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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten
358 Treffer für den Bereich Miete und Pacht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 363 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Immobilien- und Mietrecht.
| 42 Beiträge gefunden |
| IMR 2026, 101 | AG Bremen - Kündigungszugang während U-Haft und Fragen der Schriftsatzkündigung |
| IMR 2026, 53 | LG Essen - Schlüsseleinwurf in Vermieterbriefkasten = Rückerhalt der Mietsache |
| IMR 2025, 192 | BGH - § 548 BGB: Schlüssel im Briefkasten - wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück? |
| IMR 2024, 99 | AG München - Inflationszuschlag auf Münchner Mietspiegel 2023? |
| IMR 2024, 24 | OLG Hamm - Rückgabe des Schlüssels = Rückgabe des Mietobjekts? |
| IMR 2023, 100 | OLG Düsseldorf - Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB! |
| IMR 2023, 92 | LG Krefeld - Kündigung um 22.30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie zugegangen? |
| IMR 2022, 439 | AG Hamburg - Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug |
| IMR 2022, 392 | LG Berlin - Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung |
| IMR 2021, 1068 | AG Gelsenkirchen - Mieterhöhungsverlangen muss Mieter tatsächlich zugehen! |
| 180 Volltexturteile gefunden |
Gewerberaummiete
OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25
1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.
2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.
3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.
4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.
5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.
Volltext
Wohnraummiete
AG München, Urteil vom 18.09.2025 - 419 C 23314/24
1. Die vom Vertragszweck gedeckte Nutzung zum Wohnen kann überschritten sein, wenn der Mieter die Wohnanschrift als Sitz der Betriebsstätte angibt, in der Wohnung Kunden empfängt oder dort Mitarbeiter beschäftigt. Maßgeblich sind jedoch die Umstände des Einzelfalls.
2. Berufliche Tätigkeiten, die der Mieter - etwa im häuslichen Arbeitszimmer - ausübt, ohne dass sie nach außen in Erscheinung treten, fallen nach der Verkehrsanschauung noch unter den Begriff des "Wohnens". Die bloße Angabe der Wohnanschrift als Geschäftsadresse gegenüber Kunden auf einer Website, trägt die Annahme einer Überschreitung der Grenze der Wohnnutzung allein nicht.
3. Der Vermieter ist für die über die Wohnnutzung hinausgehende gewerbliche Nutzung beweisbelastet.
4. Mahnt der Vermieter ab und mahnt danach erneut ab, statt eine Kündigung auszusprechen, kann eine Kündigung nicht mehr auf Sachverhalte gestützt werden, die zwischen der ersten und der zweiten Abmahnung liegen.
5. Die nicht genehmigte Untervermietung eines Teils der Wohnung an den stellt eine Pflichtverletzung dar, die mangels hinreichender Erheblichkeit nicht geeignet ist, eine Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen - jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung hat.
6. Bereits die Absicht des Mieters, nach dem Auszug eines bisherigen Mitmieters nicht allein leben zu wollen, oder der nicht näher zu begründende Wunsch des Mieters, eine Wohngemeinschaft zu bilden oder fortzusetzen, kann ein solches Interesse begründen.
7. Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse ist auch zu bejahen, wenn der Mieter durch die Untervermietung seine Wohnkosten reduzieren will.
8. Das berechtigte Interesse des Mieters tritt nur zurück, wenn die beabsichtigte Gebrauchsüberlassung für den Vermieter unzumutbar wäre, was insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Dritten oder bei Überbelegung anzunehmen ist.
9. Es ist dem Mieter in dem Fall, in dem er ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, einen Dritten in die Wohnung aufgenommen hat, nicht verwehrt, sich gegenüber der Kündigung des Vermieters darauf zu berufen, dass ihm ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung zusteht.
Volltext
Wohnraummiete
LG Essen, Urteil vom 11.09.2025 - 10 S 22/25
Durch den Einwurf der Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ist der Rückerhalt der Mietsache gegeben, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Vermieter, nicht aber der Mieter in der Lage, auf die Mietsache tatsächlich zuzugreifen. Durch den Schlüsseleinwurf ist der Besitzaufgabewille des Mieters nach außen manifestiert.
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Wohnraummiete
LG München I, Urteil vom 06.08.2025 - 14 S 13520/24
1. Mehrere Vermieter sind Mitgläubiger i.S.v. § 432 BGB bzgl. des Anspruchs auf Mietzahlung nach § 535 Abs. 2 BGB. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Miete nur an alle Vermieter gemeinschaftlich geleistet werden kann bzw. einer der Mitgläubiger nur Leistung an alle verlangen kann.*)
2. Einer Mietzahlung kann daher grundsätzlich nur dann schuldbefreiende Wirkung beigemessen werden, wenn sie auf das - dem Mieter bekanntgegebene - Gemeinschaftskonto aller Vermieter fließt. Eine versehentlich fortgeführte Zahlung der Miete auf das Konto des bisherigen alleinigen Vermieters einer Wohnung wirkt dagegen in der Regel nicht schuldbefreiend.
3. Die unterlassene Weiterleitung derartiger Mietzahlungen seitens des bisherigen Alleinvermieters auf das Gemeinschaftskonto bei gleichzeitigem rechtsgrundlosem Einbehalt der Mietzahlungen kann jedoch im Einzelfall einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung bzw. der Geltendmachung eines darauf gestützten Räumungs- und Herausgabeanspruchs der Vermietermehrheit nach Treu und Glauben entgegenstehen, § 242 BGB.*)
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Wohnraummiete
AG Bremen, Urteil vom 21.07.2025 - 16 C 181/24
1. Mit der Kenntnisnahme einer Kündigungserklärung, die in den der Wohnung zugeordneten Briefkasten eingelegt wird, darf unter normalen Umständen spätestens am Folgemorgen gerechnet werden, so dass eine vorübergehende Abwesenheit des Empfängers - wie hier wegen der Untersuchungshaft - grundsätzlich den Zugang nicht verhindert.
2. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter weiß, dass sich der Mieter in U-Haft befindet, dann besteht die Obliegenheit, die Kündigung am Haftort zuzuleiten.
3. Weiß der neue Vermieter nichts von der U-Haft, der alte Vermieter allerdings schon, muss sich der neue Vermieter diese Kenntnis zurechnen lassen.
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Wohnraummiete
VGH Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 09.07.2025 - 22 K 1242/24
ohne amtliche Leitsätze
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Gewerberaummiete
AG Brandenburg, Urteil vom 05.06.2025 - 30 C 17/24
1. Nach Zugang einer Erklärung über die Erhöhung der Vorauszahlungen kann auch ein gewerblicher Mieter Klage auf Feststellung erheben, dass er den erhöhten Betrag nicht schuldet.
2. Ein gesetzliches Recht zur einseitigen Änderung von Vorauszahlungen der Betriebskosten besteht bei einen Gewerberaummietverhältnis zwar nicht; ein solches kann aber vereinbart werden - und zwar auch in Vermieter-AGB.
3. Betriebskostenvorauszahlungen dürfen auch bei Geschäftsraummietverträgen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
4. Eine Klausel in gewerblichen Mietverträgen hinsichtlich der Erhöhung der Betriebskosten ist grundsätzlich nur insoweit wirksam, als dass der Vermieter auf der Grundlage einer Betriebskostenabrechnung über den letzten Abrechnungszeitraum eine Erhöhung der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung auch tatsächlich verlangen kann.
5. Eine Vereinbarung über eine Erhöhung der Betriebskosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Vorauszahlungen geltend gemacht werden.
6. Ein Vermieter hat grundsätzlich die Möglichkeit der Aufrechnung von Betriebskostenguthaben des Mieters mit rückständigen Mieten.
7. Vorprozessuale Rechtsanwaltskosten sind als Verzögerungsschaden nur ersatzfähig, wenn der Schuldner vor der anwaltlichen Tätigkeit gemahnt und damit erfolgreich in Verzug gesetzt wurde.
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Wohnraummiete
AG Bottrop, Urteil vom 05.05.2025 - 12 C 11/25
1. Behauptet der "Mieter", dass ein Mietvertrag mit einer monatlichen Miete von 900 Euro vorliege, muss er schlüssig vortragen, dass er überhaupt über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, die von ihm behauptete Miete i.H.v. 900 Euro monatlich zu entrichten.
2. Bei einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro sowie monatlichen Belastungen für Bewährungsauflage, Handyvertrag und Fitnessstudio erscheint dies nicht glaubhaft.
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Wohnraummiete
AG Itzehoe, Beschluss vom 22.02.2025 - 92 C 112/24
Das mehrfache/wiederholte Abbrennen von Feuerwerkskörpern u.a. auf dem Balkon der Mietwohnung berechtigt nach erfolgloser Abmahnung zur Kündigung aus wichtigem Grund.*)
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Wohnraummiete
LG München I, Urteil vom 05.02.2025 - 14 S 9406/23
1. Eine Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn zudem eine Aufrechnungsbeschränkung für eine Mietzahlung vorliegt, die sich wegen eines Mangels gemindert hat.
2. Der zeitnahe Ausgleich eines Betriebskostenrückstands nach der Kündigung lässt den Kündigungsgrund nicht entfallen.
3. Eine Mängelanzeige beim Hausverwalter der WEG ist dem Vermieter nicht zuzurechnen, dieser ist auch weder Empfangsvertreter noch Empfangsbote.
4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mindert sich die Nutzungsentschädigung nicht, wenn ein Mangel erst während der Zeit der Vorenthaltung auftritt.
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| 60 Nachrichten gefunden |
(12.02.2026) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
mehr… (22.01.2025) Vermieter müssen jedes Jahr über die Mietnebenkosten, auch Betriebskosten genannt, abrechnen. Wer als Mieter nicht zu viel zahlen will, muss sorgfältig prüfen, ob die Abrechnung formal und inhaltlich korrekt erstellt wurde. Dies ist nicht ganz einfach und mit einigem Aufwand verbunden.
mehr… (27.06.2025) Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen eine preisgünstige Wohnung in einem etwas älteren Gebäude. Der Vermieter scheint sich um vieles nicht zu kümmern, aber Ihre Wohnung ist in Ordnung. Eines Tages liegt ein Behördenschreiben im Briefkasten. Das Bauamt hat bei einer Ortsbegehung Rattenbefall und bauliche Mängel festgestellt. Die Nutzung des Gebäudes zum Wohnen wird untersagt. Sie haben ein paar Tage, um sich eine andere Bleibe zu suchen. Darf die Behörde das?
mehr… (10.06.2025) Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung wird häufig vor dem Auszug eines Mieters, oft aber auch beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Darin halten beide Seiten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Vermerkt werden auch die Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten. Das Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden - zum Beispiel um die Frage, ob eine Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters gesprungen war oder ob dieser dafür verantwortlich ist. Es hilft auch, zu klären, ob der alte oder der neue Mieter die hohe Heizungsrechnung bezahlen muss.
mehr… (25.02.2025) Treppenhaus und Hausflur gehören in einem Mehrfamilienhaus zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei einem Mietshaus liegt die Gestaltung grundsätzlich allein beim Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann die Eigentümerversammlung mitentscheiden. Beide Male stellen sich zwei wichtige Fragen:
mehr… (06.02.2025) Die Mietnebenkosten bezeichnet man auch als Betriebskosten. Sie werden oft auch die "zweite Miete" genannt. Kein Wunder, werden sie doch zu einer immer größeren Kostenbelastung für die Haushalte. Besonders die Energiepreise sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Von den mittlerweile zum Teil gesunkenen Preisen auf den Energiemärkten merken viele Mieter nicht viel, da diese nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. Dagegen lässt sich nichts tun - gegen eine fehlerhafte Abrechnung des Vermieters können Mieter jedoch durchaus einschreiten.
mehr… Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss
(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
mehr… (27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
mehr… (23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
mehr… (11.03.2022) Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt es wahrscheinlich: Das Übergabeprotokoll. Aber: Wozu braucht man es eigentlich und welche Rechtsfolgen hat ein derartiges Dokument?
mehr… | 5 Normen gefunden |
Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
Einleitung(Stand: 28.12.2006)
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)
VwZG
§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)
| 26 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
2. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ( Rn. 74)
1. Zugang über den Briefkasten (BGB § 556 Rn. 409-410)
1. Bautechnische Ausstattung der Wohnung (BGB § 535 Rn. 585-587)
4. Fernkommunikation (Telefax, E-Mail) (BGB § 568 Rn. 17)
b) Fristbeginn (BGB § 561 Rn. 38-40)
2. Räumlicher Umfang des Gebrauchsrechts (BGB § 535 Rn. 485-493)
d) Zugang der Erklärung ( Rn. 68-69)
I. Mieterhöhung (BGB § 557b Rn. 44-49)
I. Verbrauchserfassung (HeizkostenV § 6 Rn. 4-9)
| 17 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
II. Sätze 1-3 (ZPO § 180 Rn. 2)
I. Normzweck (ZPO § 180 Rn. 1)
3. Eingang des Antrags der Erklärung (ZPO § 167 Rn. 3-5)
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung (ZPO § 181 Rn. 1-3)
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme (ZPO § 179 Rn. 1-2)
8. Postlaufzeiten (ZPO § 233 Rn. 39-42)
a) Partei (ZPO § 233 Rn. 43-43a)
§ 182 Zustellungsurkunde (ZPO § 182 Rn. 1-3)
| 2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |





