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Silberfischchen in gebrauchter Wohnung kein Sachmangel
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Der Erwerber einer gebrauchten Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel. Das hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.06.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt.
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