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Kündigung "vorab per Fax" ist nur Vorab-Information!
OLG Koblenz, 03.12.2021 - 3 U 2206/19
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Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel?
OLG Bamberg, 10.10.2022 - 3 U 61/22
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Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!
OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23
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Wann sind Wettbewerbsvorteile auszugleichen?
KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
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Architekt muss nicht auf Bauabzugssteuer hinweisen!
LG Bielefeld, 16.02.2024 - 7 O 167/20
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OLG München:
80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB!
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Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
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Unwirksame Abnahme: Keine Haftung nach 15 Jahren!
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Zeitschriftenschau:
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
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OLG Köln/BGH:
Wenn es gerade mal wieder etwas länger dauert!
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Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig?
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Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen!
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LG Berlin:
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LG Lübeck:
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AG Berlin-Mitte:
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AG Stuttgart:
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Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht

Zeige Nachrichten 421 bis 440 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 453 - (1276 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2006

Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.

FDP nimmt Einführung eines Energieausweises unter die Lupe
Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (16/2821). Sie will wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.
(Quelle: Bundestag)

Mieterbund: Klares Nein zu REITs für Wohnimmobilien
„REITs schaden dem Wohnstandort Deutschland. Der Deutsche Mieterbund bleibt deshalb bei seinem klaren Nein zu dieser neuen Rechtsform für Immobilienunternehmen“, sagte der Direktor des Verbandes, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.
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HeizkostenV online
Seit gestern steht unseren Abonnenten im Gesetzesmodul auch die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) zur Verfügung.

Rechtsausschuss des Bundesrats befasst sich mit Reform des Mietrechts
Goll für ausgewogenes Wohnraummietrecht: "Vermietung muss wieder attraktiv werden!"

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit einer baden-württembergischen Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts. Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. "Durch das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung hat sich die Rechtsstellung der Vermieter in sachlich nicht gebotenem Umfang verschlechtert", erläuterte Goll seinen Vorstoß und warb bei seinen Kollegen in den anderen Bundesländern um Unterstützung. "Ich bin nicht länger bereit mit anzusehen, wie die Rechte der Vermieter weit hinter den Mieterrechten zurückstehen." Die Vermietung von Wohnraum müsse für den Vermieter wieder attraktiver werden, denn nur so werde es gelingen, den privaten Wohnungsbau zu stärken, so der Minister weiter.


Herbst 2006: Wichtige wohnungs- und mietenpolitische Weichenstellungen stehen zur Entscheidung an
„Aus wohnungs- und mietenpolitischer Sicht erwarten wir einen Herbst der Entscheidungen“, erklärten Anke Fuchs, Präsidentin, und Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin. Wichtige wohnungs- und mietenpolitische Weichenstellungen muss die Bundesregierung vornehmen. Die notwendigen Entscheidungen stehen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes unmittelbar bevor.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz online
Seit gestern ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.08.2006 in Kraft trat, in unser Gesetzesmodul eingestellt.

BFW präsentiert 10-Punkte-Sofortprogramm zur Reform des Mietrechts
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geht bei der Reform des Mietrechts in die Offensive und schlägt ein 10-Punkte-Sofortprogramm vor, das mehr Anreize für Investitionen und zusätzliche Impulse für den frei finanzierten Mietwohnungsneubau schaffen soll.
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GdW: Zwei neue Gesetze wirken auf den Wohnungsmarkt – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und novelliertes Genossenschaftsgesetz
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das novellierte Genossenschaftsgesetz traten am 18.08.2006 in Kraft – mit unterschiedlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft. Einerseits steigen für alle am Immobilienmarkt agierenden Wohnungsunternehmen durch das AGG die Bürokratiekosten u.a. durch die erforderliche Dokumentation ihrer Vermietungsvorgänge. Für Wohnungsgenossenschaften bringt das neue Genossenschaftsgesetz hingegen vor allem praxisorientierte Flexibilisierung und Entlastung, so z.B. durch mehr Satzungsautonomie", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.


Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für alle privaten Vermieter
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verzögert sich
Das Gesetz, welches ursprünglich zum 01.08.2006 in Kraft treten sollte, wird noch etwas auf sich warten lassen. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten erst am 28.07.2006 vorgelegt, so dass sich die Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung noch hinzieht.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Voraussichtlich Anfang August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert in einer neuen Broschüre über das Regelwerk.
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Privaten Wohnungsbau durch liberaleres Mietrecht stärken
Kappungsgrenze und Mietwucher-Paragrafen komplett streichen

Zur Stärkung des privaten Wohnungsbaus setzt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für eine Reform des zuletzt 2001 geänderten Mietrechts ein. Der BFW unterstützt die von Baden-Württemberg geforderte einheitliche Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter, hält die vorgeschlagene Erhöhung der Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent hingegen für nicht ausreichend. Statt nur in dieser Größenordnung die Miete innerhalb von drei Jahren bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu dürfen, fordert der BFW eine freie und marktgerechte Mietpreisbildung bei Neu- und Wiedervermietung.


BW plant Verbesserung der Rechte von Vermietern
Die Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative das Wohnraummietrecht liberalisieren. Laut Studien fehlen allein in Baden-Württemberg derzeit nahezu 145.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2015 könnte der offene Bedarf auf 580.000 Wohnungen ansteigen. Hierfür wird auch das bestehende Mietrecht verantwortlich gemacht.


IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.


Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts - Goll: "Vermieterrechte dürfen nicht länger hinter Mieterrechten zurückstehen"
Unter Federführung des Justizministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) will Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative das Mietrecht reformieren. Das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 2001 soll so geändert werden, dass sich die Rechtstellung der Vermieter wieder verbessert. "Auch um den privaten Wohnungsbau zu stärken, dürfen wir es nicht länger zulassen, dass die Rechte der Vermieter so weit hinter den Mieterrechten zurückstehen", sagte Goll, dessen Gesetzesvorlage heute im Landeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundesrat eingebracht wird.


Haus & Grund begrüßt Initiative zur Mietrechts-Liberalisierung
Die Ankündigung einer Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Mietrechts ist aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist Zeit für ein modernes und einfaches Mietrecht, das die Interessen von Vermietern und Mietern gleichmäßig berücksichtigt werden“, begrüßt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn den Vorstoß in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Baden-Württemberg.


Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Als „ungenießbare Mixtur von mietpolitischen Uraltforderungen und liberalen Wunschvorstellungen“ bezeichnete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, das geltende soziale Mietrecht zu Lasten der Mieter zu verändern.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.