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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2026, 0401; IMRRS 2026, 0211
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Was gibt es als Schadensersatz?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.01.2026 - 7 C 228/24

1. Spiegelt der Vermieter Umstände vor, die einen Eigenbedarf begründen, und zieht der Mieter - auch freiwillig - aus, so macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.

2. Ein Schadenersatzanspruch entsteht auch, wenn der Vermieter dem Mieter vor dessen Auszug einen zwischenzeitlich eingetretenen Wegfall der Gründe nicht mitteilt.

3. Gleiches gilt bei Wegfall des Befristungsgrunds nach § 575 BGB.

4. Der Mieter muss beweisen, dass die vom Vermieter zur Begründung des Eigenbedarfs angegebenen Tatsachen nicht zutreffen, wenn er aus diesem Grund Schadensersatz begehrt.

5. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.

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