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J'accuse! Blog-EintragKostenvorschuss trotz Minderung! BGH, 22.08.2024 - VII ZR 68/22 VolltextWann verjährt der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB? LG Kempten, 27.09.2024 - 11 O 1705/23 Bau VolltextAuch Wände in Altbauwohnungen dürfen nicht feucht sein! LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22 VolltextSchadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung trotz freiwilligen Auszugs? LG Kassel, 23.11.2023 - 1 S 222/22 Volltext
VK Bund: Gesamtvergabe Straßenbauarbeiten - auf die Straße kommt es an! BeitragOLG Braunschweig/BGH: Was bedeutet "schlüsselfertig"? IBR 2024, 6J'accuse! Blog-EintragKG: Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist "andere Anordnung" des Auftraggebers! IBR 2024, 504OLG Düsseldorf: Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten sind intensiv zu überwachen! BeitragLG Berlin II: Abgrenzung der modernisierenden Instandsetzung von der baulichen Veränderung! IMR 2024, 424OLG Hamm: Auftraggeber kann Gewährleistungsbürgschaft beliebig befristen: Sicherungsabrede unwirksam! IBR 2024, 516
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 01.01.2018 in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel sollten sie nicht auf die sogenannte Baubeschreibung verzichten, die ihnen ab 2018 vor allem im Schlüsselfertigbau und vom Bauträger gesetzlich zusteht.
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