Immobilien- und Mietrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 02.07.2026 im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit 6. Juli
IMRRS 2026, 0562
Wohnungseigentum
AG Hamburg, Urteil vom 04.02.2026 - 9 C 254/24
1. Bei drei Kernbohrungen durch die Kellerdecke/den Boden handelt es sich um eine bauliche Veränderung.
2. Allein die Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, wegen eines nicht legitimierten Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum gegen den Störer vorzugehen. Dass daneben, gleichsam als Reflex, auch ein Sondereigentümer entsprechende Ansprüche gegen den Störer haben könnte, ist unschädlich.
3. Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch nicht entgegenhalten, dass ein Gestattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 WEG besteht.
4. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt allerdings nicht bereits dann vor, wenn die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands mit hohen Kosten verbunden ist und ein Miteigentümer die Veränderungen eigenmächtig vorgenommen hat.
Volltext
IMRRS 2026, 0749
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.06.2026 - VII ZR 93/25
1. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sind grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden. Aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung ist diese Auskunft für die Verfolgung seiner Rechte grundsätzlich nicht erforderlich.*)
2. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aufgrund deren er die Bonitätsauskunft für seine Rechtsverfolgung ausnahmsweise für erforderlich halten durfte. *)
Volltext
Online seit 3. Juli
IMRRS 2026, 0715
Wohnraummiete
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2026 - 33029 C 130/25
Die Mietpreisbremse in Hessen wurde auf rechtswidriger Grundlage verlängert, denn für jede einzelne betroffene Stadt und Gemeinde hätte eine Begründung geliefert werden müssen, so dass sie in Frankfurt nicht mehr gilt.
Volltext
IMRRS 2025, 1562
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 24.11.2025 - 113 C 5049/25
1. Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei der vereinbarten Abtretung führt zur Unwirksamkeit des Vertrags.
2. Das Angebot von Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte und deren Honorierung muss sich an den Gebühren für Anwälte messen lassen und verstößt gegen die guten Sitten, wenn es der gesetzlichen Regelung zuwider läuft.
3. Ansonsten ist die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gem. § 138 Abs. 1 BGB wegen wucherähnlicher Geschäfte nichtig.
Volltext
Online seit 2. Juli
IMRRS 2026, 0726
Wohnraummiete
AG Hamburg, Urteil vom 27.02.2026 - 49 C 607/24
1. Die Kostenposition "Wartung RWR Anlage" ist unwirksam, da es sich der Sache nach um eine unverständliche Abkürzung handelt. Insbesondere kann aus dem Kürzel RWR schwer auf die Wartung einer Lichtkuppel mit einem Rauchabzugs- und Fernbetätigungselement geschlossen werden.
2. Auch die Kostenposition "Schornstein. HOH. Gef. 2. OG. re" ist ein vollkommen unverständlichen Angabe.
3. Soweit im Mietvertrag sonstige Betriebskosten als umlagefähig vereinbart sind, bedarf es einer spezifizierten Einzelangabe.
4. Kosten der Wartung der Rauchwarnmelder sind nur umlagefähig, wenn es hierfür eine Umlagevereinbarung gibt.
5. Grundsätzlich sind bei einer Auflistung nur die ausdrücklich genannten Positionen umlagefähig. Soweit die Vorauszahlungen auf bestimmte Kostenarten beschränkt werden, sind nur die Kostenarten umlagefähig, die zum einen aufgelistet werden und zum anderen für die auch eine Vorauszahlung erfolgt.
6. Wer seine Vertragspartner grundlos herabwürdigt und beleidigt und dazu noch bedroht, kann nicht erwarten, dass seine Vertragspartner in seinen Räumen Belegeinsicht nehmen.
Volltext




