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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten

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40 Beiträge gefunden
IMR 2025, 192 BGH - § 548 BGB: Schlüssel im Briefkasten - wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück?
IMR 2024, 99 AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023?
IMR 2024, 24 OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts?
IMR 2023, 100 OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB!
IMR 2023, 92 LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen?
IMR 2022, 439 AG Hamburg - Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug
IMR 2022, 392 LG Berlin - Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung
IMR 2021, 1068 AG Gelsenkirchen - Mieterhöhungsverlangen muss Mieter tatsächlich zugehen!
IMR 2021, 397 AG Hamburg - Wohn- oder Gewerberaummietvertrag? Nicht nur eine Frage der Zulässigkeit!
IMR 2021, 354 AG Köln - Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift kann zulässig sein!
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2 Aufsätze gefunden
Herbsttagung 2024 der ARGE Mietrecht und Immobilien des DAV
(Gerhard Schmidberger)
Dokument öffnen IVR 2024, 130
Müssen Klingelschilder mit Namen entfernt werden?
(Norbert Eisenschmid)
Dokument öffnen IMR 2018, 490

167 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2025, 0875; IMRRS 2025, 0419
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 548 BGB: Wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück?

BGH, Urteil vom 29.01.2025 - XII ZR 96/23

1. Der Rückerhalt der Mietsache i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt eine Änderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters voraus, weil dieser erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen (im Anschluss an Senatsurteil vom 27.02.2019 - XII ZR 63/18, IMR 2019, 237 = NZM 2019, 408).*)

2. Für den Verjährungsbeginn ist der Rückerhalt der Mietsache auch dann maßgeblich, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist mit der Folge, dass ein Anspruch i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses verjähren kann (im Anschluss an BGH Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 402/12, IMR 2014, 6 = NZM 2014, 128).*)

3. Zum Rückerhalt der Mietsache bei Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters (im Anschluss an BGH, Urteil vom 04.05.2005 - VIII ZR 93/04, IMRRS 2005, 1000 = NZM 2005, 535).*)

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IBRRS 2024, 3087; IMRRS 2024, 1298
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Absperrung einer nichtvermieteten Fläche berechtigt zur fristlosen Kündigung

AG Breisach, Urteil vom 17.10.2024 - 1 C 45/23

Verschließt ein Mieter mittels Austausch eines Schlosses den Zugang zu einer nicht gemieteten Fläche, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

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IBRRS 2024, 2748; IMRRS 2024, 1156; IVRRS 2024, 0474
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vermieter konstruierte möglichen Notfall: Durfte die Polizei die Wohnung betreten?

VG Hannover, Beschluss vom 25.07.2024 - 10 A 1254/23

1. Das Betreten einer Wohnung ist das Eintreten, Verweilen und Besichtigen im Sinne eines "Wenigers" im Verhältnis zu einer Durchsuchung. Die Durchsuchung erschöpft sich nicht in einem Betreten der Wohnung, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen.

2. Ruft der Vermieter die Polizei zur Hilfe, weil seinem Mieter der Strom abgestellt wurde und eine Kontaktaufnahme diesbezüglich scheiterte und zudem der Vermieter sowie auch die anderen Hausbewohner den Mieter und dessen Sohn schon seit Tagen nicht mehr gesehen haben, und finden die Beamten dann vor Ort einen überfüllten Briefkasten vor, öffnet niemand die Tür und aus der Wohnung dringt strenger Geruch, so lag aus der ex-Ante-Perspektive eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben des Mieters und seines Sohnes vor. Die Beamten durften also die Wohnung betreten.

3. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass rückblickend die Möglichkeit bestehen kann, dass der Vermieter die vermeintliche Gefahrenlage konstruiert hat, um Einblick in die Wohnung des Mieters zu erhalten und mit deren schlechtem Zustand eine Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen zu können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese mögliche Motivation für die Beamten nicht ersichtlich war.

4. Besteht die gegenwärtige Gefahr, dass eine Wohnungsinhaberin, die zugleich Halterin von Heimtieren ist, sich im handlungsunfähigen Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet und ihre Tierhalterpflichten nicht wahrnimmt, kann das Betreten ihrer Wohnung zu Kontrollzwecken sowohl nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht als auch nach Tierschutzrecht gerechtfertigt sein.*)

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IBRRS 2024, 2218; IMRRS 2024, 0934
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umsatzmiete = Betriebspflicht?

OLG Dresden, Urteil vom 08.05.2024 - 5 U 1856/23

1. An die konkludente Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag sind wegen des erheblichen Eingriffs in die Rechtsposition des Mieters strenge Anforderungen zu stellen, welche erfordern, dass ein tatsächliches Verhalten der Mietvertragsparteien vorliegen muss, das einen zweifelsfreien Schluss auf einen auf die Begründung einer Betriebspflicht gerichteten Rechtsbindungswillen zulässt.*)

2. Die Vereinbarung einer Umsatzmiete genügt für die Annahme der konkludenten Vereinbarung einer Betriebspflicht nicht.*)

3. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer Umsatzmiete vom Mieter die Zahlung fiktiver Umsatzmiete verlangen kann, wenn der Mieter keinen Umsatz erzielt hat, ist durch Auslegung des Mietvertrags gem. §§ 133, 157 BGB zu bestimmen.*)

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IBRRS 2024, 2376; IMRRS 2024, 0995; IVRRS 2024, 0402
WohnraummieteWohnraummiete
Zweitwohnsitzsteuer für Vater der Mietvertrag für seine Tochter unterzeichnet

VG München, Urteil vom 30.04.2024 - M 10 K 20.5883

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2024, 1435; IMRRS 2024, 0589
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mischmietverhältnis: Kann die Stellplatzmiete erhöht werden und wenn ja, wie?

AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 09.04.2024 - 2 C 147/21

1. Werden eine Wohnung und ein Kfz-Stellplatz vermietet, kommen die §§ 558 ff. BGB - wohl - auch bezüglich der Erhöhung der Kfz-Stellplatzmiete zur Anwendung.

2. Infolgedessen bedarf das Mieterhöhungsverlangen betreffend den Kfz-Stellplatz einer Begründung i.S.v. § 558a BGB.

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IBRRS 2024, 3120; IMRRS 2024, 1318
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bedarf keiner Abmahnung

LG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2024 - 9 S 28/23

1. Der Mieter muss das Zurückbehaltungsrecht des § 273 Abs. 1 BGB vor Ausspruch der Kündigung geltend machen.*)

2. Für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss die Vertragspflichtverletzung des Mieters nicht erheblich sein; es genügt, wenn sie "nicht unerheblich" ist.*)

3. Eine Abmahnung ist nicht Voraussetzung für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kann ihr insofern Bedeutung zukommen, als ihre Missachtung der Vertragsverletzung des Mieters ein höheres, womöglich erst das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.*)

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IBRRS 2024, 2288; IMRRS 2024, 0963
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schonfristzahlung: Alles oder nichts!

AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2023 - 233 C 243/23

1. Damit eine Kündigung wegen Schonfristzahlung unwirksam wird, ist erforderlich, dass die gesamte bei Zahlungseingang fällige Miete/Nutzungsentschädigung bzw. Kaution bezahlt oder durch Aufrechnung getilgt wird.

2. Die über mehrere Monate andauernde Zahlungsunpünktlichkeit ist eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

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IBRRS 2024, 0327; IMRRS 2024, 0142
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023?

AG München, Urteil vom 29.11.2023 - 416 C 18778/23

1. Mit dem Einwurf von Schreiben in den Briefkasten kann in München Stadt bis ca. 20.00 Uhr gerechnet werden.

2. Ein Zuschlag für die alleinige Gartennutzung kann durch richterliche Schätzung festgelegt werden.

3. Das Gericht darf einen Inflationszuschlag auf den Münchner Mietspiegel 2023 (sog. "Stichtagsdifferenz") berücksichtigen.

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IBRRS 2024, 0101; IMRRS 2024, 0050; IVRRS 2024, 0017
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fremdenbeherbergung oder Wohnen?

VGH Bayern, Beschluss vom 20.11.2023 - 12 ZB 21.2188

1. Wohnnutzung, nicht hingegen eine (gewerbliche) Vermietung zum Zwecke der Fremdenbeherbergung, liegt vor, wenn in einer Wohnung (weitere) Personen leben, die jeweils über ein eigenes Schlafzimmer verfügen, das eine hinreichende Rückzugsmöglichkeit ins Private gestattet, während der übrige Wohnraum nebst Küche, Bad und Flur gemeinsam genutzt werden. Dass eine Nutzung nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht auf lange Dauer angelegt ist, ändert an der Erfüllung des Begriffs des Wohnens nichts.*)

2. Die Vermietung eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft beispielsweise an einen Arbeitnehmer, der sich aus Anlass eines Arbeitsauftrags in einer Kommune aufhält und währenddessen nicht nur eine Heimstatt im Alltag, sondern in der Regel sogar (vorübergehend) seinen Lebensmittelpunkt in dieser Gemeinschaft begründet, ist regelmäßig nicht als Fremdenbeherbergung, sondern als Wohnen zu qualifizieren mit der Folge, dass die Annahme einer Zweckentfremdung nicht in Betracht kommt.*)

3. Das Zweckentfremdungsrecht erschöpft sich im "Bestandsschutz von Wohnraum". Es vermittelt deshalb kein Recht, bestimmte Wohnformen in ihrer "Wertigkeit" zu definieren und gegenüber anderen, insbesondere solchen von längerer Dauer, zu diskriminieren oder gar als "sozialschädlich" anzusehen und deshalb für "bekämpfungsbedürftig" zu erachten.*)

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56 Nachrichten gefunden
Nutzung des Treppenhauses: Was ist Mietern erlaubt und was verboten?
(25.02.2025) Treppenhaus und Hausflur gehören in einem Mehrfamilienhaus zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei einem Mietshaus liegt die Gestaltung grundsätzlich allein beim Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann die Eigentümerversammlung mitentscheiden. Beide Male stellen sich zwei wichtige Fragen:
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
(06.02.2025) Die Mietnebenkosten bezeichnet man auch als Betriebskosten. Sie werden oft auch die "zweite Miete" genannt. Kein Wunder, werden sie doch zu einer immer größeren Kostenbelastung für die Haushalte. Besonders die Energiepreise sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Von den mittlerweile zum Teil gesunkenen Preisen auf den Energiemärkten merken viele Mieter nicht viel, da diese nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. Dagegen lässt sich nichts tun - gegen eine fehlerhafte Abrechnung des Vermieters können Mieter jedoch durchaus einschreiten.
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Türe als neuralgischer Punkt
Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss

(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
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Kündigungsgrund Überbelegung: Wie viele Bewohner darf eine Wohnung haben?
(27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
(23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
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Mietrecht: Das Wohnungsübergabeprotokoll
(11.03.2022) Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt es wahrscheinlich: Das Übergabeprotokoll. Aber: Wozu braucht man es eigentlich und welche Rechtsfolgen hat ein derartiges Dokument?
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Nebenkostenabrechnung: Was muss drinstehen?
(24.02.2022) Mieter finden alljährlich die Jahresabrechnung über ihre Mietnebenkosten im Briefkasten. Aber: Diese ist nicht immer korrekt. Was darf der Vermieter berechnen und bis wann muss dies erfolgen?
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Schuhe, Deko und Kinderwagen im Treppenhaus - was ist erlaubt?
(06.09.2021) In einem Mehrfamilienhaus wird das Treppenhaus häufig dafür benutzt, Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder und Pflanzen ab- und aufzustellen. Dadurch kann Streit mit anderen Mietern und dem Vermieter entstehen.
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Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
(20.01.2021) Vermieter müssen über die Nebenkosten einer Mietwohnung ordnungsgemäß einmal im Jahr abrechnen. Wie der Mieter vorgehen muss, um eine fehlerhafte Abrechnung anzufechten, zeigen wir hier.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)