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AG Kaufbeuren - Frage "Wurde Ihnen gekündigt?" falsch vom Mieter beantwortet: Vertragsanfechtung bzw. Kündigung!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3742; IMRRS 2013, 1839
Mit Beitrag
Mietrecht
Falschantwort in Mieterselbstauskunft ist Kündigungsgrund!
AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13
Die Frage. ob ein Mieter in seinem derzeitigen Mietverhältnis gekündigt wurde, ist zulässig. Gibt der Mieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen.