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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 1026; IMRRS 2021, 0389; IVRRS 2021, 0184
Wohnungseigentum
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Mit Beitrag
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Verwalter verweigert Zustimmung zum Verkauf: Verwalter ist zu verklagen
AG Heidelberg, Beschluss vom 19.03.2021 - 45 C 2/21
1. Sieht die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist die Klage gegen den Verwalter und nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.*)
2. Dies gilt auch für eine Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch öffentlich beglaubigte Urkunde.*)
3. Inhaber des Anspruchs ist der veräußernde Wohnungseigentümer.*)
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