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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
324 Treffer für den Bereich Miete und Pacht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 328 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
39 Beiträge gefunden |
IMR 2024, 99 | AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023? |
IMR 2024, 24 | OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts? |
IMR 2023, 100 | OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB! |
IMR 2023, 92 | LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen? |
IMR 2022, 439 | AG Hamburg - Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug |
IMR 2022, 392 | LG Berlin - Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung |
IMR 2021, 1068 | AG Gelsenkirchen - Mieterhöhungsverlangen muss Mieter tatsächlich zugehen! |
IMR 2021, 397 | AG Hamburg - Wohn- oder Gewerberaummietvertrag? Nicht nur eine Frage der Zulässigkeit! |
IMR 2021, 354 | AG Köln - Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift kann zulässig sein! |
IMR 2021, 312 | LG Ansbach - Namensschild dokumentiert Mitbesitz! |
160 Volltexturteile gefunden |
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 18.10.2022 - 17 C 141/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextAG Spandau, Urteil vom 17.10.2022 - 6 C 217/21
Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu klären, bei der beispielsweise die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung zu berücksichtigen sind (vgl. LG Berlin Beschluss vom 20.10.2016 - 67 S 214/16, IMRRS 2016, 1884).
VolltextLG Krefeld, Urteil vom 21.09.2022 - 2 S 27/21
1. Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am 3. Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert.*)
2. Die bloß mündliche Information über den Einwurf wahrt das Schriftformgebot nicht.*)
3. Die mündliche Information um 22.30 Uhr verlegt auch den Zeitpunkt der erwartbaren Kenntnisnahme nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Information vor.*)
VolltextOLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2022 - 7 U 57/21
1. Ein Nachlassgläubiger hat bis zur Teilung des Nachlasses die Wahl, ob er die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) in Anspruch nimmt oder ob er von ihnen (lediglich) die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass in Form der Gesamthandsklage (§ 2059 Abs. 2 BGB) verlangt.
2. Ein Pachtvertrag kann vom Pächter nicht wegen seines schlechten Gesundheitszustandes außerordentlich gekündigt werden.
3. Auch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden behördlichen Einschränkungen bieten keinen Grund für eine außerordentlichen Grund eines Gaststättenpachtvertrags.
VolltextAG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 331/21
Ein Annahmeverzug nach § 293 BGB schließt einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - 24 U 133/01, BeckRS 2002, 30262132).
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - 24 U 5/21
1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.*)
2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.*)
3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.*)
VolltextLG München I, Beschluss vom 07.06.2022 - 14 S 2185/22
1. Der Hinweis, das mehr als 90% der Bewohner mit der Videoüberwachung einverstanden seien, macht das fehlende Einverständnis des Mieters nicht unbeachtlich.
2. Verstöße gegen die Hausordnung in Form der Unterlassung oder nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Mülltrennung rechtfertigen keine Installation von Überwachungskameras.
3. Die Anbringung von Kameras kann präventive Wirkung in Bezug auf die Begehung von Straftatbeständen wie z. B. Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung haben und damit gerechtfertigt sein (hier verneint).
VolltextAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.05.2022 - 33 C 2877/21
1. Zwar kann es an der Ernsthaftigkeit eines etwaigen Überlassungswillens fehlen, wenn der Vermieter lediglich den Willen zur Überlassung der Wohnung an einen Angehörigen behauptet, den geltend gemachten Eigenbedarf jedoch lediglich vorschiebt, um einen gegebenenfalls unliebsamen Mieter loszuwerden.
2. Sollten etwaige Indizien für solch einen Umstand vorliegen, ist zwar nicht ausgeschlossen, dass gleichwohl ein ernsthafter Überlassungswille besteht, jedoch sind insoweit an die Überzeugungsbildung des Gerichts besonders strenge Anforderung zu stellen.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022 - 24 U 368/20
1. Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234). Eine explizite Klarstellung, dass dem Mieter noch ein Bereicherungsanspruch verbleibt, ist grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme gilt wegen § 305c Abs. 2 BGB dann, wenn die Klausel zwar auch so verstanden werden kann, dass ein Bereicherungsanspruch verbleibt, eine Gesamtschau der AGB des Vermieters jedoch einen vollständigen Ausschluss des Minderungsrechts nahelegt (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234).*)
2. Einer Privatperson als Vermieter kann ein Kündigungsschreiben auch über den Briefkasten einer GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter der Vermieter ist, wirksam zugehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles anzunehmen ist, dass die GmbH als Empfangsvertreterin (§ 164 Abs. 3 BGB) oder als Empfangsbotin des Vermieters fungiert.*)
3. Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsersatz gem. §§ 987 ff. BGB bzw. gem. §§ 812 ff. BGB, die in Anspruchskonkurrenz zu § 546a Abs. 1 BGB stehen, setzen voraus, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich Nutzungen i.S.v. § 100 BGB gezogen hat (Anschluss an BGH, IMR 2017, 351).*)
VolltextAG München, Urteil vom 19.05.2022 - 419 C 15714/21
1. Wird der Hausfrieden seitens eines Mieters durch wiederholte Anfeindungen und Beleidigungen gegenüber anderen Mitmietern nachhaltig gestört, so kann das Mietverhältnis nach Abmahnung fristlos gekündigt werden.
2. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
3. Allerdings kann in besonderen Einzelfällen das Festhalten am Räumungsanspruch rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Ursachen der Störung beseitigt wurden.
4. Dies ist aber nicht der Fall, wenn nach der ausgesprochenen Kündigung die Beleidigungen weitergehen.
VolltextAG Hamburg, Urteil vom 25.03.2022 - 48 C 483/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextAG München, Urteil vom 20.01.2022 - 419 C 13845/21
1. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann allenfalls gerechtfertigt sein, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwer wiegenden Beeinträchtigungen erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung nicht anderweitig zu verhindern ist.
2. Derartig schwer wiegende Beeinträchtigungen stellen Angriffe auf Personen oder ihre unmittelbare Wohnsphäre dar, denen nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnte.
3. Derartige schwer wiegende Beeinträchtigungen sind nicht schon dann anzunehmen, wenn es bei der Mülltrennung bzw. Müllentsorgung durch die Mieter zu Verstößen gegen die Hausordnung kommt, ebenso wenig bei Geruchsbelästigungen oder Ungezieferbefall in den Müllräumen.
4. Diebstähle, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch können derartige schwer wiegende Beeinträchtigungen darstellen (hier verneint).
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 12.01.2022 - 5 U 1630/21
1. Für die Auslegung des Umfangs einer kundgegebenen Innenvollmacht, welche dem Kundgebungsempfänger nicht im Original vorgelegt wird, kommt es auf die Sicht eines objektiven Empfängers an dessen Stelle an, es dürfen also nur solche Umstände herangezogen werden, die dem Kundgebungsempfänger bekannt waren.*)
2. Vertragspartner sind zum einen verpflichtet, an der Erreichung und Verwirklichung von Ziel und Zweck des Vertrags mitzuwirken und sich, soweit sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt, gegenseitig zu unterstützen. Sie haben zum anderen alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden oder beeinträchtigen könnte (sog. Leistungstreuepflicht).*)
3. Vereinbaren die Vertragspartner, dass ein Vertragspartner den Vertrag durch eine Option, also eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung verlängern kann, so gehört es zur Leistungstreuepflicht desjenigen Vertragspartners, welcher der potenzielle Erklärungsempfänger ist, alles zu unterlassen, was den Zugang der Optionsausübungserklärung bei ihm gefährden oder beeinträchtigen könnte. Muss also der Vertragspartner mit dem Eingang einer entsprechenden Willenserklärung rechnen und verhindert oder verzögert er dennoch deren Zugang bei sich, muss er sich wegen Verstoßes gegen die Leistungstreuepflicht so behandeln lassen, als wenn die Erklärung rechtzeitig zugegangen ist, wenn der Gegner alles Nötige und Zumutbare getan hat, um den Zugang zu bewirken.*)
VolltextAG Paderborn, Urteil vom 01.10.2021 - 55 C 114/21
Die Regelung des § 573a BGB ist nicht anzuwenden, wenn eine dritte Wohnung zwar leer steht, aber die objektive Qualifikation einer Wohnung aufweist, oder sich im Keller- oder Dachgeschoss eine jederzeit beziehbare dritte Wohnung befindet. Dabei ist unerheblich, ob die Wohnung über einen separaten Stromzähler oder einen eigenen Briefkasten verfügt.
VolltextAG Köln, Urteil vom 22.09.2021 - 210 C 24/21
1. Die Installation von Videokameras sowie die Speicherung der Aufzeichnungen können eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1, 2 GG darstellen, sofern keine schutzwürdigen Belange des Verwenders der Videokamera überwiegen.
2. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird gefährdet, wenn jederzeit mit der Beobachtung durch Personen gerechnet werden muss, die man selbst nicht sehen kann, oder wenn die reproduzierte Aufzeichnung des eigenen Verhaltens droht.
3. Eine Videoüberwachung ist gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zulässig, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen nicht überwiegen.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2021 - 2 U 147/20
1. Die in den Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Frühjahr 2020 angeordneten Beschränkungen für Gaststätten begründen auch im Pachtverhältnis keinen zur Minderung führenden Mangel der gepachteten Gewerberäume und keine Unmöglichkeit der von dem Verpächter geschuldeten Leistung. Das Fruchtziehungsrecht des Pächters führt zu keiner abweichenden Beurteilung.*)
2. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann die Geschäftsgrundlage auch eines Pachtvertrages schwerwiegend gestört sein, wenn die Vertragsparteien sie bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht haben. Der Pächter ist aber nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.*)
3. Gibt der Pächter den Geschäftsbetrieb auf, bevor die Betriebsbeschränkungen Auswirkungen auf seine Geschäfte zeigen konnten, ist eine Anpassung der Pacht über § 313 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht möglich.*)
VolltextAG Charlottenburg, Urteil vom 26.08.2021 - 203 C 45/21
Nach der Rechtsprechung ist eine Bedrohung von Leib und Leben des Vermieters und seiner Mitarbeiter grundsätzlich geeignet, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu berechtigten (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - 27 C 346/18, NJOZ 2020, 451).
VolltextAG Marburg, Urteil vom 08.07.2021 - 9 C 737/20
Vermeintliche Schadensersatzansprüche sollten vor Rückgabe der Mietsicherheit nicht nur geltend gemacht, sondern auch mit dieser aufgerechnet werden; andernfalls sind gerichtliche Vergleiche sorgfältig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - 31 C 51/20
Im Falle einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der "Marktmiete", d. h. derjenigen Miete, die im Falle einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser "Marktmiete" kann im Zweifel durch das Gericht auch im Wege einer Schätzung auf der Grundlage eines Zuschlags von 10% zu den Werten des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden (§ 546a BGB).*)
VolltextAG Köln, Urteil vom 27.05.2021 - 201 C 9/21
1. Da die für die verschiedenen Positionen einer Betriebskostenabrechnung angesetzten Einzelbeträge in Bezug auf den Abrechnungssaldo lediglich als Rechnungsposten anzusehen sind und der Saldo in diesem Sinne eine einheitliche Forderung darstellt, kann diese auch in Teilbeträgen geltend gemacht werden.
2. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.
3. In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.
3. Zu diesen Mindestanforderungen gehören bei aus mehreren Gebäuden gebildeten Abrechnungseinheiten Informationen, aus welchen Gebäuden sich die der Abrechnung zu Grunde gelegte Abrechnungseinheit zusammensetzt, nicht.
4. Nur ausreichend konkrete Einwände sind fristwahrend und können im späteren Prozess berücksichtigt werden.
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 31 C 295/19
1. Der Mieter ist für die Erfüllung seiner Miet-Zahlungsverbindlichkeiten beweispflichtig.
2. Die Fälligkeit einer Nachzahlung setzt nur den fristgerechten Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung voraus.
3. Als Mindestangaben in einer Betriebskostenabrechnung sind nur eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die - nachvollziehbare und verständliche - Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters erforderlich.
4. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es ...
VolltextAG Köln, Urteil vom 15.04.2021 - 209 C 421/20
1. Das unerlaubte Nutzen der Wohnanschrift als Geschäftsadresse stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die ein Vermieter nicht dulden muss.
2. Eine Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung ist nach Treu und Glauben zu erteilen, wenn die Nutzung des Wohnzwecks nicht verändert, Mitmieter nicht beeinträchtigt sind, sich nach Außen keine wahrnehmbaren Störungen einstellen und sich keine Gefahr der Beschädigung oder übermäßigen Abnutzung ergeben.
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 13.04.2021 - 1 U 252/20
Die jahrelange Praxis der Gewerbemietparteien führt ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht zu einem Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Form der Gebrauchsgewährung.*)
VolltextLG Kaiserslautern, Urteil vom 03.04.2021 - 4 O 284/20
Ein Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen.
VolltextAG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.01.2021 - 204 C 166/20
1. Für eine zulässige (mietrechtliche) Zustimmungsklage müssen die erforderlichen besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens i.S.v. §§ 558, 558a BGB vorliegen.
2. Das Mieterhöhungsverlangen ist als einseitige Willenserklärung des Vermieters nur wirksam, wenn es dem Mieter in Form des § 558a Abs. 1, 2 BGB auch tatsächlich zugegangen ist (§ 130 BGB).
VolltextLG Itzehoe, Urteil vom 22.12.2020 - 4 O 95/20
Durch hoheitliche Maßnahmen bewirkte Gebrauchsgüterbeschränkungen können nur dann einen Mangel begründen, wenn sie unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage der konkreten Mietsache in Zusammenhang stehen; Maßnahmen, die nur den geschäftlichen Erfolg des Mieters beeinträchtigen, fallen in dessen Risikobereich. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, die Mietsache in einem Zustand zu erhalten, der dem Mieter die vertraglich vorgesehene Nutzung ermöglicht, das Verwendungsrisiko trägt hingegen der Mieter allein.
VolltextLG Ansbach, Beschluss vom 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Wer als Nichtmieter ein eigenes Namensschild an den Mieträumen anbringt, dokumentiert damit grundsätzlich auch (Mit-)besitz an dem Mietobjekt.
VolltextAG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2020 - 1 C 747/20
Auch ein Mitmieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, muss an der Räumung mitwirken, dem genügt er nicht, wenn er einfach den Besitz an den Räumen aufgibt, ohne dies dem Vermieter mitzuteilen.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 21.10.2020 - 5 U 1257/20
Die Rechtsprechung des BGH (IBR 2005, 1021 - nur online zur Wohnraummiete und IBR 2005, 643 zur Geschäftsraummiete), wonach bei einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von 10% eine tatsächliche Vermutung spreche, ein Mietmangel i.S.v. § 536 BGB besteht, findet nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung.*)
VolltextAG Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 29.07.2020 - 6 C 281/19
Einem Mieter, der den Hausfrieden stört, indem er täglich - auch nachts und an Feiertagen - den Vermieter anruft, um sich zu beschweren, der den Mitmietern Verhaltensregeln auferlegen und sie maßregeln will sowie sie beleidigt und grundlos bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltung anzeigt, kann ordentlich gekündigt werden.
VolltextLG Mannheim, Urteil vom 08.07.2020 - 4 S 76/19
1. Die vertraglich bestimmte Nutzungsart bleibt für das Mietverhältnis und seine Abwicklung bestimmend, auch wenn der Mieter die Nutzungsart ändert und der Vermieter hiervon Kenntnis hat.
2. Enthält ein Altmietvertrag sowohl eine Vorfälligkeitsregelung (Mietzahlung bis zum 3. eines Monats) als auch eine Rechtzeitigkeitsklausel (Geld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters sein), führt die Unwirksamkeit der Rechtzeitigkeitsklausel (vgl. BGH, IMR 2017, 46) auch zur Unwirksamkeit der Vorfälligkeitsregelung.
3. Die fristlose Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung bedarf zuvor einer Abmahnung.
4. Bei zwei separaten Mietverhältnissen kann eine Abmahnung betreffend einer Wohnung nicht als Abmahnung betreffend der anderen Wohnung angesehen werden.
VolltextAG Pankow/Weißensee, Urteil vom 02.04.2020 - 3 C 405/19
1. Der der Klägerin zustehende Kautionsrückgewähranspruch ist nicht durch die von der Beklagten gegenüber der Vormieterin erklärte Aufrechnung erloschen.
2. Die mietvertragliche Formularklausel zur Renovierung ist schon deshalb nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB unwirksam, weil die Klausel zustandsunabhängige (starre) Renovierungsfristen von 3 und 5 Jahren bestimmt.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 30.03.2020 - 66 S 293/19
Bei Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze erweist sich für die ordentliche Kündigung die (unmittelbare) Anwendung des in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB enthaltenen Normbefehls als gerechtfertigt: Einer (bloßen) Analogie bedarf es nicht (gegen BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, Rz. 28, IMRRS 2012, 3023).
VolltextOLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20
1. Der besitzrechtliche Schutz des Mieters einer Eigentumswohnung gegen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anderer Eigentümer oder der Gemeinschaft unterscheidet sich danach, ob die Besitzbeeinträchtigung in einer Einwirkung auf die Mietsache selbst, an der der Mieter einen unmittelbaren und ausschließlichen Besitz hat oder in der Zuführung unwägbarer Stoffe besteht.*)
2. Gegen körperliche Einwirkungen auf die Mietsache selbst hat der Mieter aus § 862 Abs. 1 BGB einen negatorischen Anspruch, der dem Anspruch des Eigentümers aus den §§ 1004, 903 BGB entspricht.*)
3. Mieter haben keine Ansprüche aus § 862 Abs. 1 BGB auf das Unterlassen von Baumaßnahmen, die zu Lärm, Erschütterungen und ähnlichen mit den Baumaßnahmen verbundenen Einwirkungen in der Wohnung führen, wenn eine vertragliche Duldungspflicht besteht. Der vertraglichen Duldungspflicht steht eine Duldungspflicht des Vermieters aufgrund einer wohnungseigentumsrechtlichen Vereinbarung gleich, denn die Rechte eines Mieters gegenüber anderen Sondereigentümern in Bezug auf den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums und anderer Sondereigentumseinheiten können nicht weitergehen als die Rechte des vermietenden Sondereigentümers selbst.*)
4. Gegen Handlungen, die außerhalb der Wohnung oder der Räume, an denen der Mieter ausschließlichen Besitz hat, vorgenommen werden und die nicht zu einer Besitzbeeinträchtigung im genannten Sinn führen, besteht grundsätzlich kein besitzrechtlicher Abwehranspruch.*)
AG Konstanz, Urteil vom 11.03.2020 - 9 C 127/19
In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mieters einen Umzug nicht zulässt oder im Fall eines Wohnungswechsels zumindest die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, ist allein dies gegebenenfalls ein Härtegrund i.S.v. § 574a BGB.*)
VolltextFG Köln, Urteil vom 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Die Absicht, einen Totalüberschuss zu erzielen, kann als sog. innere Tatsache nur anhand äußerer Merkmale beurteilt werden. Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden. Entscheidend ist, ob die Vermietungstätigkeit bei objektiver Betrachtung einen Totalüberschuss erwarten lässt.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 29.01.2020 - 65 S 231/19
1. Auch wenn der Mieter (absichtlich) tagelang seinen Briefkasten nicht leert, gilt die Kündigung am Tag des Einwurfs in den Briefkasten als zugegangen.
2. Auch die Nichterfüllung titulierter Schadenersatzansprüche des Vermieters ist eine Vertragsverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (hier verneint).
3. Gleicht der Mieter eine titulierte Forderung nicht aus und tritt auch sonst nicht an den Vermieter heran, um die Modalitäten des Ausgleichs zu klären, rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung.
VolltextAG München, Urteil vom 22.11.2019 - 411 C 19436/18
Ein 89-jähriger alleinstehender Mieter darf auf unbestimmte Dauer in seiner Mietwohnung bleiben, wenn er im Fall einer Räumungspflicht nach einer Eigenbedarfskündigung selbstmordgefährdet ist (Härtegrund).
VolltextAG Forchheim, Urteil vom 05.09.2019 - 70 C 265/19
1. In einem Mietvertrag über Wohnraum ist auch ein beiderseitiger formularmäßiger Verzicht auf eine ordentliche Kündigung bis zu einer Dauer von 4 Jahren zulässig.
2. Eine Untervermietung i.S.d. § 540 BGB erfasst auch die Fälle, in denen der Hauptmieter die gesamte Wohnung an einen Dritten überlassen will.
3. Bringt der Vermieter unmissverständlich zum Ausdruck, dass die vom Mieter angebotene Untervermietung für ihn nicht in Betracht kommt, ohne dass in der Person der Mietinteressenten ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Mieter zur Kündigung gem. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB berechtigt.
VolltextFG Münster, Urteil vom 04.07.2019 - 5 K 2423/17 U
1. Der unionsrechtliche Begriff der "Vermietung von Grundstücken" setzt voraus, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen.
2. Die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude ist nach ständiger Rechtsprechung steuerbefreit, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt.
3. Steht nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, die Prostitution und damit eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben aus der Sicht des Leistungsempfängers im Vordergrund, ist die Vermietung nicht steuerbefreit.
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Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss
(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
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(27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
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(23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
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(11.03.2022) Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt es wahrscheinlich: Das Übergabeprotokoll. Aber: Wozu braucht man es eigentlich und welche Rechtsfolgen hat ein derartiges Dokument?
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(24.02.2022) Mieter finden alljährlich die Jahresabrechnung über ihre Mietnebenkosten im Briefkasten. Aber: Diese ist nicht immer korrekt. Was darf der Vermieter berechnen und bis wann muss dies erfolgen?
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(06.09.2021) In einem Mehrfamilienhaus wird das Treppenhaus häufig dafür benutzt, Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder und Pflanzen ab- und aufzustellen. Dadurch kann Streit mit anderen Mietern und dem Vermieter entstehen.
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(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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(20.01.2021) Vermieter müssen über die Nebenkosten einer Mietwohnung ordnungsgemäß einmal im Jahr abrechnen. Wie der Mieter vorgehen muss, um eine fehlerhafte Abrechnung anzufechten, zeigen wir hier.
mehr…
(21.07.2020) Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt es wahrscheinlich: Das Übergabeprotokoll. Aber: Warum braucht man es eigentlich und welche rechtlichen Folgen hat ein solches Schriftstück?
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(09.04.2020) Jedes Jahr wieder finden Mieter die Jahresabrechnung über ihre Mietnebenkosten im Briefkasten. Diese ist jedoch nicht immer korrekt. Was darf der Vermieter abrechnen und bis wann muss er dies tun?
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5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |