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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2025, 3015; IMRRS 2025, 1506
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nicht Mieter, sondern Untermieter angetroffen: Kündigung zugegangen?

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25

1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.

2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.

3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.

4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.

5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

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