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LG Berlin - Warmwasserkosten als "Heizkosten" abgerechnet: Kein formeller Fehler!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 1895; IMRRS 2013, 1092
Mit Beitrag
Mietrecht
Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein!
LG Berlin, Beschluss vom 22.03.2013 - 63 S 568/12
1. Die formelle Ordnungsgemäßheit einer Heiz- oder Betriebskostenabrechnung soll lediglich gewährleisten, dass der Mieter die Gesamtkosten ersehen kann. Für die materiell-rechtliche Kontrolle ist der Mieter auf die Belegeinsicht zu verweisen, so dass in der Abrechnung selbst die Gesamtkosten keiner näheren Erläuterung bedürfen.*)
2. Der Vermieter genügt seiner Abrechungspflicht, wenn im Mietvertrag wörtlich ein "Heizkostenvorschuss" vereinbart ist und er in der Abrechnung unter der Abrechnungsposition "Heizkosten" die im Abrechnungszeitraum angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten ohne nähere Aufgliederung und Erläuterung zusammenfasst.*)