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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1145; IMRRS 2020, 0470
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Wohnraummiete
Kein Anspruch auf Luxus-Badezimmermöbel nach Sanierung
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 15.04.2020 - 531 C 139/19
Der Mieter hat nach einer Strangsanierung lediglich Anspruch auf Wiederinstallation gebrauchter Badzimmermöbel mittlerer Art und Güte, nicht jedoch auf Modelle der oberen Klasse und dazu noch Neuware. Eine derartige Modernisierung - hätte der Vermieter sie vorgenommen - wäre vom Mieter gemäß den §§ 555b i.V.m. 559 BGB mit 8% der Kosten jährlich mitzufinanzieren gewesen.*)
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