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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2020, 1196; IMRRS 2020, 0502
Mit Beitrag
Pacht
Gegen Räumungsverlangen helfen keine Zurückbehaltungsrechte
OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2020 - 1 U 1852/19
1. Zurückbehaltungsrechte gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters stehen weder dem Mieter noch den weiteren nach § 546 Abs. 2 BGB zur Rückgabe verpflichteten Dritten zu; § 570 BGB.*)
2. Dieser Ausschluss betrifft auch Zurückbehaltungsrechte aus § 1000 BGB.*)
3. Einen Verwendungsersatz nach §§ 994, 996 BGB kann der (durch Miet- oder Pachtvertrag) berechtigte Besitzer auch dann nicht geltend machen, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung seine Berechtigung beendet war. Dies gilt vor allem für Verwendungen, die er in der Zeit seiner Berechtigung vorgenommen hat.*)