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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 18 T 91/14
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IBRRS 2014, 2737; IMRRS 2014, 1431
Mietrecht
Verlängerte Räumungsfrist: Auch die Interessen der Mitmieter sind zu beachten!
LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2014 - 18 T 91/14
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IMR 2015, 17 | LG Berlin - Nach Angriffen auf die Mitmieter: Nur noch kurze Räumungsfrist für den kranken/behinderten Mieter! |
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IBRRS 2014, 2737; IMRRS 2014, 1431
Mit Beitrag
Mietrecht
Verlängerte Räumungsfrist: Auch die Interessen der Mitmieter sind zu beachten!
LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2014 - 18 T 91/14
Kranken und behinderten Mietern ist nach erfolgter Kündigung eine über das Übliche hinausgehende Räumungsfrist zu bewilligen. Dabei müssen jedoch die Interessen der anderen Mieter und des Vermieters gebührend mitberücksichtigt werden, vor allem dann, wenn der gekündigte Mieter seine Mitmieter schon körperlich angegriffen hat und es ihnen aus diesem Grund nicht zugemutet werden kann, zusammen mit ihm in einem Haus zu wohnen.
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