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Online seit heute

IMRRS 2026, 0464
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch vereidigten Sachverständigen!

BGH, Urteil vom 26.03.2026 - VII ZR 108/24

1. Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. in Verbindung mit § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen (Bestätigung von BGH, IBR 2010, 577).*)

2. Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vereidigten Sachverständigen zu erfolgen hat, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist gem. § 9 Abs. 1 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam.*)

3. Für die Durchsetzbarkeit des Kostenvorschussanspruchs gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gilt in diesem Fall eine zeitliche Obergrenze von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der infolge der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel fehlgeschlagenen Abnahme.*)

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IMRRS 2026, 0439
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Keine konkludente Abnahme bei vorheriger Mängelrüge!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2025 - 2 U 112/24

1. Das Verlangen eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung kann ausnahmsweise ein Abrechnungsverhältnis begründen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.

2. Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums sind ausschließlich die einzelnen Erwerber des Wohnungseigentums berechtigt und verpflichtet. Der Bauträger bleibt dem Anspruch auf mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgesetzt, solange auch nur ein Erwerber einen (Erfüllungs- oder Gewährleistungs-)Anspruch hat.

3. Eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme des Wohnungseigentums scheidet regelmäßig aus, wenn der Besteller während einer angemessenen Prüffrist ausdrücklich wesentliche Mängel rügt. Dies gilt auch, wenn der Besteller vor Einzug zu Recht aufgrund wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert hat und zum Zeitpunkt des Einzugs die Mängel nicht beseitigt sind.

4. Der Verlust von Mängelrechten wegen unterlassenen Mängelvorbehalts bei Abnahme kommt nur in Betracht, wenn der Besteller vom Vorhandensein des konkreten Mangels, also jedenfalls des Mangelsymptoms, weiß und dessen Bedeutung für die Auswirkungen auf Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Werkes beurteilen kann; bloßes (auch grob fahrlässig unterlassenes) Kennenmüssen genügt nicht.

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IMRRS 2026, 0456
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

BGH, Beschluss vom 07.10.2025 - VIII ZR 11/24

1. Bei einer Mehrheit von Mietern genügt es für einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung, wenn das berechtigte Interesse an der Untervermietung nur bei den in der Wohnung verbleibenden Mietern vorliegt, sofern ein Mitmieter endgültig ausgezogen ist.

2. Der Wunsch der verbleibenden Mieter, durch Untervermietung ihren Mietanteil nach dem Auszug eines Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zu vermeiden, stellt ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

3. Die Erlaubnis zur Untervermietung kann nicht allein wegen eines möglichen erhöhten Räumungs- und Prozessaufwands für den Vermieter oder wegen der Erzielung zusätzlicher Untermieteinnahmen verweigert werden; § 553 Abs. 2 BGB ist nur bei Unzumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände anwendbar.

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IMRRS 2026, 0438
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung über Altlasten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2026 - 2 U 1333/24

1. Im Rahmen der Privatautonomie hat jede Partei bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertrag Abstand zu nehmen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werden, erfolgen daher grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen kann die Vertragsparteien jedoch bereits verpflichten, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen.

3. So besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise erwarten darf (hier: Vorhandensein von Altlasten).

4. Dies gilt vor allem für solche Umstände, die allein dem anderen Teil bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Verhandlungspartner von besonderer Bedeutung für den Vertragsentschluss sind. Nicht aufzuklären ist daher in der Regel über Umstände, die der andere Teil bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann

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IMRRS 2026, 0453
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Holzwurmbefall: Aufklärungspflichtig oder erkennbar?

LG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2025 - 5 O 2252/22

1. Holzwurmbefall stellt einen offenbarungspflichtigen Sachmangel des erworbenen Anwesens dar.

2. Eine Pflicht zur Offenbarung scheidet aus, wenn es sich um einen der Besichtigung zugänglichen und damit ohne Weiteres erkennbaren Mangel handelt.

3. Die Erheblichkeitsschwelle beim Rücktritt, die bei Kaufverträgen in der Regel erst überschritten ist, wenn der Beseitigungsaufwand mehr als 5% des Kaufpreises beträgt, kommt im Rahmen der Arglistanfechtung nicht zum Tragen.

4. Auch wenn der Holzwurmbefall infolge der zahlreich vorhandenen Auswurflöcher in den Balken und der auf dem Boden liegenden Bohrmehlresten und -häufchen wahrnehmbar ist, handelt es sich dabei nicht um einen offensichtlichen, ohne Weiteres erkennbaren Schädlingsbefall der Balken, weil die Aufmerksamkeit eines potentiellen Kaufinteressenten nicht wie selbstverständlich auf den Zustand der Holzbalken und den Boden der Dachstühle gerichtet ist. Dies gilt erst recht bei diffusem Licht im Dachstuhl.

5. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass ein Laie die Symptome des Holzwurmbefalls bei einer Besichtigung wahrnimmt, bleibt es bei einem offenbarungspflichtigen Mangel. Denn Mängel, von denen bei einer Besichtigung Symptome hervortreten - wie hier: Fraßmehlhäufchen auf dem Boden; Auswurflöcher in den Balken -, diese aber keinen tragfähigen Rückschluss auf Art und/oder Umfang des Mangels erlauben, sind nicht ohne Weiteres erkennbar. In den Fällen muss der Verkäufer seinem Kenntnisstand gemäß aufklären und darf sein konkretes Wissen nicht zurückhalten.

6. Das Erkennen eines nicht aktiven, älteren Holzwurmbefalls im alten Eichenholz durch einen Kaufinteressenten bedeutet nicht, dass damit auch am weichen, neueren Holz aktiver Holzwurmbefall erkannt wird.

...

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IMRRS 2026, 0455
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts: Streitwert ist zu erhöhen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2026 - 2-13 T 13/26

Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 01.01.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 Euro bemessen.*)

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Online seit gestern

IMRRS 2026, 0351
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch ein Vermesser vermisst sich mal ...

OLG München, Urteil vom 22.01.2025 - 20 U 437/24 Bau

1. Der mit der Einmessung eines Gebäudes beauftragte Vermessungsingenieur leistet mangelhaft, wenn die von ihm aufgestellte Einmessungsbescheinigung eine falsche Höhenangabe (fehlerhafte Null-Kote für die Oberkante des Fertigfußbodens) aufweist.

2. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist wegen Unmöglichkeit entbehrlich, wenn sich der Mangel bereits im Bauwerk verkörpert hat.

3. Die Verjährungsfrist für werkvertragliche Vermessungsleistungen beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme zu laufen.

4. Die Umstellung eines Freistellungsantrags auf einen Feststellungsantrag stellt keine teilweise Klagerücknahme dar und bedarf deshalb keiner Zustimmung des Beklagten.

5. Das Feststellungsinteresse fehlt nicht wegen des Vorrangs einer auf Freistellung gerichteten Leistungsklage, solange die Höhe der Verbindlichkeit, von der Befreiung verlangt wird, nicht feststeht.

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IMRRS 2026, 0436
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Haftet der Mieter für seine Gäste?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.09.2025 - 33 C 2122/22

1. Dem Mieter kann das rechtswidrige Verhalten von Dritten nur dann zugerechnet werden, wenn zwischen diesen ein besonderes Näheverhältnis besteht.

2. Fehlt es an einem solchen Näheverhältnis und unterstützt der Mieter auch sonst in keiner Weise aktiv die rechtswidrige Handlung eines Dritten, ist eine Zurechnung dieser Handlung und somit auch verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses nicht möglich.

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IMRRS 2026, 0434
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten!

BGH, Urteil vom 27.03.2026 - V ZR 7/25

1. Die Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum muss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgen. Auch wenn sich Vergleichsangebote insoweit als Tatsachengrundlage eignen, gibt es keine allgemeine Pflicht zu deren Einholung, sobald eine bestimmte Bagatellgrenze überschritten ist.*)

2. Ob eine Beschlussfassung über eine Erhaltungsmaßnahme hinsichtlich der Tatsachengrundlage ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt davon ab, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung ausreichen.*)

3. Selbst bei größeren Erhaltungsmaßnahmen kann etwa die Beratung durch Sonderfachleute wie Architekten oder Bausachverständige als Tatsachengrundlage genügen; auch der Umstand, dass der einzige Anbieter schon in der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Wohnungseigentümer tätig war ("bekannt und bewährt"), kann es ggf. rechtfertigen, von der Einholung weiterer Angebote bzw. zusätzlicher Informationen abzusehen.*)

4. Auch wenn ein Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme nicht schon wegen fehlender Vergleichsangebote zu beanstanden ist, kann er deshalb ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, weil das vorliegende Angebot objektiv ungeeignet und/oder überteuert ist. Dabei handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Beschlussmangel, den der Anfechtungskläger fristgerecht darlegen und ggf. unter Beweis stellen muss.*)

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IMRRS 2026, 0433
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zahlungsverzug trotz fehlerhafter Rechnung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 95/25

1. Der Schuldner kommt gem. § 286 Abs. 4 BGB nicht in Verzug, wenn er eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat und er nicht in der Lage ist, die wirklich geschuldete Forderung selbst auszurechnen.*)

2. Obsiegt ein Kläger zwar mit der Hauptforderung, unterliegt aber mit Nebenforderungen in nicht unerheblichem Umfang, kann dies bei der Kostenverteilung gem. § 92 Abs. 1 ZPO berücksichtigt werden.*)

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Online seit 13. April

IMRRS 2026, 0383
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vereinbarung über den Umlagemaßstab von Betriebskosten ist bindend!

AG Neubrandenburg, Urteil vom 25.11.2025 - 103 C 485/24

Der Vermieter ist an eine Vereinbarung mit dem Mieter über den Umlagemaßstab von Betriebskosten gebunden.*)

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Online seit 10. April

IMRRS 2026, 0343
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Berechtigt widersprüchlicher Sachvortrag zur Akteneinsicht?

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2026 - 101 Va 11/26

1. Ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht in ein Parallelverfahren kann sich aus abweichendem bzw. widersprüchlichem Sachvortrag der Gegenpartei in verschiedenen Gerichtsverfahren ergeben.

2. Der Antragsteller muss hierfür glaubhaft machen, dass die Gegenpartei zu einem tatsächlichen gemeinsamen Rahmengeschehen im Vergleich zwischen dem Verfahren, an dem er beteiligt ist, und einem weiteren Verfahren, an dem er nicht beteiligt ist und in dessen Akten er Einsicht begehrt, zu relevanten Fragen divergierenden Sachvortrag hält.

3. Dafür muss der Antragsteller hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür aufzeigen, dass solche (möglichen) Widersprüche zwischen "seinem" und dem konkreten Verfahren, in dessen Akten er Einsicht begehrt, bestehen.

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Online seit 9. April

IMRRS 2026, 0379
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Endrenovierungsklauseln sind unwirksam!

AG Bochum, Urteil vom 05.01.2026 - 70 C 79/24

1. Bei einer Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume entsprechend ihrem Zustand bei Übernahme durch den Mieter zurückzugeben, handelt es sich um eine jedenfalls formularvertraglich unwirksame Endrenovierungsverpflichtung. Aus ihr folgt ausdrücklich, dass der Mieter alle Verschlechterungen und damit auch solche im Zuge vertragsgemäßer Nutzung beseitigen müsste.

2. Die Zulässigkeit auch einer zwischen den Parteien individuell ausgehandelten Endrenovierungspflicht ist jedenfalls in der Wohnraummiete fraglich, da sie eine von § 536 Abs. 4 BGB nicht erlaubte Abweichung zu Lasten des Mieters darstellt.

3. Lässt sich nicht feststellen, wer für die Feuchtigkeitsschäden verantwortlich ist, muss der Mieter dem Vermieter die Kosten für ein "Feuchtigkeitsgutachten" nicht ersetzen.

4. Lässt sich der Vermieter nach Auszug des Mieters ohne Not monatelang Zeit mit der Renovierung, kann er diese Zeit nicht als Mietausfall geltend machen.

5. Wohnt der Vermieter im selben Haus, kann er für die Wohnungsabnahme keine Kosten einer hiermit beauftragten Drittfirma verlangen.

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Online seit 8. April

IMRRS 2026, 0426
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!

BGH, Urteil vom 26.03.2026 - VII ZR 68/24

1. Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. in Verbindung mit § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen (Bestätigung von BGH, IBR 2010, 577).*)

2. Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgen soll, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist gem. § 9 Abs. 1 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam.*)

3. Für die Durchsetzbarkeit des Kostenvorschussanspruchs gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gilt in diesem Fall eine zeitliche Obergrenze von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der infolge der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel fehlgeschlagenen Abnahme.*)

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IMRRS 2026, 0420
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage unwirksam: Direkter Rückzahlungsanspruch!

AG Krefeld, Urteil vom 29.08.2025 - 13 C 15/25

1. Zahlt der Eigentümer zunächst eine Sonderumlage und ficht dann den zu Grunde liegenden Beschluss erfolgreich an, so hat er einen direkten Rückzahlungsanspruch bzgl. dieser Sonderumlage. Dem steht ein Vorrang des Innenausgleichs innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht entgegen.

2. Dies gilt erst recht, wenn der Eigentümer zwischenzeitlich sein Wohnungseigentum veräußert hat. Mangels Mitgliedschaft kann den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer eine Rückzahlungssperre nicht treffen.

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Online seit 7. April

IMRRS 2026, 0417
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Indexierungsklausel AGB-widrig: Rückwirkende Unwirksamkeit!

BGH, Urteil vom 11.03.2026 - XII ZR 51/25

1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerberaummietvertrags enthaltene Indexierungsklausel unterliegt neben den Beschränkungen durch das Preisklauselgesetz auch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.*)

2. Hält eine solche Klausel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, beurteilen sich die Rechtsfolgen nicht nach § 8 PrKG, sondern die Klausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB ex tunc unwirksam (Abgrenzung zu Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13, IBRRS 2014, 3949 = IMRRS 2014, 1742BGHZ 201, 230 = NJW 2014, 2708).*)

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IMRRS 2026, 0419
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mangelhaftes Gemeinschaftseigentum: Wann bekommt ein Eigentümer Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 18/25

1. Verletzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und erleidet ein Wohnungseigentümer dadurch einen Schaden an seinem Sondereigentum, kann er von der Gemeinschaft Schadensersatz unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB verlangen.*)

2. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nicht im Sinne einer Erfolgs- oder Garantiehaftung für jeden Mangel des Gemeinschaftseigentums sofort einzustehen; ihre Haftung kommt vielmehr erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem die Maßnahme bei pflichtgemäßem Handeln beschlossen und durchgeführt worden wäre.*)

3. Der Ersatz von Miet- und Pachtausfallschäden wegen fehlender Nutzbarkeit des Sondereigentums setzt voraus, dass die entgangene Nutzung den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprochen hätte.*)

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Online seit 2. April

IMRRS 2026, 0378
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Bohren in Terrassentür muss nicht sein!

AG Rheine, Urteil vom 04.12.2025 - 14 C 194/24

Durch Bohrungen in der Terrassentür schafft der Mieter eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung und verursacht damit einen Schaden.

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IMRRS 2026, 0410
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Gewöhnliche Geschäftsbeziehung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2026 - 31 W 428/26

1. Die Befangenheit eines Sachverständigen kann zu besorgen sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht, so insbesondere bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder engeren wirtschaftliche Beziehungen zu einer Partei oder bei engeren und dauerhaften beruflichen Beziehungen.

2. Der Umstand, dass ein Sachverständiger auf dem Gebiet des Ofenbauhandwerks über mehrere Jahre hinweg drei Ersatzteile bei einer Prozesspartei, die ein Unternehmen auf dem Bestellungsgebiet des Sachverständigen betreibt, erworben hat, begründet keine Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2026, 0416
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bei beA-Störung sind alternative Übermittlungswege zu nutzen!

BGH, Beschluss vom 18.03.2026 - IV ZB 28/25

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per beA entsprechen denen bei Telefax. Verzögerungen im elektronischen Rechtsverkehr sind einzukalkulieren und erfordern gegebenenfalls eine zeitnahe Ersatzeinreichung.

2. Eine technische Störung des beA begründet für sich allein keinen Wiedereinsetzungsgrund. Der Rechtsanwalt muss substantiiert darlegen, dass eine Ersatzeinreichung nach § 130d Satz 2 ZPO im Einzelfall nicht möglich, zumutbar oder geboten war.

3. Untätigkeit nach Bekanntwerden einer beA-Störung bis kurz vor Fristablauf schließt eine Wiedereinsetzung wegen fehlenden Verschuldens aus, wenn alternative Übermittlungswege nicht genutzt werden.

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Online seit 1. April

IMRRS 2026, 0377
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 03.12.2025 - 9 C 5083/25

1. So wenig ein Eigentümer als Vermieter einen Anspruch darauf hat, aus der Mietwohnung die höchstmögliche Rendite zu erzielen, so wenig hat er bei jedwedem wirtschaftlichen Nachteil einen Anspruch auf Räumung.

2. Bei der Abwägung zwischen dem Bestandinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Vermieters ist mit ganz erheblichem Gewicht zu berücksichtigen, dass der Vermieter das Objekt in Kenntnis der abgeschlossenen Mietverträge sowie der eingeschränkten Möglichkeiten zur Änderung oder gar Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse erworben hat.

3. Dem Vermieter hätte es oblegen, sich vor dem Erwerb - wie marktüblich - im Rahmen einer sachgerechten Due Diligence ein hinreichendes Bild von den baulichen Verhältnissen zu machen. Auch hätte es ihm oblegen, die nicht fernliegende Möglichkeit des Fortbestands der Mietverhältnisse wirtschaftlich sinnvoll zu kalkulieren. Dass sich der Erwerb nunmehr als Fehlkalkulation herausstellt, kann nicht zu Lasten der Mieter gehen.

4. Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur ausreichenden Beheizung der Wohnung nicht, wenn er bei Ausfall der zentralen Heizungsanlage (gleich aus welchem Grund) lediglich Elektroheizkörper aufstellt, anstatt die Heizanlage fachgerecht zu reparieren oder zu ersetzen.

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IMRRS 2026, 0404
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Gemeinschaft ein Abrechnungsverhältnis zum Bauträger herbeiführen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2026 - 2-13 S 80/25

Es besteht eine Beschlusskompetenz dafür, nach der Vergemeinschaftung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche einen Übergang ins Abrechnungsverhältnis herbeizuführen.*)

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IMRRS 2026, 0409
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger befangen? Aufklärungspflicht des Gerichts!

OLG München, Beschluss vom 28.03.2026 - 31 W 1439/25

1. Die Befangenheit eines Sachverständigen kann insbesondere dann zu besorgen sein, wenn er in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht. Ein über übliche berufliche Kontakte hinausgehendes Näheverhältnis des Sachverständigen zu einer mit einer Partei verbundenen Gesellschaft, das aus der Sicht der Parteien Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen wecken kann, kann dafür ausreichend sein

2. Sachverständige sind - anders als Richter - gesetzlich nicht dazu verpflichtet, zu gegen sie gerichteten Ablehnungsanträgen Stellung zu nehmen. Gleichwohl ist es regelmäßig tunlich, den Sachverständigen gerichtlich aufzufordern, sich zu den behaupteten tatsächlichen Umständen zu äußern, soweit dies zur sachlichen Prüfung des Ablehnungsgrunds erforderlich ist.

3. Ein Gehörsverstoß kann darin liegen, dass das Gericht das Ablehnungsgesuch zurückweist, ohne zuvor auf die Substanziierung des Sachvortrags und damit auf die Aufklärung der ablehnungsrelevanten Umstände hinzuwirken (hier bejaht).

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IMRRS 2026, 0414
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen: Sofortige Beschwerde statthaft!

BGH, Beschluss vom 05.03.2026 - IX ZB 5/25

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig ist statthaft.*)

2. Das Rechtsschutzinteresse für eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung oder Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit entfällt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel statthaft ist. Der Ablehnungsgrund ist dann in der Berufungsinstanz als Verfahrensfehler geltend zu machen (Anschluss BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - XII ZB 244/04, IBRRS 2007, 0176 = IMRRS 2007, 0101).*)

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Online seit 31. März

IMRRS 2026, 0392
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Formularvertragliche Abbedingung von § 545 BGB wirksam

LG Berlin II, Urteil vom 13.02.2026 - 63 S 205/25

1. Die formularvertragliche Vereinbarung einer Abbedingung von § 545 BGB im Mietvertrag ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.

2. Wird § 545 BGB in einem Mietaufhebungsvertrag erneut abbedungen, so wird diese Regelung regelmäßig lediglich aus Klarstellungsgründen in den Mietaufhebungsvertrag übernommen.

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IMRRS 2026, 0406
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie kann man den Verwalter zur Beschlussumsetzung zwingen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2026 - 2-13 S 107/24

1. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum hat, kann ein Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Bedarf es für die angestrebte Maßnahme einer Beschlussfassung der Eigentümer, ist jedoch die Beschlussersetzungsklage vorrangig.*)

2. Setzt der Verwalter einen gefassten Beschluss nicht um, kann jeder Eigentümer Leistungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beschlussumsetzung erheben.*)

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Online seit 30. März

IMRRS 2026, 0400
BauträgerBauträger
Keine Formularvollmacht für „freie" Änderung der Teilungserklärung!

BGH, Urteil vom 23.01.2026 - V ZR 91/25

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, die einen Verbraucher als Erwerber verpflichtet, nachträglichen Änderungen der Teilungserklärung durch den Verwender zuzustimmen, ist unwirksam, wenn sie nicht erkennen lässt, dass eine Zustimmung nur bei Vorliegen im Einzelnen benannter triftiger Gründe verlangt werden kann (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 491).*)

2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung des Vertragspartners, einer von dem Verwender gewünschten nachträglichen Vertragsänderung zuzustimmen, gem. § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, kann sich eine Zustimmungspflicht des Vertragspartners im Regelfall nicht aus § 242 BGB ergeben.*)

3. Die Verwaltung des eigenen Vermögens stellt grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sondern ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebende Kriterien für die Abgrenzung der privaten von der berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung sind der Umfang, die Komplexität und die Anzahl der damit verbundenen Vorgänge. Nur wenn diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordern - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation -, liegt eine gewerbliche Betätigung vor.

4. Der Einzelrichter ist im Berufungsverfahren der für die Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, wenn das vollbesetzte Berufungsgericht ihm die Sache zur Entscheidung übertragen hat und kein Rückübertragungsgrund nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt. Er kann dann ohne Verfahrensverstoß die Revision zulassen.

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IMRRS 2026, 0364
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einseitiges Fordern ist kein Verhandeln!

AG Passau, Urteil vom 20.01.2026 - 13 C 244/24

1. Vermietet ein Eigentümer an einen anderen Eigentümer Räume, so handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Sachverhalt, so dass das Wohnungseigentumsgericht nicht zuständig ist.

2. Für die Annahme von Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB genügen Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt, was wiederum bei jedem ernsthaften Meinungsaustausch der Fall ist.

3. Die bloße wiederholte Geltendmachung einer Mietforderung gegenüber dem Mieter erfüllt den Tatbestand der "Verhandlungen" i.S.v. § 203 BGB nicht, wenn der Mieter hierauf nicht reagiert.

4. Die doppelte Rechtshängigkeit führt zur Abweisung der zweiten Klage als unzulässig, wobei allein maßgeblich ist, welche der beiden Klagen zuerst rechtshängig geworden ist, mag die andere auch früher anhängig gewesen sein.

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IMRRS 2026, 0357
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Verletzung des Einsichtsrechts nur bei Kausalität für Beschlussfassung!

LG Köln, Urteil vom 19.02.2026 - 15 S 88/25

1. Allein die Verletzung des Einsichtsrechts begründet den Erfolg der Anfechtungsklage nicht, wenn der anfechtende Eigentümer nicht nachvollziehbar darlegt, dass sich dieser Mangel auch kausal auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat oder dass die Nichtursächlichkeit des Mangels jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.

2. Für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann zuvor keine Zahlung an den Verwalter verlangt werden, denn ein etwaiges Sonderhonorar kann nur im Verwaltervertrag vereinbart, also von der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verwalter geschuldet sein.

3. Auch die Beanstandung der Nichteinhaltung der Ladungsfrist von drei Wochen muss darlegen, wie sich das auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat.

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IMRRS 2026, 0399
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einzelanweisung zur Fristeintragung muss klar und präzise sein!

BGH, Beschluss vom 04.03.2026 - XII ZB 244/24

1. Erteilt der Rechtsanwalt einer mit dem Fristenwesen betrauten Kanzleikraft mündlich eine konkrete Einzelanweisung zur Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, muss diese klar und präzise sein und beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 31/23, IBRRS 2023, 3435 = IMRRS 2023, 1578 = NJW-RR 2024, 197).*)

2. Wird einer zunächst klaren fristbezogenen Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte durch nachfolgendes Handeln des Rechtsanwalts die Eindeutigkeit genommen, ist der Rechtsanwalt erneut gehalten, durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch eine konkrete Einzelanweisung sicherzustellen, dass die Frist zuverlässig festgehalten und kontrolliert wird.*)

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IMRRS 2026, 0389
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss statthaft?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2026 - 12 W 11/26

1. Eine sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss ist nur statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss einen für den Beschwerdeführer bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe.*)

2. Allein die Belastung mit den Kosten der Beweisaufnahme führt nicht zu einer Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde.*)

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Online seit 27. März

IMRRS 2026, 0398
ImmobilienImmobilien
Mangelverdacht = Mangel?

BGH, Beschluss vom 26.02.2026 - V ZR 83/25

Ein bloßer Mangelverdacht stellt nur in Sonderfällen einen Sachmangel dar, nämlich dann, wenn er sich auf einen schwer wiegenden Fehler der Kaufsache bezieht und nach der Verkehrsanschauung, selbst wenn er in Wahrheit unbegründet ist, den Wert des Kaufgegenstands mindert; so verhält es sich etwa bei einem altlastenverdächtigen Grundstück, einem möglicherweise mit Hausschwamm befallenen Gebäude oder dem Verdacht einer Kontamination von Lebensmitteln.*)

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IMRRS 2026, 0380
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WohnraummieteWohnraummiete
"Streichen der Fenster und Außentüren von innen": Selbst wörtliche Wiedergabe des Gesetzestextes ist unwirksam!

AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 09.12.2025 - 10 C 25/25

1. Die formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturenklausel mit dem Wortlaut "(...) das Streichen (...) der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen" regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel.

2. Formularvertragliche Bestimmungen (AGB) müssen sich an einem anderen Maßstab messen als Verordnungstexte und auch der Auslegungsmaßstab ist ein anderer.

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IMRRS 2026, 0394
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ImmobilienImmobilien
Wann ist eine Erschließungsanlage „endgültig hergestellt"?

OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2026 - 3 U 51/25

1. Verteilt sich die Haftung für Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge in einem Grundstückskaufvertrag danach, ob eine Erschließungsanlage "endgültig hergestellt" ist, ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage von Käufer und Verkäufer grundsätzlich davon auszugehen, dass dies nicht im öffentlichen-rechtlichen Sinne projektbezogen gemeint ist, sondern damit auf das betroffene Grundstück abgestellt wird.*)

2. Sind bereits Beitragsbescheide gegen den Käufer ergangen, fehlt es wegen des Vorrangs der Leistungsklage an einem Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO für eine Klage auf Feststellung der Freistellungpflicht des Verkäufers; es kann auf Leistung geklagt werden unabhängig davon, ob sich die Höhe der Verbindlichkeit aufgrund eingelegter Rechtsbehelfe eventuell noch verändert.*)

3. Während der Käufer gegebenenfalls einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Ersatz von ihm aufgewandter Rechtsverfolgungskosten für ein Vorgehen gegenüber dem Erschließungs-träger aus Geschäftsführung ohne Auftrag haben kann, deckt die Freistellungsverpflichtung kein zweigleisiges Vorgehen des Befreiungsberechtigten dergestalt ab, dass er zur eigenen Absicherung gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Freistellungsschuldners (auch) eine möglicherweise erfolglose Rechtsverteidigung betreibt, um diesen am Ende sowohl auf die dadurch entstandenen Aufwendungen als auch die Befreiung von der eigentlichen Verbindlichkeit in Anspruch zu nehmen.*)

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IMRRS 2026, 0311
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Bausache kann Handelssache sein: Wahl der KfH möglich!

LG Cottbus, Beschluss vom 10.12.2025 - 6 O 279/25

Auch wenn der Kläger den Rechtsstreit von der bei dem Landgericht zuständigen Zivilkammer als Baukammer verhandeln wollte oder gar eine Bausache i.S. des § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG vorliegt, ist die Klage auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen, wenn es sich um eine Handelssache i.S.v. § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG handelt.

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IMRRS 2026, 0315
ProzessualesProzessuales
Streit über „Brandschutzvereinbarung" = öffentlich-rechtliche Streitigkeit?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.01.2026 - 7 E 645/25

1. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur der Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis prägen, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Öffentlich-rechtlicher Natur sind diejenigen Rechtsnormen, welche einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen berechtigen oder verpflichten, die also einen öffentlichen Verwaltungsträger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen.

2. Bei Verträgen ist für die Zuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht der Gegenstand des Vertrages maßgeblich. Gehören die durch Vertrag begründeten, geänderten oder aufgehobenen Rechte und Pflichten dem öffentlichen Recht an, so ist auch der Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur (hier bejaht für eine Vereinbarung über bauordnungsrechtliche Anforderungen des Brandschutzes).

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Online seit 26. März

IMRRS 2026, 0313
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Verwalter kann im schriftlichen Verfahren bestellt werden

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2026 - 19 W 77/25 (Wx)

1. Der Beschluss über die Bestellung eines WEG-Verwalters kann im schriftlichen Verfahren gefasst werden.*)

2. Das Verbot der Insichvertretung nach § 181 BGB greift nicht ein, wenn der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwalter die Veräußerung von Wohneigentum durch ihn nach § 12 WEG genehmigt.*)

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IMRRS 2026, 0387
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was gehört in die Jahresabrechnung?

AG Eckernförde, Urteil vom 26.09.2025 - 6 C 7/23 WEG

1. Sinn und Zweck der Jahresabrechnung ist es, den Wohnungseigentümern eine lückenlose Darstellung und schlüssige Kontrolle über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermöglichen. Sie ist eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, die die tatsächlichen und nicht die geschuldeten Beträge einander gegenüberzustellen hat.

2. In die Jahresabrechnung sind daher auch Geldflüsse einzustellen, die der Verwalter getätigt hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war.

3. Ob Zahlungen an den Verwaltungsbeirat gerechtfertigt waren, kann für die Frage, ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, dahinstehen.

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Online seit 25. März

IMRRS 2026, 0390
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie können Probleme mit der Gemeinschaftsordnung gelöst werden?

BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 98/25

1. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben (hier: Kostentragung), gerichtlich feststellen lassen. Für eine solche Feststellungsklage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passivlegitimiert.*)

2. Das auf die Feststellungsklage ergehende Urteil wirkt in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 3 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer, auch wenn sie nicht Partei sind.*)

3. Besteht in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Uneinigkeit über die zutreffende Auslegung oder die Wirksamkeit von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, kann eine gerichtliche Entscheidung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht nur mit der Feststellungsklage, sondern auch mit der Beschlussersetzungsklage herbeigeführt werden (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21, Rz. 15, IMR 2022, 500 = NJW 2023, 63).*)

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IMRRS 2026, 0361
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WohnraummieteWohnraummiete
Vormiete nicht mitgeteilt: Mieter hat Auskunftsanspruch

LG Berlin II, Beschluss vom 08.01.2026 - 63 S 250/25

1. Die Nichterteilung der Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB durch den Vermieter hindert nicht die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB.

2. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung, die sich ein Rechtsdienstleister für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") versprechen lässt.

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IMRRS 2026, 0366
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine juristische Person ein zertifizierter Verwalter?

AG Wiesbaden, Urteil vom 08.12.2025 - 922 C 3010/24

Seit dem 01.12.2023 (§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG) entspricht nur die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gem. § 26a WEG ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Gemäß § 8 ZertVerwV dürfen sich juristische Personen als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Dabei sind auch solche Mitarbeiter unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut, die die Vor- und Nachschüsse durch Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vorbereiten, in Kontakt mit den Wohnungseigentümern oder Verwaltungsbeiräten stehen und dabei Entscheidungen treffen oder die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Seiten der Verwaltung repräsentieren.

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IMRRS 2026, 0346
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ProzessualesProzessuales
Beklagter stirbt vor Anhängigkeit: Aussetzung des Verfahrens?

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2026 - 22 W 38/25

Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß §§ 239, 246 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO wegen Todes der bereits vor Anhängigkeit der Klage verstorbenen Beklagtenpartei kommt mangels wirksam begründeten Prozessrechtsverhältnisses nicht in Betracht. Die gegen eine natürliche Person gerichtete Klage kann regelmäßig nicht als gegen die unbekannten Erben gerichtet ausgelegt werden. Die nichtexistente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Rechtsstreit nur insoweit als bestehend anzusehen, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht. Nur insoweit wird ein Prozessrechtsverhältnis begründet.*)

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Online seit 24. März

IMRRS 2026, 0352
BauträgerBauträger
Geschäftsführer haftet auf Rückzahlung verfrüht geleisteter Raten!

OLG Dresden, Urteil vom 21.05.2025 - 22 U 195/25

1. Leistet der Erwerber über den Bautenstand und den fälligen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, ist auch der Geschäftsführer zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, die er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen angefordert hat.

2. Für die Rohbaufertigstellung müssen alle tragenden und die sie stützenden Bauteile hergestellt sein. Dazu gehören sämtliche tragenden Wände, Schornsteine, Treppen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Erd-, Maurer- und Betonarbeiten.

3. Zu den Zimmererarbeiten gehört die Herstellung des Dachstuhls samt Verschalung einschließlich der damit zusammenhängenden Holzschutz- und Imprägniermaßnahmen.

4. Altbausanierungen können ein breites Spektrum von Arbeiten umfassen, das von einer einem Neubau weitgehend angenäherten Entkernung bis zu relativ geringfügigen Sanierungsarbeiten reicht. Auch wenn nur geringfügige Arbeiten an einem Bauabschnitt erbracht werden, lösen sie die volle Bauabschnittsrate aus.

5. Bewusst vertragswidriges Verhalten des Schuldners ist für sich allein kein Arrestgrund. Lässt dieses Verhalten jedoch den Schluss zu, dass der Schuldner diese Handlungen wiederholen und dadurch die Zwangsvollstreckung vereiteln oder erschweren wird, begründet dies - unabhängig vom Vorliegen einer Straftat je nach den Umständen des Einzelfalls - einen Arrestgrund (hier bejaht).

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IMRRS 2026, 0368
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträgliches Verhalten für Auslegung des Mietvertrags relevant?

BGH, Beschluss vom 18.02.2026 - XII ZR 27/25

1. Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann und muss auch das nachträgliche Verhalten der Partei in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (hier betreffend die Laufzeit eines Mietvertrags).

2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf eine gehörswidrige Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert war.

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IMRRS 2026, 0367
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versicherung an Eides statt, dass alle Unterlagen herausgegeben wurden?

LG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 311 O 136/24

Anspruch darauf, dass die Hausverwaltung bei einem Auskunftsbegehren an Eides statt versichert, dass bei ihr keine weiteren Unterlagen vorhanden seien, besteht nur, wenn Grund zu der Annahme bestünde, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt wurde (vgl. § 260 Abs. 2 BGB).

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Online seit 23. März

IMRRS 2026, 0362
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WohnraummieteWohnraummiete
Nur weil man es versichern kann, darf man es noch lange nicht!

AG Lichtenberg, Urteil vom 07.01.2026 - 8 C 343/25

1. Schließ der Vermieter eine Sammelversicherung ab, die Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terror, Überschallknall, Erdbeben, Schneelawinen, Vulkanausbrüche und vieles anderes mehr abdeckt, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor, wenn deren Eintritt unwahrscheinlich ist.

2. Soweit mit der abgeschlossenen Sammelversicherung bis zu 50% Gewerbeeinheiten des Vermieters mitversichert werden, ist im Grundsatz eine Kostentrennung erforderlich.

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IMRRS 2026, 0266
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WohnraummieteWohnraummiete
Was den Mieter betrifft, darf er einsehen - Datenschutz hin oder her!

AG Ettlingen, Urteil vom 13.08.2025 - 3 C 114/24

1. Sind die Mindestanforderungen an die Klageschrift bereits erfüllt, ist es unerheblich, dass die Klageschrift als "Entwurf" überschrieben ist.

2. Es gehört zu der vom Vermieter vorzunehmenden ordnungsgemäßen Abrechnung, dass er dem Mieter auf dessen Verlangen die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen durch deren Vorlage ermöglicht, soweit dies zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen erforderlich ist.

3. Grundsätzlich muss der Mieter auch einen Anspruch auf Einsichtnahme in den vollständigen Vertrag der Wohngebäudeversicherung haben.

4. Bei der Einsichtnahme des Mieters in Originalbelege handelt es sich um eine transparente Kontrolle der dem Vermieter obliegenden Rechenschaftspflicht, die dem Mieter unabhängig von in Unterlagen niedergelegten personenbezogenen Daten zusteht, sofern das Dokument in direktem Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung steht. Der Datenschutz muss demzufolge zurücktreten, wenn der Vermieter verpflichtet ist, Mietern Belegkopien zu übersenden.

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IMRRS 2025, 1490
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Faxen um 23:59 Uhr ist zu spät - das gilt für Jedermann!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.09.2025 - 9 C 5016/25

1. Verfahrensbeteiligte dürfen die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen zwar bis zu ihrer Grenze ausnutzen, doch hat der Versender bei der Übermittlung per Telefax mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung nur dann getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist.

2. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Übermittlungszeit von 30 Sekunden pro Seite angesetzt und wegen schwankender Übertragungsgeschwindigkeiten um einen Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten erhöht wird.

3. Diese im Wesentlichen für Rechtsanwälte entwickelten Anforderungen sind ohne Weiteres auch auf sich selbst vertretene Parteien übertragbar.

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IMRRS 2026, 0336
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Belästigung durch Zigarettenrauch: Erst schlichten, dann richten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 115/24

Begehrt ein Wohnungseigentümer von einem anderen die Unterlassung von Zigarettenrauchabsonderungen, ist seit den Änderungen der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander durch das WEMoG vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.*)

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Online seit 20. März

IMRRS 2026, 0345
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftungsklausel für Sondernachfolger wirkungslos?

KG, Beschluss vom 10.03.2026 - 1 W 49/26

1. Ist eine Haftungsklausel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist nicht ausdrücklich im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs (siehe § 3 Abs. 1 und 2 der Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV) eingetragen worden, kann sie im Falle einer nach dem 01.01.2026 erfolgten Veräußerung die Wirkungen gegenüber Sondernachfolgern nach § 10 Abs. 3 WEG jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels nicht mehr entfalten.*)

2. Eine Richtigstellung des Grundbuchs im Wege der ausdrücklichen Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs kann nach Eintritt eines Sondernachfolgers in die Gemeinschaft nicht mehr erfolgen.*)

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