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Keine zweite Kündigung nach § 648a Abs. 5 BGB a.F. hinsichtlich Mängelbeseitigung!
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Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht

Zeige Nachrichten 461 bis 480 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 483 - (1346 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verzögert sich
Das Gesetz, welches ursprünglich zum 01.08.2006 in Kraft treten sollte, wird noch etwas auf sich warten lassen. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten erst am 28.07.2006 vorgelegt, so dass sich die Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung noch hinzieht.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Voraussichtlich Anfang August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert in einer neuen Broschüre über das Regelwerk.
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Privaten Wohnungsbau durch liberaleres Mietrecht stärken
Kappungsgrenze und Mietwucher-Paragrafen komplett streichen

Zur Stärkung des privaten Wohnungsbaus setzt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für eine Reform des zuletzt 2001 geänderten Mietrechts ein. Der BFW unterstützt die von Baden-Württemberg geforderte einheitliche Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter, hält die vorgeschlagene Erhöhung der Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent hingegen für nicht ausreichend. Statt nur in dieser Größenordnung die Miete innerhalb von drei Jahren bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu dürfen, fordert der BFW eine freie und marktgerechte Mietpreisbildung bei Neu- und Wiedervermietung.


BW plant Verbesserung der Rechte von Vermietern
Die Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative das Wohnraummietrecht liberalisieren. Laut Studien fehlen allein in Baden-Württemberg derzeit nahezu 145.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2015 könnte der offene Bedarf auf 580.000 Wohnungen ansteigen. Hierfür wird auch das bestehende Mietrecht verantwortlich gemacht.


IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.


Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts - Goll: "Vermieterrechte dürfen nicht länger hinter Mieterrechten zurückstehen"
Unter Federführung des Justizministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) will Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative das Mietrecht reformieren. Das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 2001 soll so geändert werden, dass sich die Rechtstellung der Vermieter wieder verbessert. "Auch um den privaten Wohnungsbau zu stärken, dürfen wir es nicht länger zulassen, dass die Rechte der Vermieter so weit hinter den Mieterrechten zurückstehen", sagte Goll, dessen Gesetzesvorlage heute im Landeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundesrat eingebracht wird.


Haus & Grund begrüßt Initiative zur Mietrechts-Liberalisierung
Die Ankündigung einer Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Mietrechts ist aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist Zeit für ein modernes und einfaches Mietrecht, das die Interessen von Vermietern und Mietern gleichmäßig berücksichtigt werden“, begrüßt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn den Vorstoß in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Baden-Württemberg.


Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Als „ungenießbare Mixtur von mietpolitischen Uraltforderungen und liberalen Wunschvorstellungen“ bezeichnete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, das geltende soziale Mietrecht zu Lasten der Mieter zu verändern.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.


Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern: Heizkostenrechnung nachhaltig senken!
Im Streit um den Gebäudeenergiepass haben der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband die von Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee favorisierte Lösung scharf kritisiert. Das Glos-Tiefensee-Modell werde wirkungslos bleiben und sei ein Kniefall vor der Immobilienwirtschaft, erklärten beide Organisationen in Berlin.
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Gleichbehandlung nur im Rahmen europäischer Vorgaben
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Gleichbehandlungsgesetz als zu detailliert und bürokratisch kritisiert. Man erwarte grundsätzlich, dass EU-Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden. Die Richtlinien zur Gleichbehandlung verlangten nicht, dass alle Kriterien, die für das Arbeitsrecht gelten, auch für das gesamte Zivilrecht Anwendung finden. Dies führe lediglich zu überflüssigen Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben.
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Kabinett billigt Gleichbehandlungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Sie setzen damit vier EU-Richtlinien um. Der Regierungsentwurf wurde in der Kabinettsitzung am 10. Mai 2006 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun zügig durchgeführt werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
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Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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DMB zur Beratung der Abrisskündigung heute im Bundesrat: Falsch und überflüssig wie ein Kropf
Der Gesetzentwurf zur Abrisskündigung vom 12. März 2004 (!), der am Freitag, dem 10. Februar 2006, im Bundesrat erneut beraten werden soll, ist „längst überholt, falsch und überflüssig wie ein Kropf“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „Es gibt keinen Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern’, dieser Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Februar-Ausgabe der MieterZeitung ist aus Mieterbund-Sicht nichts hinzuzufügen. Sie gilt auch für das Thema Abrisskündigung“, erklärte Rips.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
Morgen kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf dem Tagesprogramm steht unter anderen auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um den Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das BGB einzuführen.
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