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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 S 26/13
LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2013 - 13 S 26/13
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Einzeldokumente | ||
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Immobilien- und Mietrecht.
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IMR 2013, 318 | LG Stuttgart - Mieter verursacht extrem hohe Wasserkosten: Abrechnung "nach Wohnfläche" weiter rechtens? |
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LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2013 - 13 S 26/13
1. Wohnungsmieter haben gegen den Vermieter regelmäßig keinen Anspruch auf Erfassung und Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Verbrauch, sofern dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.*)
2. Ein solcher Anspruch kann indessen dann bestehen, wenn der tatsächliche Verbrauch und die Umlage nach Wohnfläche in einem evidenten und erheblichen Missverhältnis stehen (Ein Mitmieter betreibt in seiner Wohnung in gewerbeähnlicher Weise das Waschen von Wäsche und verbraucht dafür etwa so viel Wasser, wie alle anderen Mieter des Hauses zusammen).*)
3. Besteht das evidente und erhebliche Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Verbrauch und der Umlage nach Wohnfläche wegen des Sonderverbrauchs von nur einer Wohnung, haben die anderen Wohnungsmieter gegen den Vermieter lediglich einen Anspruch auf gesonderte Erfassung und Abrechnung der Kaltwasserkosten bezüglich des Sonderverbrauchs. Die Umlegung des (unauffälligen) Differenzbetrages nach Abzug des Sonderverbrauchs auf die anderen Mieter nach Wohnfläche ist nicht zu beanstanden.*)
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