Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
Letzte 30 Tage: 25 Nachrichten
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(48 in Alle Sachgebiete)
Online seit 10. Juni
Wohnungsübergabeprotokoll: Was sollte drinstehen?
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Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung wird häufig vor dem Auszug eines Mieters, oft aber auch beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Darin halten beide Seiten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Vermerkt werden auch die Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten. Das Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden - zum Beispiel um die Frage, ob eine Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters gesprungen war oder ob dieser dafür verantwortlich ist. Es hilft auch, zu klären, ob der alte oder der neue Mieter die hohe Heizungsrechnung bezahlen muss.
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Online seit 5. Juni
Mieterhöhung nach Modernisierung: Wann ist sie berechtigt?
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Derzeit werden viele Mietwohnungen und Mietshäuser modernisiert. Dies betrifft nicht nur Wärmedämmung und Heizung, sondern zum Beispiel auch Elektroleitungen, Türen und Fenster, Schließanlagen und Sprechanlagen. Natürlich verursacht eine Modernisierung für die Vermieterseite hohe Kosten. Einen Teil davon können Vermieter auf Dauer auf die neue Miete aufschlagen. Eine solche Mieterhöhung nach Modernisierung ist jedoch gar nicht so einfach. In vielen Fällen werden Fehler gemacht, welche die Mieterhöhung unwirksam machen.
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Online seit 4. Juni
Bankbürgschaft steht noch aus: Keine Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB
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Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.05.2025.
Online seit 3. Juni
Unterlassene Reinigung einer gemieteten PV-Anlage rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
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Die Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Franken und mieteten von der Beklagten 2017 eine Photovoltaik-Anlage für deren Hausdach mit einer Nennleistung von 5,13 kWp an. Vertraglich war ein durch die Beklagte auszuführendes Wartungsintervall von vier Jahren vereinbart. Die Vertragslaufzeit wurde auf 20 Jahre vereinbart, wobei das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen wurde.
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Online seit 2. Juni
Mietpreisbremse: Abschaffung statt Verlängerung
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DIE JUNGEN UNTERNEHMER kritisieren die am Mittwoch im Kabinett beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse. Sie fordern stattdessen mehr Bauanreize und finanzielle Entlastung junger Menschen, damit sie über den Weg ins Eigenheim eine Entspannung auf dem Mietmarkt herbeiführen können.