Immobilien- und Mietrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 02.04.2026 im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit gestern
IMRRS 2026, 0410
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 27.03.2026 - 31 W 428/26
1. Die Befangenheit eines Sachverständigen kann zu besorgen sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht, so insbesondere bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder engeren wirtschaftliche Beziehungen zu einer Partei oder bei engeren und dauerhaften beruflichen Beziehungen.
2. Der Umstand, dass ein Sachverständiger auf dem Gebiet des Ofenbauhandwerks über mehrere Jahre hinweg drei Ersatzteile bei einer Prozesspartei, die ein Unternehmen auf dem Bestellungsgebiet des Sachverständigen betreibt, erworben hat, begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
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IMRRS 2026, 0416
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 18.03.2026 - IV ZB 28/25
1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per beA entsprechen denen bei Telefax. Verzögerungen im elektronischen Rechtsverkehr sind einzukalkulieren und erfordern gegebenenfalls eine zeitnahe Ersatzeinreichung.
2. Eine technische Störung des beA begründet für sich allein keinen Wiedereinsetzungsgrund. Der Rechtsanwalt muss substantiiert darlegen, dass eine Ersatzeinreichung nach § 130d Satz 2 ZPO im Einzelfall nicht möglich, zumutbar oder geboten war.
3. Untätigkeit nach Bekanntwerden einer beA-Störung bis kurz vor Fristablauf schließt eine Wiedereinsetzung wegen fehlenden Verschuldens aus, wenn alternative Übermittlungswege nicht genutzt werden.
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