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Eigentümergemeinschaft scheitert mit Klage gegen Verlängerung der Start- und Landebahn von Airbus
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Eine Eigentümergemeinschaft ist mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur - seit über 10 Jahren fertiggestellten - Verlängerung der Start- und Landebahn von Airbus in Finkenwerder unter Enteignung ihres Grundstücks gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig abgewiesen. Denn die Eigentümerstellung der Kläger sei allein deshalb begründet worden, um ein ansonsten nicht vorhandenes Klagerecht gegen das Vorhaben zu erwirken (Urteil vom 12.02.2018, Az.: 15 K 6234/17).
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