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4 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 09.12.2025 im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit gestern

IMRRS 2025, 1568
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Warmwasserversorgung im Saunabereich?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.11.2025 - 2-13 S 60/24

Die Ablehnung der Beschlussfassung über eine Warmwasserversorgung im gemeinschaftliche Saunabereich stellt keinen Ermessenfehler dar.*)

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Online seit 10. Dezember

IMRRS 2025, 1569
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf anerkennen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2025 - 2-13 S 71/25

1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt werden.*)

2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die Wohnungseigentümergemeinschaft vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden.*)

3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.*)

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Online seit 9. Dezember

IMRRS 2025, 1566
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!

BGH, Urteil vom 14.11.2025 - V ZR 190/24

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (hier: Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung).*)

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IMRRS 2025, 1510
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Eigeninsolvenzantrag = Kündigungsgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2024 - 23 U 187/22

1. Eine Vertragsübernahme ist nicht wegen Verstoßes gegen zwingende Bestimmungen der Insolvenzordnung unwirksam, wenn der Übernahmevertrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits vollständig erfüllt war.

2. Ein Eigeninsolvenzantrag des Unternehmers zerstört in der Regel das für die Fortführung des Bauvertrags erforderliche Vertrauensverhältnis und stellt somit einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

3. Das Vertragsverhältnis geht unter anderem dann in ein Abrechnungsverhältnis über, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und feststeht, dass keine Nacherfüllung mehr verlangt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Selbstvornahme zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführt worden ist, und zwar unabhängig davon, ob ein Selbstvornahmerecht bestand.

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