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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "Sie promovierter Arsch" Fristlose Kündigung

5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2015, 327 AG München - Vermieter als "promovierten Arsch" bezeichnet: Fristlose Kündigung!

1 Aufsatz gefunden
Mieter beleidigt Vermieter auf Facebook: Kündigung zulässig?
(Harald Büring)
Dokument öffnen IMR 2015, 261

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1872; IMRRS 2015, 0708
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
«Promovierter Arsch» darf beleidigendem Mieter kündigen!

AG München, Urteil vom 28.11.2014 - 474 C 18543/14

Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Dokument öffnen Volltext



2 Nachrichten gefunden
Unter der Gürtellinie: Wenn Beleidigungen unter Mietern und Eigentümern vor Gericht landen
(29.01.2024) Zum Glück verläuft der Alltag unter den Bewohnern von Mietshäusern und Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften in der Regel friedlich. Beleidigungen zählen zu den absoluten Ausnahmeerscheinungen. Aber sie kommen natürlich vor. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile deutscher Gerichte vor, die sich damit befassen mussten. Meistens geht es darum, was man - gerade noch oder eben nicht mehr - zu seinen Mitmenschen sagen darf. Die Entscheidungen fallen höchst unterschiedlich aus, weil es oft auch auf die konkreten Rahmenbedingungen ankommt.
Dokument öffnen mehr…

AG München: «Promovierter Arsch» darf beleidigenden Mietern kündigen
(11.05.2015) Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das beklagte Ehepaar mietete mit Vertrag vom 28.10.08 vom Kläger eine Souterrainwohnung in 85662 Hohenbrunn bei München zu einem monatlichen Mietzins von 1490 Euro.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen AG München, 28.11.2014 - 474 C 18543/14