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IBRRS 2026, 0062; IMRRS 2026, 0039
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone bei Eigentümer: Keine Beschlusskompetenz der WEG
LG Itzehoe, Urteil vom 26.04.2024 - 11 S 31/23
1. Ist in der Teilungserklärung nicht nur die Kostenlast, sondern auch die Erhaltungslast auf die jeweiligen Sondereigentümer übertragen worden, ist der GdWE die entsprechende Verwaltungskompetenz entzogen.
2. Wird die Erhaltungslast für bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Balkone, Terrassen, Veranden) auf einzelne Eigentümer überwälzt, fehlt es für einen Beschluss über entsprechende Erhaltungsmaßnahmen an einer Beschlusskompetenz.
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