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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 1635; IMRRS 2018, 0598
Mit Beitrag
Grundbuchrecht
Eintragung des Eigentümerwechsels nur mit Unterschrift und Siegel?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2018 - 8 W 437/16
In den Anwendungsbereich des § 137 Abs. 1 Satz 2 GBO fallen auch notarielle Eigenurkunden. Daher ist es nicht notwendig ist, dass der Notar die Urkunde zunächst in Papierform mit Unterschrift und Siegel errichtet und diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG versehenes elektronisches Dokument übermittelt. Vielmehr genügt die Übersendung eines mit qualifizierter elektronischer Signatur und dem entsprechenden Notarattribut versehenen elektronischen Dokuments.*)