Immobilien- und Mietrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 12.12.2025 im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit gestern
IMRRS 2025, 1580
Wohnraummiete
LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2025 - 316 S 24/25
1. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, sowie eine Darlegung des Interesses dieser Person an der Erlangung der Wohnung.
2. Eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehöriger berufen.
3. Dem steht auch nicht das MoPeG entgegen - zumindest wenn es sich nicht um eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) handelt.
4. Das Tatbestandsmerkmal "benötigt" i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst zu nutzen oder sie einem Hausstands- oder Familienangehörigen zu überlassen.
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Online seit 17. Dezember
IMRRS 2025, 1558
Wohnraummiete
LG Berlin II, Urteil vom 30.10.2025 - 10 O 258/24
1. § 551 BGB erfasst auch Bürgschaften.
2. Eine Bürgschaftsvereinbarung ist trotz Überschreitung der dreifachen Monatskaltmiete wirksam, wenn Dritte unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Mieter zusagen und dieser sodann mit dem Mieter in Verhandlungen eintritt und den Vertrag abschließt.
3. Das gilt zumindest dann, wenn mit einer solchen Bürgschaft erkennbar keine besonderen Belastungen für den Mieter verbunden sind.
4. Eine Privaturkunde erbringt lediglich vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, während die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unterliegt.
5. Eine Ausnahme von dieser Beweisregel wird allerdings für den Fall angenommen, dass ein Rechtsgeschäft beurkundet wird.
6. Die Erklärung, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben worden sein soll, ist genauso wie beispielsweise eine Erklärung, dass die Bürgschaft ohne Androhung von körperlicher Gewalt oder im vollen Besitz der geistigen Kräfte abgegeben wurde, keine Regelung, sondern eine bloße Feststellung. Für sie würde nicht einmal die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit gelten, wenn sie in einer öffentlichen Urkunde enthalten wäre und erst recht nicht in einer Privaturkunde.
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IMRRS 2025, 1561
Wohnraummiete
AG Bielefeld, Urteil vom 11.09.2025 - 408 C 180/24
Das Zurückbehalten eines Wohnungsschlüssels durch den Vermieter und das unbefugte Betreten der Wohnung seitens des Vermieters stellt einen gravierenden Mangel dar, der eine erhebliche Mietminderung rechtfertigt (hier: 50%).
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Online seit 16. Dezember
IMRRS 2025, 1590
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 19.11.2025 - XII ZR 106/23
1. Wählen die Vertragsparteien aus steuerlichen Gründen eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung, sind die zu diesem Zweck abgeschlossenen Rechtsgeschäfte in der Regel ernstlich gewollt und keine Scheingeschäfte i.S.v. § 117 BGB, wenn sie nur im Falle ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit die angestrebte steuerrechtliche Anerkennung finden können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 02.03.2009 - II ZR 264/07, IBRRS 2009, 1645 = IMRRS 2009, 2289 = NZG 2009, 659).*)
2. Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt nicht gem. §§ 566 Abs. 1, 578 BGB kraft Gesetzes in eine von dem Veräußerer gegenüber einem gemeinnützigen Mieter aus Anlass des Mietvertragsschlusses erteilte Spendenzusage ein. Das gilt auch dann, wenn der Mieter erst durch den Spendenzufluss in die Lage versetzt werden sollte, die vereinbarte Miete aufzubringen (Fortführung der Senatsurteile vom 12.10.2016 - XII ZR 9/15, IMR 2017, 17 = NZM 2017, 35, und vom 25.07.2012 - XII ZR 22/11, IMR 2012, 451 = NZM 2012, 681).*)
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IMRRS 2025, 1579
Wohnraummiete
LG Krefeld, Urteil vom 15.10.2025 - 2 S 14/25
Der wirtschaftliche Eigentümer kann selbst mit einer Ermächtigung des (noch) eingetragenen Eigentümers nicht zu seinen Gunsten privilegiert gem. § 573a Abs. 1 BGB kündigen, wenn er bereits in dem Zweiparteienhaus wohnt; er muss den Eigentumsübergang auf sich abwarten.*)
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IMRRS 2025, 1578
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 16.10.2025 - 32 U 941/25
1. Zum vertraglich vereinbarten Recht des Vermieters, der Ausübung des mieterseitigen Optionsrechts zu widersprechen.*)
2. Hat sich ein Vermieter vorbehalten, bei beabsichtigten Baumaßnahmen der Ausübung eines Optionsrechts des Mieters zu widersprechen, hat er diesen Widerspruch innerhalb der Frist zur Erklärung der Option, spätestens aber unverzüglich nach Zugang der Optionserklärung des Mieters zu erklären.*)
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IMRRS 2025, 1581
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 07.11.2025 - 32 W 1454/25 WEG
1. Streitgegenstand einer Beschlussmängelklage ist jeweils ein konkreter Beschluss. Richtet sich eine Klage gegen mehrere Beschlüsse liegt ein Fall der objektiven Klagehäufung vor. Bei der Bemessung des Streitwertes sind die Streitwerte für die Anfechtungen der Beschlüsse nach § 39 GKG zusammenzurechnen.*)
2. Die in § 49 Satz 2 GKG aus dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen gebildete Obergrenze für die Bemessung des Streitwertes gilt für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen.*)
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Online seit 15. Dezember
IMRRS 2025, 1586
Gewerberaummiete
OLG München, Urteil vom 13.11.2025 - 32 U 1397/25
1. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Mieterkündigung ohne Abmahnung.*)
2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters wird fällig mit Rückgabe der Mietsache und Zugang einer Abrechnung beim Mieter.*)
3. Kommt der Vermieter einem Auskunftsverlangen des Mieters hinsichtlich der Abrechnung der Kaution nicht nach, so muss er sich gemäß §§ 242, 162 BGB so behandeln lassen, als hätte er über die Kaution abgerechnet.*)
4. Zur Abrechnungsfrist in einfachen Fällen.*)
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IMRRS 2025, 1360
Mietrecht
OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2025 - 4 U 33/25
1. Wird der Sportwagen des Mieters bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage durch das elektrisch betriebene Rolltor beschädigt, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vorliegen, wenn ein Drucksensor und eine zweite Sicherheitseinrichtung in Form einer Lichtschranke vorhanden sind. Das ist dann der Fall, wenn der Abstand zwischen der Schließebene des Tores und dem öffentlichen Straßenraum ungewöhnlich gering ist.
2. Die Verkehrssicherungspflicht trifft nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Vermieter, der sich nicht auf einen pauschalen Haftungsausschluss ohne Rücksicht auf die Schadensursache oder auf technische Besonderheiten des beschädigten Fahrzeugs berufen kann.
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IMRRS 2025, 1587
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
OLG Dresden, Urteil vom 14.11.2025 - 13 U 581/25
1. Zahlungen eines Untermieters an den Hauptvermieter können bei einer vorherigen Kongruenzvereinbarung von der Anfechtung nach §§ 131, 132 InsO ausgeschlossen sein, wenn die Vereinbarung eine privilegierte Bargeschäftsgrundlage bietet.
2. Die Kenntnis des Schuldners von seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit reicht für die Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht aus. Es müssen zusätzliche Umstände vorliegen, die einen Benachteiligungsvorsatz begründen.
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Online seit 12. Dezember
IMRRS 2025, 1456
Wohnraummiete
KG, Beschluss vom 20.10.2025 - 12 U 52/25
1. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich nicht mehr zumutbar und eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter nach Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung erneut (wenn auch nur um einen Tag) unpünktlich zahlt.
2. Jedenfalls liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn der Mieter verstorben ist und die Person, die mit ihm einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führte, dies jahrelang unredlich verschweigt.
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