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DIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein. Beispiel Ebenheiten von Böden und Flachdachgefälle BeitragOLG Köln: Behinderungsmitteilung ist keine Änderungsanordnung! IBR 2024, 280Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Blog-EintragAlle Sachgebiete
Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung LangaufsatzOLG Stuttgart: "Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum nicht anfechtbar! BeitragBayObLG: Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben! BeitragAlle Sachgebiete
§ 12 Abs. 2 Satz 1 WEG: Versagung der Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grunds in der Person des Erwerbers? Langaufsatz
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Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird der Einsatz von "Legal Tech" die Rechtsberatung in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Dies bedeute für die Anwaltschaft aber nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch neue unternehmerische Chancen, schreibt er in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017.
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