Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 C 286/10
Bester Treffer:
IBRRS 2011, 3857; IMRRS 2011, 2727
Mietrecht
Volltext

Betriebskosten: Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs?
AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10

3 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Beitrag gefunden |
IMR 2011, 1087 | AG Hagen - Verzicht auf Nachzahlung in der Vergangenheit: Keine Verwirkung bei zukünftigen Abrechnungen! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2011, 3857; IMRRS 2011, 2727
Mietrecht
Volltext
Mit Beitrag

Betriebskosten: Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs?
AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10
Verzichtete der Vermieter aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Mieters über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf die Betriebskostennachzahlungen, kann der Mieter nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen kann. Eine Verwirkung kommt nämlich nicht in Betracht.

1 Nachricht gefunden |
Betriebskostennachzahlung kann auch später geltend gemacht werden
(09.11.2011) Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.
mehr…
AG Hagen, 23.11.2010 - 15 C 286/10
(09.11.2011) Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.

