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IBRRS 2025, 2741; IMRRS 2025, 1357
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Beschluss über Vorschüsse nur bei evidenten Fehlern anfechtbar
BGH, Urteil vom 26.09.2025 - V ZR 108/24
Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. Anfechtbar kann der Beschluss allenfalls dann sein, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt.*)
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