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Ihre Suche nach Volltext: 2 S 263/12 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
LG Halle - Mieterhöhung: Vertraglich vereinbarte oder tatsächliche Wohnfläche maßgebend?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0528; IMRRS 2015, 0306
Mit Beitrag
Mietrecht
Geltung der Kappungsgrenze auch bei nachträglich festgestellter größerer Wohnfläche
LG Berlin, Urteil vom 11.09.2014 - 18 S 413/13
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs om 23.05.207 (IMR 2007, 242) lässt sich nicht entnehmen, dass für Mieterhöhungen auf der Grundlage einer tatsächlich um mehr als 10% nach oben von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche abweichenden Wohnungsgröße die Kappungsgrenze nicht gelten soll.
Mieterhöhung: Wann ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich?
LG Halle, Urteil vom 19.03.2013 - 2 S 263/12
1. Die Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
2. Überschreitet die tatsächliche Wohnfläche die vertraglich vereinbarte um mehr als 10%, ist bei einer anstehenden Mieterhöhung anstelle der vertraglich vereinbarten die tatsächliche Wohnungsgröße zu Grunde zu legen, weil es für den Vermieter nicht zumutbar ist, für die Dauer des Mietverhältnisses an der vereinbarten Wohnfläche festgehalten zu werden.