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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 C 272/13
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IBRRS 2013, 3742; IMRRS 2013, 1839
Mietrecht
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Falschantwort in Mieterselbstauskunft ist Kündigungsgrund!
AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13

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IMR 2013, 455 | AG Kaufbeuren - Frage "Wurde Ihnen gekündigt?" falsch vom Mieter beantwortet: Vertragsanfechtung bzw. Kündigung! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 3742; IMRRS 2013, 1839
Mietrecht
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Falschantwort in Mieterselbstauskunft ist Kündigungsgrund!
AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13
Die Frage. ob ein Mieter in seinem derzeitigen Mietverhältnis gekündigt wurde, ist zulässig. Gibt der Mieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen.
