2008 - 6 S 96/08
Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung
(22.01.2009) "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig. Die bisherige Rechtsprechung wird bestätigt, das haben wir so erwartet", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung der Karlsruher Richter vom 21.01.2009(BGH VIII ZR 107/08).
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Für den Mieter ändert sich nur der Ansprechpartner
(03.04.2008) Die Situation kennen viele Mieter: Plötzlich liegt ein Schreiben im Briefkasten, das darüber informiert, dass die Wohnung oder das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft worden ist. Die Befürchtungen vieler Mieter reichen dann von einer unnötigen Luxussanierung der Wohnung, über die ungerechtfertigte Mieterhöhung, bis hin zur Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Jedoch gibt es in Deutschland klare Regeln, an die sich jeder Wohnungseigentümer halten muss. Generell gelten dabei für den neuen Eigentümer die gleichen Regeln wie für den alten.
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(03.03.2008) Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragen, wenn sie in der Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter zunächst ausreichend Zeit lassen, den Mangel zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied Mitte Januar der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Etwas anderes gilt nur für Notfälle wie Wasserrohrbrüche, die sofort beho-ben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker rufen“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD in Berlin.
mehr… BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Verjährungsfristen beachten - Hünfeld ist zentrales Mahngericht in Hessen
(12.12.2007) „Mit dem Jahreswechsel droht vielen Zahlungsansprüchen die Verjährung. Ich empfehle daher allen Bürgern, die ihnen zustehenden Forderungen gründlich zu prüfen und Mahnbescheide rechtzeitig zu beantragen“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute in Wiesbaden. Besonders zu beachten seien die durch die Schuldrechtsreform im Januar 2002 geänderten Verjährungsvorschriften. Für fast alle schuldrechtlichen Ansprüche gelte seither eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
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(24.09.2007) Auf einem nassen Fußboden rutscht man leichter aus als auf trockenem Untergrund, soviel steht fest. Muss aber deswegen ein Mieter oder Eigentümer gleich Warnschilder aufstellen, wenn er das gemeinsame Treppenhaus einer Wohnanlage feucht gewischt hat? Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschied die Justiz in einem konkreten Fall zu Gunsten dessen, der die Treppe geputzt hatte.
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Ungerechtfertigte Mietminderung kann zu fristloser Kündigung führen
(12.09.2007) Baulärm, Heizungsprobleme oder ein defekter Badewannenabfluss: Mängel in und an der Wohnung, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter zur Senkung der Miete. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Viele Mieter handeln vorschnell“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. Bevor er die Miete senken darf, muss der Mieter zunächst den Mangel melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, diesen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.
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Vermieter muss in Notfällen Zutritt zur Wohnung haben
(04.07.2007) Sommerzeit ist Reisezeit, viele Mieter sind wochenlang nicht zu Hause. „Mieter haben allerdings eine Obhutspflicht“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbands. „Sie müssen dafür sorgen, dass voraussehbare Schäden in und an der Wohnung vermieden werden – auch dann, wenn sie nicht zu Hause sind.“ Dazu gehört es auch, den Vermieter darüber zu informieren, wer außer dem Mieter über einen Schlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser sich in Notfällen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann – beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Informieren Mieter den Vermieter nicht, müssen sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
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(02.07.2007) Von den heftigen Regenfällen der letzten Tage blieben auch etliche Postsendungen nicht verschont. Die gute Nachricht für alle Betroffenen: mangelhafte Briefkästen berechtigen vielfach zu einer Mietminderung, so die Experten von homesolute.com.
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BGH schafft Rechtssicherheit bei Gemeinschaftsflächen
(15.01.2007) Wer als Mieter eine Wohnung anmietet, hat nicht nur ein Recht, die Mieträume selbst zu nutzen. Er hat auch das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitzubenutzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH V ZR 46/06).
mehr… IMR 2007, 37 BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
(12.01.2007) Was in Bayern vielleicht noch als altes Brauchtum durchgehen mag, dafür hat man in anderen Bundesländern nur wenig Verständnis. Das musste ein Mieter aus Hessen erfahren, der sich entschlossen hatte, bei einer Nachbarin zu „fensterln“.
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5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |